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Rechtsprechung
   BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,810
BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91 (https://dejure.org/1992,810)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1992 - 11 RAr 35/91 (https://dejure.org/1992,810)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 35/91 (https://dejure.org/1992,810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 12
  • NZS 1993, 81
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78

    Arbeitslosenhilfe - Nahtlosigkeit

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Den nahtlosen Versicherungsschutz der Erwerbsfähigkeit (in der gesetzlichen RV) und der Erwerbsmöglichkeit (in der ArblV) sucht das Gesetz rechtstechnisch auf doppelte Weise zu gewährleisten: Es fingiert gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen (Versicherten) bis zur Feststellung des Eintritts des in der RV versicherten Risikos der EU/BU (BSGE 44, 29, 31; 49, 1, 8;… BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1) und überträgt diese Feststellung ausschließlich dem Rentenversicherungsträger.

    Im übrigen ist sie - wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang näher ausgeführt hat - zur selbständigen Beurteilung des Leistungsvermögens von Arbeitslosen berechtigt (…BSG SozR 3-4100 § 105a Abs. 1; vgl auch BSGE 49, 1, 6, 8).

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Für die Frage der Außenwirkung dieser Feststellung kann dahinstehen, ob es sich dabei um ein Tätigwerden "in eigener Zuständigkeit" (so Gagel/Steinmeyer, AFG, § 105a RdNr 15 - Stand: Januar 1986) oder "das Mitwirken des Rentenversicherungsträgers an den Aufgaben der BA" (so BSGE 43, 75, 84; 44, 29, 30) handelt oder ob der Rentenversicherungsträger "im Wege der Amtshilfe" tätig wird - wie § 103 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF vom 25. Juni 1969 ausdrücklich vorsah (ebenso: Winkler, Info Also 1991, 11, 12; bei Zusammenwirken von Behörden "als einer regelmäßigen und dauerhaften Einrichtung" Amtshilfe verneinend: Schlink, Die Amtshilfe, 1982, 227).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen …

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Selbst bei diesen stärkeren Beteiligungsformen soll dem Betroffenen gesondertes prozessuales Vorgehen gegen zwei Maßnahmen nicht zugemutet werden (BVerwGE 16, 116, 119, 125; 62, 342, 344 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182, 185; 99, 262, 273; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl 1973, 383f = § 46 V c 2).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen …

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Selbst bei diesen stärkeren Beteiligungsformen soll dem Betroffenen gesondertes prozessuales Vorgehen gegen zwei Maßnahmen nicht zugemutet werden (BVerwGE 16, 116, 119, 125; 62, 342, 344 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182, 185; 99, 262, 273; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl 1973, 383f = § 46 V c 2).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Selbst bei diesen stärkeren Beteiligungsformen soll dem Betroffenen gesondertes prozessuales Vorgehen gegen zwei Maßnahmen nicht zugemutet werden (BVerwGE 16, 116, 119, 125; 62, 342, 344 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182, 185; 99, 262, 273; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl 1973, 383f = § 46 V c 2).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Selbst bei diesen stärkeren Beteiligungsformen soll dem Betroffenen gesondertes prozessuales Vorgehen gegen zwei Maßnahmen nicht zugemutet werden (BVerwGE 16, 116, 119, 125; 62, 342, 344 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182, 185; 99, 262, 273; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl 1973, 383f = § 46 V c 2).
  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit …

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Wie das BSG entschieden hat, ist die Frage nach dem Eintritt von EU/BU nicht nur eine medizinische, sondern vorrangig eine Rechtsfrage (BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 12;… vgl ferner zur Bedeutung einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte BSG Urteil vom 22. April 1992 - BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 12).
  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 174/85

    Verdrängung eines umweltbelastenden Betriebes durch Wohnbebauung

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Selbst bei diesen stärkeren Beteiligungsformen soll dem Betroffenen gesondertes prozessuales Vorgehen gegen zwei Maßnahmen nicht zugemutet werden (BVerwGE 16, 116, 119, 125; 62, 342, 344 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1986, 556; BGHZ 65, 182, 185; 99, 262, 273; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl 1973, 383f = § 46 V c 2).
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 40/91

    Erwerbsunfähigkeit - Behinderter in einer beschützenden Werkstatt

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Wie das BSG entschieden hat, ist die Frage nach dem Eintritt von EU/BU nicht nur eine medizinische, sondern vorrangig eine Rechtsfrage (…BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 12; vgl ferner zur Bedeutung einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte BSG Urteil vom 22. April 1992 - BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 12).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 1/89

    Verfügbarkeit bei Berufsunfähigkeit, Nahtlosigkeitsregelung

    Auszug aus BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91
    Den nahtlosen Versicherungsschutz der Erwerbsfähigkeit (in der gesetzlichen RV) und der Erwerbsmöglichkeit (in der ArblV) sucht das Gesetz rechtstechnisch auf doppelte Weise zu gewährleisten: Es fingiert gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen (Versicherten) bis zur Feststellung des Eintritts des in der RV versicherten Risikos der EU/BU (BSGE 44, 29, 31; 49, 1, 8; BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1) und überträgt diese Feststellung ausschließlich dem Rentenversicherungsträger.
  • BSG, 09.09.1975 - 7 RAr 5/73

    Kompetenz des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Aufhebung …

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit …

    Ihre Wirkung besteht darin, ein gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen (Versicherten) bis zum Eintritt des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der BU/EU zu fingieren (BSGE 44, 29, 31;… 49, 1, 8 = SozR 4100 § 134 Nr. 14;… BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4;… BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 5).

    Die Sperrwirkung der sog Nahtlosigkeitsregelung entfaltet sich allein im Rahmen der objektiven Verfügbarkeit (BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

    Erst nachdem der Rentenversicherungsträger eine positive Feststellung über das Vorliegen von BU/EU getroffen hat, wobei das Gesetz für die "Feststellung" eine bestimmte Form oder ein bestimmtes Verfahren nicht voraussetzt (BSGE 71, 12, 14 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4;… BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 5), entfällt auch die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung, so daß die Beklagte nunmehr in ihrer Beurteilung der objektiven Verfügbarkeit frei ist und den Anspruch auf Alg ggf mit der Begründung verneinen kann, der Arbeitslose könne eine Beschäftigung auf der Grundlage des in § 105a Abs. 1 Satz 1 AFG aufgeführten Leistungsvermögens nicht mehr ausüben.

    Denn ohne den Verwaltungsverbund konnte die unbefriedigende Situation eintreten, daß ein Arbeitsloser (Versicherter) wegen unterschiedlicher Beurteilung seiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit von der BA als nicht verfügbar, vom Rentenversicherungsträger aber als weder berufs- noch erwerbsunfähig angesehen wurde, so daß ihm sowohl Leistungen wegen Arbeitslosigkeit als auch eine Rente abgelehnt wurden (Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks V/2291, 79; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zu Drucks V/4110, 18;… vgl ferner BSGE 49, 1, 4 = SozR 4100 § 134 Nr. 14; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

    Erst nach dem der Rentenversicherungsträger zumindest BU festgestellt hat, besteht die Gefahr eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung wegen gegensätzlicher Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit nicht mehr (BSGE 71, 12, 16 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

    Da die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung auf die Beurteilung der objektiven Verfügbarkeit beschränkt ist, sind die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistungsvermögen für die Beurteilung der subjektiven Verfügbarkeit (Arbeitsbereitschaft) nicht heranzuziehen (BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 4).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit - …

    Vielmehr reicht hierfür auch eine lediglich verwaltungsinterne Mitteilung der zuständigen LVA an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) über das Leistungsvermögen des Antragstellers aus (BSGE 71, 12, 13 = BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 4, S 14).

    Mit der Bekanntgabe der Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entfällt nach § 105a AFG der Anspruch auf Alg daher auch, wenn eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht oder noch nicht zu zahlen ist, wenn etwa die Wartezeiten nicht erfüllt sind (…BSGE 49, 114, 125 = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; BSG vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95 -, DBlR 4259 zu § 105a AFG).

    Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 105a AFG unmittelbar nur den Zweck verfolgt, unterschiedlichen Beurteilungen der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (…BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4;… BSG vom 14. Dezember 1995, aaO; zum früheren Recht bereits BSGE 44, 29, 32; BSGE 48, 288, 291;… BSGE 49, 1, 6 = SozR 4100 § 134 Nr. 14).

    Den nahtlosen Versicherungsschutz der Erwerbsfähigkeit (in der gesetzlichen Rentenversicherung) und der Erwerbsmöglichkeit (in der Arbeitslosenversicherung) sucht das Gesetz rechtstechnisch auf doppelte Weise zu gewährleisten: Es fingiert gesundheitliches Leistungsvermögen des Arbeitslosen (Versicherten) bis zur Feststellung des Eintritts des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit (BSGE 44, 29, 31;… BSGE 49, 1, 8 = SozR 4100 § 134 Nr. 14;… BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 12 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4) und überträgt diese Feststellung ausschließlich dem (zuständigen) Rentenversicherungsträger.

    In diesen Grenzen ist die BA an die Feststellung von Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen den Risikobereichen von Arbeitslosen- und Rentenversicherung gebunden (…BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4, S 16).

    Ob hieraus im Umkehrschluß zwingend zu folgern ist, daß die BA bei einer Bejahung von Erwerbsunfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger ihrerseits weiterhin eine eigenständige Prüfung der Leistungsfähigkeit des Klägers im Rahmen des § 103 AFG vornehmen und etwa trotz Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger das Vorliegen eines Restleistungsvermögens im Sinne der arbeitsförderungsrechtlichen Verfügbarkeit bejahen kann (so BSGE 71, 12, 16 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4, S 16), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 6/01 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Arbeitsmarktrente - Hinzuverdienst - Arbeitslosengeld …

    Die Arbeitsverwaltung soll (lediglich) keine dem Arbeitslosen nachteilige Entscheidung über seine Leistungsfähigkeit treffen dürfen, solange keine Feststellung des Rentenversicherungsträgers hierüber vorliegt (vgl dazu im Einzelnen zur Vorgängernorm des § 105a Arbeitsförderungsgesetz BSG Urteile vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 35/91 - BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4, vom 29. April 1998 - B 7 AL 18/97 R - SozR 3-4100 § 105a Nr. 5 …und vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R - BSGE 84, 262, 264 f = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7 mwN).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld - …

    Maßgebend ist, wie der Senat bereits in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden hat, der Zeitpunkt des Zugangs der entsprechenden Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Beklagten (vgl BSGE 71, 12, 17 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

    Sie widerspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, der nicht auf eine Rentengewährung, sondern die Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abstellt, sondern auch dem vom Gesetzgeber mit § 105a AFG unmittelbar verfolgten Zweck, unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung und damit der Gefahr entgegenzuwirken, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der Versicherungen Anspruch besteht (…BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; zum früheren Recht BSGE 44, 29, 32; 48, 288, 291; 49, 1, 6).

    Mit der Bekanntgabe der Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entfällt nach § 105a AFG der Anspruch auf Alg daher auch, wenn eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht oder noch nicht zu zahlen ist, wenn etwa die Wartezeiten nicht erfüllt sind (…BSGE 49, 114, 125 = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4) oder nach § 101 Abs. 1 SGB - Sechstes Buch - (SGB VI) eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht vor Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsfähigkeit geleistet wird.

    Für dieses Verständnis des § 105a AFG spricht die Rechtsentwicklung dieser Vorschrift, wie der Senat bereits ausgeführt hat (…vgl BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 [BSG 12.06.1992 - 11 RAr 35/91] = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

  • BSG, 05.03.2026 - B 11 AL 4/24 R

    Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gem § 145 Absatz 1 SGB III auch nach …

    Rn. 24 Dass die Verwaltungsentscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht bestandskräftig geworden ist, hat für die Nahtlosigkeitsregelung schon deshalb keine Bedeutung (…ebenso bereits BSG vom 9.9.1999 - B 11 AL 13/99 R - BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7, juris RdNr 17), weil § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III an eine bloße "Feststellung" eines einzelnen Tatbestandsmerkmals (aufgrund medizinischer Tatsachenermittlung) anknüpft und nicht an einen Verwaltungsakt (also eine verbindliche Entscheidung des Rentenversicherungsträgers; vgl schon BSG vom 12.6.1992 - 11 RAr 35/91 - BSGE 71, 12 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4, juris RdNr 20).

    Rn. 25 Hintergrund dieser sehr begrenzt wirkenden Rechtsfolge ist der Sinn und Zweck, den der Gesetzgeber mit der Nahtlosigkeitsregelung verfolgt (siehe zur Rechtsentwicklung und zu den gesetzgeberischen Motiven schon BSG vom 12.6.1992 - 11 RAr 35/91 - BSGE 71, 12 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4, juris RdNr 20; BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95, juris RdNr 15).

  • LSG Sachsen, 09.01.2020 - L 3 AL 147/18

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Sie richtete auch kein Ersuchen an den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, außerhalb eines Rentenverfahrens über die Leistungsfähigkeit des Klägers zu befinden (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 35/91 - BSGE 71, 12 ff. = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4 = juris Rdnr. 19 ff).
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 97/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Minderung der Anspruchsdauer - Bindungswirkung

    Die Regelung in § 105a AFG bezweckt, ebenso wie die Vorläuferregelungen in § 103 Abs. 1 und 2 aF, die Nahtlosigkeit zwischen Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung dadurch zu erreichen, daß sie divergierenden Entscheidungen der Versicherungsträger und damit der Gefahr entgegenwirkt, daß tatsächlich kein Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl gegen eine der beiden Versicherungen ein Anspruch besteht (…BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 1; BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4; zum früheren Recht BSGE 44, 29, 32; 49, 1, 6).

    Der negative Kompetenzkonflikt wird rechtstechnisch dadurch vermieden, daß das gesundheitliche Leistungsvermögen des Arbeitslosen bis zur Feststellung des Eintritts des in der Rentenversicherung versicherten Risikos der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit fingiert und die zugrundeliegende Feststellung ausschließlich dem Rentenversicherungsträger übertragen wird (BSGE 71, 12, 15 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).

  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 49/16
    Ihr kommt als rein verwaltungsinterner Vorbereitungsmaßnahme keine Bindungswirkung zu (BSG, Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 35/91, BSGE 71, 12 = juris, Rn. 20 ff.).

    Die Arbeitsagentur ist nicht gehindert, abweichend von den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen von Verfügbarkeit zu entscheiden (BSG, Urteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 35/91, BSGE 71, 12 = juris, Rn. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2013 - L 8 AL 81/13
    Die Nahtlosigkeitsregelung hat der Gesetzgeber getroffen, um zu verhindern, dass ein Arbeitsloser (Versicherter) wegen unterschiedlicher Beurteilung seiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit von der Bundesagentur nicht als verfügbar sowie vom Rentenversicherungsträger nicht als erwerbs- bzw. berufsunfähig [jetzt: erwerbsgemindert] angesehen wird und daher weder Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, noch Versichertenrente erhält (vgl. Urteil des BSG vom 12. Juni 1992, Az. 11 RAr 35/91, juris, Rdnr. 24 = SozR 3-4100 § 105 a Nr. 4).

    Sie ist wegen des Gesetzeszwecks, einen negativen Kompetenzkonflikt bei unterschiedlicher Beurteilung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit zu Lasten des Arbeitslosen (Versicherten) auszuschließen, nicht gehindert, abweichend von der Feststellung des Rentenversicherungsträgers zu entscheiden, dass Erwerbsminderung nicht vorliegt und - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen - objektive Verfügbarkeit (gemäß § 138 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 SGB III) gegeben ist (vgl. Urteil des BSG vom 12. Juni 1992, aaO., juris, Rdnr. 25, so zuletzt auch Beschluss des BSG vom 23. August 2010, Az. B 11 AL 2/10 BH, juris, Rdnr. 8;… Brand in Kommentar zum SGB 111, 6. Auflage, § 145, Rdnr. 7 und 8).

    Ausschlaggebend für den Senat, hier die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage anzuordnen, ist jedoch, dass der Antragsteller, der sich ausdrücklich gemäß den arbeitsamtsärztlichen Feststellungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt hat, Rechtsschutz wahrnehmen können muss und dies nur gegenüber der Antragsgegnerin tun kann, die allein eine Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen zu treffen hat (vgl. Urteil des BSG vom 12. Juni 1992, aaO., juris, Rdnr. 25).

  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 66/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - rückwirkende Bewilligung einer …

    Nach dieser Entscheidung endet die Beitragspflicht des Krg zur Bundesanstalt für Arbeit nach § 186 AFG bei Bewilligung einer EU-Rente (jedenfalls) nicht vor dem Zeitpunkt, an dem entweder (im Hinblick auf § 169c Nr. 2 AFG) die Rente - nicht die laufende Rentenzahlung - beginnt (vorliegend: 16. Oktober 1992) oder an dem der Rentenversicherungsträger (im Hinblick auf § 169c Nr. 3 AFG) die EU feststellt (vgl zum gleichartigen Problem bei § 105a AFG BSGE 71, 12, 13 f = SozR 3-4100 § 105a Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2017 - L 20 AL 110/15

    Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III

  • LSG Hamburg, 22.04.2010 - L 5 AL 86/06
  • SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07

    Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen

  • LSG Hessen, 22.10.1997 - L 6 Ar 394/96

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Leistungsfähigkeit …

  • BSG, 21.04.2017 - B 11 AL 24/17 B
  • BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 2/10 BH

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - fehlende …

  • LSG Bayern, 28.01.2005 - L 8 AL 60/04

    Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit im Urteil; Anspruch auf Gewährung von …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12

    Krankenversicherung - Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts - …

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AL 4286/10

    Arbeitslosengeldanspruch - subjektive Verfügbarkeit - fehlende …

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 1/92

    Untervollschichtig einsatzfähiger Versicherter - Erwerbsunfähigkeit - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 112/12

    Krankenversicherung - Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 12 AL 40/09

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 95/97 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel bei …

  • LSG Berlin, 12.06.2003 - L 14 AL 2/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhife wegen fehlender …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2003 - L 7 VH 8/01

    Anspruch auf Leistungen nach dem Häftlingsgesetz; Rechtsqualität der Weigerung …

  • BSG, 25.11.1998 - B 11 AL 21/98 BH

    Fiktion objektiver Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung

  • LSG Bayern, 06.06.2006 - L 8 B 48/05

    Streit um den Entzug bereits geleisteten Arbeitslosengeldes; Frage der …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - L 12 AL 215/04

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen, 10.05.2001 - L 8 AL 216/99
  • SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 R 2064/18
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AL 4410/05
  • SG Wiesbaden, 17.11.2015 - S 26 SO 71/14
  • LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld; Beschäftigungslosigkeit und …

  • SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18

    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Erwerbsminderung …

  • SG Duisburg, 21.08.2007 - S 16 AL 73/07

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 12 AS 1796/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 9 AL 127/98
  • SG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - S 33 AL 4248/02

    Arbeitslosenunterstützung trotz stationärer Behandlung

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