Rechtsprechung
| BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 75/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsverbot - Beratungspflicht der BfA - Erstattungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AFG § 128a; HGB § 75a
Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG , Beratungspflicht der Bundesanstalt für Arbeit
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 11.06.1987 - S 2 Ar 69/86
- LSG Schleswig-Holstein, 29.04.1988 - L 1 Ar 67/87
- BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 75/88
Papierfundstellen
- ZIP 1990, 598
- NZA 1990, 541
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80
Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung …
Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 75/88
Hiervon zu unterscheiden ist die - vom Revisionsgericht nachprüfbare - Würdigung der rechtlichen Bedeutung einer Willenserklärung (…BSG SozR 5070 § 10a Nr. 3; BSGE 52, 47, 52 = SozR 4100 § 117 Nr. 7).Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob nach der Auslegungsregel des § 133 BGB ein behaupteter innerer Wille überhaupt nur maßgebend sein kann, wenn er sich irgendwie in der Erklärung niedergeschlagen hat (so BSGE 52, 47, 52 = SozR 4100 § 117 Nr. 7 mwN).
Absatz 1 dieser Vorschrift, wonach der Leistungsanspruch in der Zeit ruht, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat, erfaßt nur Fälle, in denen es sich um Entgelt für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses handelt (Gagel, AFG, § 117 Anm 22 und 118; vgl auch BSGE 52, 47, 49 = SozR 4100 § 117 Nr. 7).
- BSG, 30.01.1980 - 12 RK 16/79
Auslegungsregel - Antrag auf Nachentrichtung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit
Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 75/88
Die Auslegung einer privaten Willenserklärung - wozu auch der sachlich-rechtliche Inhalt eines Prozeßvergleichs gehört (…BSG SozR 1500 § 163 Nr. 2;… BSGE 43, 37, 39 = SozR 2200 § 1265 Nr. 24; BSG SozR 5070 § 10a Nr. 3) - ist Tatsachenfeststellung, soweit es um die Frage geht, was der Erklärende überhaupt geäußert hat (Wortlaut) und was er tatsächlich gemeint hat (innerer Wille; vgl hierzu BAG AP Nrn 30 und 33 zu § 133 BGB).Hiervon zu unterscheiden ist die - vom Revisionsgericht nachprüfbare - Würdigung der rechtlichen Bedeutung einer Willenserklärung (BSG SozR 5070 § 10a Nr. 3;… BSGE 52, 47, 52 = SozR 4100 § 117 Nr. 7).
- BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 59/86
Erlöschen einer Karenzentschädigung nach schriftlichem Verzicht auf die …
Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 75/88
Er bewirkt, daß der Arbeitnehmer sofort von dem Wettbewerbsverbot befreit wird, der Arbeitgeber dagegen bis zum Ablauf eines Jahres nach Zugang der Verzichtserklärung zur Zahlung der Karenzentschädigung verpflichtet bleibt (Bundesarbeitsgericht -BAG- AP Nr. 4 zu § 75a HGB). - BSG, 24.11.1976 - 1 RA 151/75
Gerichtliche Vereinbarung - Sachlich-rechtlicher Inhalt - Bindung des BSG - …
Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 75/88
Die Auslegung einer privaten Willenserklärung - wozu auch der sachlich-rechtliche Inhalt eines Prozeßvergleichs gehört (…BSG SozR 1500 § 163 Nr. 2; BSGE 43, 37, 39 = SozR 2200 § 1265 Nr. 24;… BSG SozR 5070 § 10a Nr. 3) - ist Tatsachenfeststellung, soweit es um die Frage geht, was der Erklärende überhaupt geäußert hat (Wortlaut) und was er tatsächlich gemeint hat (innerer Wille; vgl hierzu BAG AP Nrn 30 und 33 zu § 133 BGB). - LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.1986 - L 6 Ar 6/86
Wettbewerbsabrede; Verfügbarkeit; Arbeitsmarkt; Arbeitsloser; Konkurrenzklausel; …
Auszug aus BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 75/88
Ausreichend ist vielmehr, daß der Arbeitnehmer infolge der Abrede nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten nicht oder nicht voll zur Verfügung steht und daher die Vermittlung in zumutbare Tätigkeiten erschwert wird (vgl LSG Rheinland-Pfalz, NZA 1987, 212 213; aA Beise DB 1987, 1251).
- BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages
Da der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 128 a Satz 3 AFG diese Auffassung des Dritten Senats bestätigen wollte (…BAG Urteil vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 373/88 - aaO; BSG Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 - ZIP 1990, 598, 600) ist davon auszugehen, daß die Anrechnungspflicht nicht auf Erstattungsfälle beschränkt ist (…Gagel, AFG, aaO, § 128 a Rz 135). - BGH, 15.04.1991 - II ZR 214/89
Anrechnung des Arbeitslosengeldes eines Geschäftsführers einer GmbH auf die …
Bei ihnen handelt es sich um Gegenleistungen für ein Unterlassen, also um Entgelte für die Nichtausübung einer Tätigkeit (…vgl. BAG, Urt. v. 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83, DB 1986, 127, 128; BSG, Urt. v. 9. November 1989 - XI RAr 75/88, ZIP 1990, 598, 600).Die Erhöhung dieses Vermittlungsrisikos, vor dem der Gesetzgeber die versicherte Gemeinschaft schützen will, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bereits dann zu bejahen, wenn die Erschwernis der Vermittlung typischerweise eintreten kann, ohne daß es auf das Ausmaß der Erhöhung des Vermittlungsrisikos ankommt (BSG, Urt. v. 9. November 1989 - XI RAr 75/88, ZIP 1990, 598, 600; v. 13. März 1990 - XI RAr 1/88, BB 1990, 2268, 2269).
- BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 373/88
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung
Es liegt nahe, daß der Gesetzgeber die Auffassung des Senats bestätigen und zur Klarstellung in § 128 a AFG aufnehmen wollte (so auch BSG Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 - ZIP 1990, 598, 600).Für die Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber einfachrechtlich zur Erstattung des Arbeitslosengeldes verpflichtet war (vgl. zu dieser Verpflichtung BSGE 65, 72; zuletzt BSG Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 - ZIP 1990, 598).
- BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 50/88
Arbeitslosengelderstattung bei Wettbewerbsabrede
Der Eintritt der Erstattungspflicht hängt, wie der 11. Senat mehrfach ausgeführt hat, nicht vom Nachweis der Ursächlichkeit zwischen der Beschränkung der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und seiner Arbeitslosigkeit bzw deren Dauer ab (BSG vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG vom 13. März 1990 - 11 RAr 50/86 - vgl auch Schieckel/Grüner/Dalichau, Komm zum AFG, Stand 1. Februar 1990, § 128a Anm II 3;… Wittrock, aaO, § 128a Anm 4).Eine solche Belehrungspflicht bestehe nicht nur, wenn bei klar erkennbarer Nichtigkeit der Wettbewerbsabrede zweifelhaft sei, ob der Arbeitgeber an ihr festhalten werde (…BSG vom 27. April 1989 - 11 RAr 99/88 - in BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2), oder wenn das Verhalten des Arbeitgebers Zweifel daran aufkommen lasse, ob er auf der Einhaltung der Wettbewerbsabrede bestehe (BSG vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 -), sondern in allen Fällen, in denen eine entsprechende Belehrung einen Verzicht zur Folge haben könne, auch wenn der Arbeitgeber schon im Verwaltungsverfahren rechtskundig vertreten gewesen sei (BSG vom 13. März 1990 - 11 RAr 50/86 - und - 11 RAr 1/88 -).
- BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 1/88
Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten
Eine solche Belehrungspflicht besteht nicht nur, wenn bei klar erkennbarer Nichtigkeit der Wettbewerbsabrede zweifelhaft ist, ob der Arbeitgeber an ihr festhalten wird (…SozR 4100 § 128a Nr. 2), oder wenn das Verhalten des Arbeitgebers Zweifel daran aufkommen läßt, ob er auf Einhaltung der Wettbewerbsabrede besteht (BSG-Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 -), sondern in allen Fällen, in denen eine entsprechende Belehrung den Verzicht zur Folge haben kann. - BSG, 02.09.2011 - B 11 AL 74/11 B Dem stünden die Urteile des BSG vom 9.11.1989 (11 RAr 75/88 - SozR 4100 § 128a Nr. 3), vom 20.6.2002 (…B 7 AL 108/01 R - SozR 3-4300 § 143 Nr. 4) und vom 5.2.2004 (…B 11 AL 39/03 R - SozR 4-4300 § 128 Nr. 1) entgegen, in denen ausgeführt sei, dass Grundvoraussetzung für das Eingreifen eines Ruhenstatbestands zumindest das rechtliche (Schon- oder Fort-)Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sei, weil Arbeitsentgelt nur für solche Zeiträume iS von § 143 Abs. 1 SGB III gezahlt werden könne, in denen zumindest noch ein Arbeitsverhältnis rechtlich bestehe.
- BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 139/88 Hiervon zu unterscheiden ist die - vom Revisionsgericht nachprüfbare - Würdigung der rechtlichen Bedeutung einer Willenserklärung (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1989 - 11 RAr 75/88 - mwN).
- ArbG Suhl, 01.04.1998 - 6 (7) Ca 521/97
Anspruch auf Karenzentschädigung aus Wettbewerbsabrede; Unverbindlichkeit eines …
Geschuldet seitens des Klägers wird ein Unterlassen (BAG U. v. 25.05.1990, NZA 263, 264; BAG AP Nr. 21 zu § 74 HGB; BGB U. v. 15.04.1991, NZA 1991, 615; BSG NZA 1990, 541 [BSG 09.11.1989 - 11 RAr 75/88]), Wie der Beklagte selbst vorträgt, kommt der Kläger infolge seines gesundheitlichen Zustandes, welcher es diesem unmöglich mache einer Beschäftigung nachzugehen, seiner vertraglichen Verpflichtung zur Wettbewerbsenthaltung in vollem Umfang nach.
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