Rechtsprechung
| BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes (Übg) - Bezug von Krankengeld wegen einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung - Berücksichtigung des dem Krankengeld zugrunde gelegten Arbeitsentgelts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Absenkung von Übergangsgeld durch das SKWPG 1 - Verfassungsmäßigkeit
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 14.09.1994 - S 13 Ar 108/94
- LSG Saarland, 26.07.1995 - L 1 Ar 41/94
- BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des …
Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und weist für ihre Auffassung ergänzend auf die zum Uhg ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - hin.Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95 - ausgeführt hat, ergibt sich die Reichweite des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die dem Gesetzgeber nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auferlegt ist (…st Rechtsprechung: BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 4, BSG Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Die angestrebte Konsolidierung der Haushalte wäre nicht in gleicher Weise erreichbar gewesen, hätte der Gesetzgeber laufende Leistungen nicht in die Absenkung einbezogen (Urteile des BSG vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 und vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
Ob die Einsparungen durch Kürzungen in anderen Bereichen hätten bewirkt werden können, ist nicht zu prüfen, denn derartige Entscheidungen liegen in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 76, 220, 249; Urteil des BSG vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94).
Insbesondere bestehen deshalb keine Bedenken, weil die Kürzung des Uhg ab 1. Januar 1994 für Teilnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 1994 in die Maßnahme eingetreten waren und Uhg beantragt hatten, von bisher 73 vH auf 68 vH bzw von 65 vH auf 63 vH (vgl § 242q Abs. 2 Satz 1 AFG), wie der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - entschieden hat, nicht gegen das Übermaßverbot verstößt und auch keine unzumutbare Belastung der Leistungsbezieher darstellt.
- BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
Maßstab für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Absenkung bindend festgestellter Ansprüche auf Übg ist ebenso wie im Fall von Alg oder Uhg die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG i.V.m. dem aus Art. 20 GG hergeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…BVerfGE 72, 9, 18 f = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 76, 220, 235 = SozR 4100 § 242b Nr. 3).Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95 - ausgeführt hat, ergibt sich die Reichweite des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die dem Gesetzgeber nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auferlegt ist (st Rechtsprechung: BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN;… BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 4, BSG Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Eingriff zum Erreichen des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen dadurch nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3; Senatsurteil vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95 -).
Ob die Einsparungen durch Kürzungen in anderen Bereichen hätten bewirkt werden können, ist nicht zu prüfen, denn derartige Entscheidungen liegen in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 76, 220, 249; Urteil des BSG vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94).
- BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95
Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung …
Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95 - ausgeführt hat, ergibt sich die Reichweite des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die dem Gesetzgeber nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auferlegt ist (…st Rechtsprechung: BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN;… BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 4, BSG Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Eingriff zum Erreichen des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen dadurch nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (…BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3; Senatsurteil vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95 -).
Die angestrebte Konsolidierung der Haushalte wäre nicht in gleicher Weise erreichbar gewesen, hätte der Gesetzgeber laufende Leistungen nicht in die Absenkung einbezogen (Urteile des BSG vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 und vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
Im Hinblick auf die vom Gesetzgeber vorgenommene "moderate" Absenkung des Übg auch für laufende Leistungsfälle hat er dem ihm zur Verfügung stehenden erheblichen Gestaltungsspielraum für die Schaffung von Übergangsregelungen (vgl BVerfGE 76, 256, 359 f) im Fall des hier zu beurteilenden § 242q Abs. 5 AFG danach nicht verletzt. - BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
Maßstab für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Absenkung bindend festgestellter Ansprüche auf Übg ist ebenso wie im Fall von Alg oder Uhg die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG i.V.m. dem aus Art. 20 GG hergeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 72, 9, 18 f = SozR 4100 § 104 Nr. 13;… BVerfGE 76, 220, 235 = SozR 4100 § 242b Nr. 3). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …
Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
In solchen Fällen kommt es ebenso wie für den Umfang des Eigentumsschutzes arbeitslosenversicherungsrechtlicher Positionen auf eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an dem Erlaß der Reglung und dem Schutz des Vertrauens Betroffener an den Fortbestand des geltenden Rechts an (vgl BVerfGE 72, 141, 154 f mwN). - BSG, 28.09.1993 - 1 RK 34/92
Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld vom Tage nach der ärztlichen …
Auszug aus BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95 - ausgeführt hat, ergibt sich die Reichweite des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die dem Gesetzgeber nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auferlegt ist (…st Rechtsprechung: BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 4, BSG Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 83/96
Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig
Daran, daß die zeitliche Begrenzung der Dauer des Anspruchs auf originäre Alhi - wie bei der Absenkung der Nettolohnersatzquote beim Unterhaltsgeld (…vgl dazu BSGE 76, 162, 173 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22), beim Übergangsgeld (BSG-Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 97/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), beim Alg (…BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12;… BSGE 78, 201, 203 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13) und bei der Alhi (BSG-Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht) - geeignet und erforderlich war, durch entsprechende Ausgabenverminderung zur Konsolidierung der prekären finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte beizutragen, kann kein Zweifel bestehen. - BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 32/96
Anspruch auf Bewilligung originärer Arbeitslosenhilfe - Zeitliche Begrenzung der …
Daran, daß die zeitliche Begrenzung der Dauer des Anspruchs auf originäre Alhi - wie bei der Absenkung der Nettolohnersatzquote beim Unterhaltsgeld (…vgl dazu BSGE 76, 162, 173 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22), beim Übergangsgeld (BSG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 97/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), beim Alg (…BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 66/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und bei der Alhi (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht) - geeignet und erforderlich war, durch entsprechende Ausgabenverminderung zur Konsolidierung der prekären finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte beizutragen, kann kein Zweifel bestehen. - BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 16/97
Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Minderung der Dauer des …
Daran, daß die zeitliche Begrenzung der Dauer des Anspruchs auf originäre Alhi - wie bei der Absenkung der Nettolohnersatzquote beim Unterhaltsgeld (…vgl dazu BSGE 76, 162, 173 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22), beim Übergangsgeld (BSG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 97/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), beim Alg (…BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 66/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und bei der Alhi (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 -, unveröffentlicht) - geeignet und erforderlich war, durch entsprechende Ausgabenverminderung zur Konsolidierung der prekären finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte beizutragen, kann kein Zweifel bestehen. - BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
Rechtmäßigkeit der Kürzung von Arbeitslosengeld - Verstoß gegen die …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen (…vgl ferner zur Herabsetzung der Nettolohnersatzquote beim Unterhaltsgeld BSGE 76, 162, 173 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22, beim Übergangsgeld BSG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 97/95 - unveröffentlicht und bei der Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RA 27/96 - unveröffentlicht).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".