Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 11 S 1.12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 Abs 1 S 1 AufenthG, § 51 Abs 1 Nr 6 AufenthG, § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG, § 58 Abs 2 S 2 AufenthG, § 84 Abs 1 Nr 1 AufenthG
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Verlassen des Hoheitsgebietes aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund (hier: Ausbildung bei der PKK) - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4 Abs 1 S 1 AufenthG, § 51 Abs 1 Nr 6 AufenthG, § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG, § 58 Abs 2 S 2 AufenthG, § 84 Abs 1 Nr 1 AufenthG, Art 7 EWGAssRBes 1/80
Niederlassungserlaubnis; Rechte aus Art. 7 ARB 1/80; Erlöschen; Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde; Flucht vor Strafverfolgung; "Ausbildung" bei PKK; Ablehnung der Verlängerung der Gültigkeit eines Visums; Abschiebungsandrohung; Vorlage ... - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6, ARB 1/80 Art. 7
Erlöschen, Niederlassungserlaubnis, PKK, Ausreise, Auslandsaufenthalt, vorübergehend, vorübergehender Grund, Integration, mangelnde Integration - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.01.2011 - 16 L 256.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 11 S 1.12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 11 S 1.12
Denn die Vorschrift des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG greift schon, wenn der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund im Zeitpunkt der Ausreise vorlag (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6/08 -, juris Rz. 21).Denn der Antragsteller hat die Bundesrepublik Deutschland seinerzeit für einen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 7 ARB 1/80 nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 -, juris Rz. 24).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 14.10
Niederlassungserlaubnis; mindestens fünfjähriger Besitz einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 11 S 1.12
Maßgeblich ist dabei, dass der Antragsteller nur kurzfristig in das Bundesgebiet zurückgekehrt und danach zur Verfolgung desselben Zwecks wie zuvor wieder ausgereist ist (vgl. zu § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei Ferienaufenthalten einer ins Ausland verzogenen Schülerin in Deutschland: Urteil des Senats vom 28. September 2010 - OVG 11 B 14.10 -, juris Rz. 22 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - 11 S 28.10
Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis und des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 ARB Nr. …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 11 S 1.12
Es besteht darüber hinaus - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - in Eilverfahren grundsätzlich keine Vorlagepflicht, wenn in absehbarer Zeit ein Hauptsacheverfahren zu erwarten ist, in dessen Rahmen eine etwaige Frage dann im Wege einer Vorlage geklärt werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Juni 2010 - OVG 11 S 28.10 -, juris Rz. 6 m.w.N.). - VG Berlin, 21.06.2012 - 16 K 257.10
Verlust des Bleiberechts bei längerer Abwesenheit im Ausland
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 11 S 1.12
Die am 26. September 2010 erhobene Klage VG 16 K 257.10 ist beim Verwaltungsgericht anhängig.
- VG Berlin, 21.06.2012 - 16 K 257.10
Verlust des Bleiberechts bei längerer Abwesenheit im Ausland
Seine Darstellung, er sei erst im Januar 2008 ausgereist, hat der Kläger trotz Hinweises des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Eilverfahren (Beschluss vom 1. März 2012 - OVG 11 S 1.12 - Seite 6 des Abdrucks) nicht weiter substanziiert.Rn. 43 Der Einwand des Klägers, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe in seinem Beschluss zum Eilverfahren (vom 1. März 2012 - OVG 11 S 1.12) nicht zur Kenntnis genommen, dass der Europäische Gerichtshof auch Fälle entschieden habe, in denen dem assoziationsrechtlichen Recht selbst eine Abwesenheit von zehn und mehr Jahren nicht geschadet habe, verfängt nicht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2012 - 11 S 59.12
Ausweisung eines Türken wegen Drogenhandels
Insofern ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es dessen in einem Eilverfahren grundsätzlich nicht bedarf (…vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 30. Juni 2010 - OVG 11 S 28.10 -, juris Rz. 6 m.w.N. und vom 1. März 2012 - OVG 11 S 1.12 -, juris Rz. 17).
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