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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 11 S 1228/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14017
VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 11 S 1228/06 (https://dejure.org/2006,14017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2006 - 11 S 1228/06 (https://dejure.org/2006,14017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 11 S 1228/06 (https://dejure.org/2006,14017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Passverfügung; Regelstreitwert; vorläufiger Rechtsschutz; Anwendung des AsylVfG

  • Judicialis

    AufenthG § 48; ; GKG § 52 Abs. 2; ; RVG § 30

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GKG § 52 Abs. 2; GKG § 53 Abs. 3 Nr. 2; AufenthG § 48; RVG § 30
    Kostenrecht, Streitwert, Passverfügung, Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 48; GKG § 52 Abs. 2; RVG § 30
    Streitwert, Sonstiges Ausländerrecht: Regelstreitwert, Passverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer gegen eine Passverfügung gerichteten Anfechtungsklage; Reduktion des Streitwertes im vorläufigen Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

    Der Erlass einer eigenständigen sog. Passverfügung auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage (§ 15 AsylVfG, siehe etwa OVG Koblenz, Beschluss vom 24.1.2007 - 6 E 1489/06 -, AuAS 2007, 43) oder nach § 48 Abs. 3 AufenthG (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.7.2006 - 11 S 1228/06 - juris) mag unterblieben sein, weil vermieden werden sollte, dass die libanesische Botschaft auf eine entsprechende Abschiebungsabsicht schließen könnte (siehe oben); aber auch im späteren Verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren hat es die Behörde unterlassen, die aus ihrer Sicht dem Kläger obliegenden Mitwirkungspflichten konkret zu bezeichnen.
  • VG Bayreuth, 21.08.2018 - B 6 S 18.264

    Zur Mitwirkungsverpflichtung im Reisepasserteilungsverfahrens

    Die Festsetzung des Streitwertes für die Passverfügung richtet sich nach § 63 Abs. 2 und 3, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 3 Nr. 2 GKG (hälftiger Regelstreitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; vgl. VGH BW, B. v. 10.07.2006 - 11 S 1228/06 - juris Rn.1f.).
  • VG Bayreuth, 26.10.2017 - B 6 S 17.750

    Keine Erledigung einer Passverfügung nach Ablauf der Frist für Beantragung eines …

    Die Festsetzung des Streitwertes für die Passverfügung richtet sich nach § 63 Abs. 2 und 3, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 3 Nr. 2 GKG (hälftiger Regelstreitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; vgl. VGH BW, B. v. 10.07.2006 - 11 S 1228/06 - juris Rn.1f.).
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