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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16256
OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07 (https://dejure.org/2008,16256)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2008 - 11 S 32.07 (https://dejure.org/2008,16256)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 11 S 32.07 (https://dejure.org/2008,16256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VwGO § 61 Abs. 1; ; VwGO § ... 61 Abs. 2; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; BImSchG § 48; ; BImSchG § 67 Abs. 9 Satz 2; ; URG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; URG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; URG § 4 Abs. 3; ; UVPG § 3 a Satz 4; ; UVPG § 3 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweise Zulässigkeit von erneutem Vorbringen von Einwendungen im Beschwerdeverfahren; Lärmimmissionen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Windkraftanlage; Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Festschreibung eines Schallleistungspegels im Genehmigungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 8 B 39/06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07
    Dabei ist für Bewohner des Außenbereichs, wie den Antragsteller, in Anlehnung an die für Mischgebiete nach der TA Lärm festgelegten Richtwerte davon auszugehen, dass die von Windkraftanlagen ausgehenden Beurteilungspegel von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts zuzumuten sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 8 B 39/06 -, NVwZ 2007, 967 sowie bei juris, Rz. 21 f., m.w.N.).

    des Genehmigungsbescheides Nr. 057/06 vom 7. August 2006 zum Bestandteil der Genehmigung erklärt worden (vgl. entsprechend OVG Münster, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 8 B 39/06 - NVwZ 2007, 967, sowie bei juris, Rz. 44 f.).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2007 - 12 LA 1/07

    Erfordernis eines Sicherheitsaufschlages auf die Richtwerte der TA Lärm bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07
    Für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung der durch den Betrieb der Anlagen verursachten Geräuscheinwirkungen ist von den Vorgaben der nach § 48 BImSchG erlassenen technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503) - TA Lärm - auszugehen (…vgl. Senatsbeschluss, a.a.O. Rz. 53; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 2007 - 12 LA 1/07 -, NVwZ-RR 2007, 517 sowie bei juris, dort Rz. 11).

    Die vom Antragsgegner in Anwendung des WEA-Geräuschimmissionserlasses vorgenommene Berechnung (VV Bl. 1637) lässt es bei summarischer Prüfung entbehrlich erscheinen, die vom Antragsteller reklamierten Korrekturwerte zusätzlich in Ansatz zu bringen (vgl. insoweit auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 2007 - 12 LA 1/07 -, NVwZ-RR 2007, 517 sowie bei juris, Rz. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - 11 S 83.06

    Eilantrag gegen Müllverbrennungsanlage in Rüdersdorf erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07
    Als "Nachbarn" sind alle Personen anzusehen, die sich auf Dauer im Einwirkungsbereich der Anlage aufhalten oder Eigentümer von Grundstücken im Einwirkungsbereich der Anlage sind (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2007 - OVG 11 S 83.06 -, bei juris, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.1999 - 3 M 85/98

    Windenergieanlagen, Lärmimmissionen, Schattenwurf, TA-Lärm, Gebot der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07
    Diesen vom Antragsteller nicht angegriffenen und in der Rechtsprechung entwickelten Faustformeln (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 8. März 1999 - 3 M 85/98 -, NVwZ 1999, 1238; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. März 2004 - 1 ME 45/04 -, bei juris) entsprechenden Immissionsrichtwerten trägt der Genehmigungsbescheid Nr. 057/06 vom 7. August 2006 Rechnung, indem er unter Nr. 6.3 die Nebenbestimmungen 6.3 bis 6.5 der Genehmigung 104/05 für entsprechend anwendbar erklärt.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 1 ME 45/04

    Schattenwurf; Windenergieanlage; Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07
    Diesen vom Antragsteller nicht angegriffenen und in der Rechtsprechung entwickelten Faustformeln (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 8. März 1999 - 3 M 85/98 -, NVwZ 1999, 1238; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. März 2004 - 1 ME 45/04 -, bei juris) entsprechenden Immissionsrichtwerten trägt der Genehmigungsbescheid Nr. 057/06 vom 7. August 2006 Rechnung, indem er unter Nr. 6.3 die Nebenbestimmungen 6.3 bis 6.5 der Genehmigung 104/05 für entsprechend anwendbar erklärt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11

    Anspruch auf Neubescheidung bei "steckengebliebenen" Genehmigungsverfahren; …

    Dabei ist für Bewohner des Außenbereichs in Anlehnung an die für Mischgebiete nach der TA Lärm festgelegten Richtwerte davon auszugehen, dass die von Windenergieanlagen ausgehenden Beurteilungspegel von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts zuzumuten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Juni 2008 - OVG 11 S 32.07 -, juris Rz. 3 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.10.2017 - 5 K 1043/14

    Immissionsschutzrecht

    So zeigt bereits die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 13. Juni 2008, 11 S 32/07), aber auch die Rechtsprechung der übrigen Obergerichte (…vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B... - unter ausdrücklichem Hinweis auf OVG Mecklenburg-Vorpommern a.a.O.), dass - wie auch das erkennende Gericht vertritt - zwar eine Schattenwurfzeit von 30 Stunden jährlich bei 30 Minuten täglich durch die Rechtsprechung angenommen wird.
  • VG Frankfurt/Oder, 15.03.2017 - 5 K 217/15

    Immissionsschutzrecht

    Nach Auffassung der Kammer, die den entwickelten und anerkannten Faustformeln der Rechtsprechung entspricht und die in den Bestimmungen der WEA-Schattenwurf-Leitlinie verschriftlicht wurden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2008, 11 S 32/07 m. w. N.), müssten jährlich 30 tatsächliche/meteorologische Stunden Schattenschlag auch als schädliche Umwelteinwirkungen qualifiziert werden und wären daher nicht genehmigungsfähig.
  • VG Regensburg, 08.11.2012 - RO 7 K 12.148

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3 Windkraftanlagen; Impulszuschlag; …

    Die TA Lärm ist nach ständiger Rechtsprechung auf Windkraftanlagen anwendbar (vgl. z.B. BVerwG vom 29.8.2007 Az. 4 C 2/07; BayVGH vom 14.1.2009 Az. 22 ZB 08.1715, OVG Berlin-Brandenburg vom 13.6.2008 Az. 11 S 32.07).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09

    Schädliche Umwelteinwirkungen; Windkraftanlage; Abwehranspruch des Nachbarn

    Da die tatsächliche Einwirkungsdauer des von den WKA (mit)verursachten Schattenschlags an den maßgeblichen IO, wozu auch das Anwesen der Antragsteller gehört, zufolge der o.g. nachträglichen Anordnung die von den Antragstellern nicht angegriffenen und in der Rechtsprechung entwickelten Faustformeln entsprechenden IRW nicht überschreiten darf, ist eine immissionschutzrechtlich relevante Belästigung der Antragsteller auszuschließen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2008 - OVG 11 S 32.07 zitiert nach juris Rdnr. 10).
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