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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2012 - 11 S 45.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33265
OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2012 - 11 S 45.12 (https://dejure.org/2012,33265)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.2012 - 11 S 45.12 (https://dejure.org/2012,33265)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - 11 S 45.12 (https://dejure.org/2012,33265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 2 RdFunkGebVtr, § 2 Abs 2 S 1 RdFunkGebVtr, § 3 Abs 2 Nr 4 RdFunkGebVtr, § 3 Abs 2 Nr 9 RdFunkGebVtr
    Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten wegen Schließung eines Hotelbetriebes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 2 RdFunkGebVtr, § 2 Abs 2 S 1 RdFunkGebVtr, § 3 Abs 2 Nr 9 RdFunkGebVtr, § 3 Abs 2 Nr 4 RdFunkGebVtr, Art 3 Abs 1 GG, § 146 Abs 4 VwGO
    Rundfunkgebühren; Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Hotelbetrieb; endgültige Betriebseinstellung; Nachweisverlangen; Gewerbeabmeldung; Entsorgung der Geräte; rückwirkende Abmeldung; Zahl der Geräte; Indizwirkung eigener Anmeldung; vorläufiger Rechtsschutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 7 ZB 09.1790

    Feststellung der Anzahl der Rundfunkempfangsgeräte in einem Beherbergungsbetrieb; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2012 - 11 S 45.12
    Die sich aus eigenen Anzeigen bzw. Angaben ergebende "Indizwirkung" wird jedoch nicht dadurch in Frage gestellt, dass ohne nähere Angaben die Zahl der Geräte unsubstantiiert bestritten wird (vgl. das vom Antragsteller selbst zitierte Urteil des VGH München vom 29. April 2010 - 7 ZB 09.1790 -, juris Rz. 12 und 13 m.w.N.;… ebenso dessen Beschluss vom 9. November 2011 - 7 ZB 11.1330 -, juris Rz. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 8 E 724/10

    Beendigung der Rundfunkgebührenpflicht durch telefonische Abmeldung und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2012 - 11 S 45.12
    Damit "soll die Rundfunkanstalt vor unberechtigten Abmeldungen geschützt und ihr die Überprüfung der Plausibilität und Richtigkeit der genannten Angaben ermöglicht werden" (OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2010 - 8 E 724/10 - m.w.N., juris Rz. 9;… vgl. auch Gall in: Hahn/Vesting, Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, § 3 RGebStV Rz. 54).
  • VGH Bayern, 09.11.2011 - 7 ZB 11.1330

    Kursanatorium; Rundfunkgebührenpflicht; Anzahl der Fernsehgeräte; materielle …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2012 - 11 S 45.12
    Die sich aus eigenen Anzeigen bzw. Angaben ergebende "Indizwirkung" wird jedoch nicht dadurch in Frage gestellt, dass ohne nähere Angaben die Zahl der Geräte unsubstantiiert bestritten wird (…vgl. das vom Antragsteller selbst zitierte Urteil des VGH München vom 29. April 2010 - 7 ZB 09.1790 -, juris Rz. 12 und 13 m.w.N.; ebenso dessen Beschluss vom 9. November 2011 - 7 ZB 11.1330 -, juris Rz. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2013 - 11 N 83.11

    Rundfunkgebühren; betrieblich genutzte Empfangsgeräte; Beherbergungsbetrieb; …

    Die vorhandenen Geräte sind von der Klägerin unstreitig weder aus dem Gebäudekomplex entfernt noch empfangsuntauglich gemacht oder entsorgt worden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2012 - OVG 11 S 45.12 - juris Rn. 15 f.).

    Dies gilt auch für die von der Klägerin aufgeworfenen Fragen, die im Zusammenhang mit der Abmeldung von betrieblich genutzten Empfangsgeräten wegen Aufgabe eines Gewerbebetriebs bei fortbestehender Verfügungsgewalt stehen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2012 - OVG 11 S 45.12 - juris; BayVGH, Urteil vom 11. März 1997 - 7 B 96.2536 - n.v.; Urteil vom 3. April 2008 - 7 B 07.431 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. November 2011 - 3 L 385/09 - juris;… vgl. auch Gall, a.a.O., § 4 RGebStV Rn. 31 ff.) sowie die Frage nach der Reichweite der Regelung über das Händlerprivileg in § 5 Abs. 4 RGebStV (…vgl. Göhmann/Schneider/Siekmann, a.a.O., § 5 Rn. 83 m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Oder, 05.02.2013 - 3 K 1195/12

    Einrede der Verjährung bei rückständigen Rundfunkgebühren

    Damit "soll die Rundfunkanstalt vor unberechtigten Abmeldungen geschützt und ihr die Überprüfung der Plausibilität und Richtigkeit der genannten Angaben ermöglicht werden" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 11 S 45.12 -, m.w.N.).
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