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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 S 5.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7526
OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 S 5.17 (https://dejure.org/2017,7526)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2017 - 11 S 5.17 (https://dejure.org/2017,7526)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2017 - 11 S 5.17 (https://dejure.org/2017,7526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 Abs 1 S 2 BImSchG, § 20 Abs 2 BImSchG, § 36 VwVfG, UmwBerG, § 80 Abs 1 VwGO
    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Nebenbestimmung; Forderung einer Sicherheitsleistung als Nebenbestimmung; Pflicht der Behörde zur Festsetzung einer Sicherheitsleistung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 Abs 1 S 2 BImSchG, § 20 Abs 2 BImSchG, § 146 Abs 4 VwGO
    Abfallentsorgungsanlage; Änderungsgenehmigung zwecks Vergrößerung; Sicherheitsleistung; Suspensiveffekt des Widerspruchs gegen aufschiebende Bedingung; Beräumungsanordnung nach Bestandskraft; Gleichstellung mit nachträglicher Anordnung; vorläufiger Rechtschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 S 5.17
    Zwar vermag regelmäßig auch eine nur gegen eine Nebenbestimmung eines Verwaltungsakts gerichtete isolierte Anfechtungsklage diesbezüglich Suspensiveffekt auszulösen - für einen Widerspruch kann insoweit nichts anderes gelten -, jedoch ist das dann nicht der Fall, wenn eine isolierte Anfechtbarkeit einer Nebenbestimmung offenkundig ausscheidet (Mann in Landmann/Rohmer, a.a.O., § 12 BImSchG Rz. 254 i.V.m. 241 ff. unter Verweis auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. im Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, juris Rz. 25;… Czajka in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Kommentar, § 12 Rz. 122).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LB 344/07

    Abhängigmachung der Inbetriebnahme einer Abfallentsorgungsanlage gem. § 12 Abs. 1 …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 S 5.17
    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es angesichts des eindeutigen Wortlauts dieser Regelung keinen Zweifeln unterliegen kann, dass der Antragsgegner die Wirksamkeit dieser Änderungsgenehmigung von der Erbringung und Aufrechterhaltung der - im Widerspruchsverfahren auf ca. 1,3 Mill. EUR reduzierten - Sicherheitsleistung abhängig gemacht und damit nicht etwa eine Auflage, sondern eine aufschiebende Bedingung erlassen hat (zur Zulässigkeit einer solchen und zur entsprechenden gängigen Verwaltungspraxis auch im Land Brandenburg aufgrund dortigen Runderlasses vom 18. Oktober 2010, ABl S. 1778: Mann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Band III, § 12 BImSchG Rd. 76 m.w.N. auch zum Urteil des OVG Lüneburg vom 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, juris Rz. 31 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08

    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Bedingung zulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 S 5.17
    Hiervon ist auch für den Fall auszugehen, dass es sich um eine Nebenbestimmung handelt, die - wie vorliegend - in Gestalt einer aufschiebenden Bedingung erfolgt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 SN 6.01 -, NVwZ 2001, 1059; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.September 2008 - 2 M 153/08 -, juris Rz. 7).
  • OVG Berlin, 07.05.2001 - 2 SN 6.01
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 S 5.17
    Hiervon ist auch für den Fall auszugehen, dass es sich um eine Nebenbestimmung handelt, die - wie vorliegend - in Gestalt einer aufschiebenden Bedingung erfolgt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 SN 6.01 -, NVwZ 2001, 1059; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17.September 2008 - 2 M 153/08 -, juris Rz. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2017 - 11 S 4.17

    Kompostierungsanlage; nachträglich angeordenete Sicherheitsleistung nicht …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 S 5.17
    Auch dürfte es sich bei diesem Vorbringen um eine aus dem Beschwerdeverfahren OVG 11 S 4.17 (…Begründungsschriftsatz vom 23. Januar 2017, S. 12 Absatz 1) unverändert und ohne Bezug auf die vorliegende Beschwerdebegründung übernommene Rüge handeln.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 1 MB 15/20

    Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren

    Bei zulässiger isolierter Anfechtung einer Auflage (vgl. zur selbstständigen Anfechtbarkeit BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, juris) tritt die aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO auch nur in diesem Umfang ein (…vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 17. September 2008 - 2 M 153/08 -, Rn. 3 und 5, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14. März 2017 - OVG 11 S 5.17 -, Rn. 7, juris;… Schoch/Schneider/Bier/Schoch, Verwaltungsgerichtsordnung, 38. EL Januar 2020, VwGO § 80 Rn. 49).

    In Ausnahmefällen, in denen die isolierte Anfechtbarkeit einer Nebenbestimmung ausnahmsweise nicht zulässig ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, juris), kann § 80 Abs. 1 VwGO mangels zulässigen Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung entfalten (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14. März 2017 - OVG 11 S 5.17 -, Rn. 7;… Schoch/Schneider/Bier/Schoch, Verwaltungsgerichtsordnung, 38. EL Januar 2020, VwGO § 80 Rn. 49).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2017 - 11 S 66.17

    "Lollapalooza" 2017

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (zur Klage: BVerwG Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, juris Rn. 25, zum Widerspruch: Beschluss des Senates vom 14. März 2017 - OVG 11 S 5.17 -, juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 18.08.2021 - 1 B 95/21

    Infektionsschutzrecht - § 28 lfSG - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …

    Denn solange die Antragstellerin durch eine Anfechtung der Befristungsentscheidung zur Beauftragung noch deren Suspendierung erreichen kann (zum beschränkten Suspensiveffekt bei isolierter Anfechtung von Nebenbestimmungen: OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 14. März 2017 - OVG 11 S 5.17 -, juris Rn. 7), ist es ihr möglich, in den Genuss der Übergangsvorschrift von § 18 Satz 2 TestV in der Form vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 25.06.2021 V1) zu kommen, wonach Beauftragungen Dritter als Testzentrum nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Testverordnung in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung ab dem 1. Juli 2021 als Beauftragungen Dritter nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 gelten.
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