Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2020 - 11 S 72.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 Abs 2 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG, § 30 Abs 1 S 1 NatSchAG BB, § 30 Abs 2 NatSchAG BB
Naturschutz- und Bauordnungsrecht: Eilantrag eines Betreibers einer Windkraftanlage auf Beseitigung einer durch Unbekannte auf einem Baum angebrachte künstliche Nisthilfe in einem Windeignungsgebiet; Begriff der baulichen Anlage - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 44 Abs 1 BNatSchG, § 30 Abs 1 S 1 NatSchAG BB, § 29 Abs 1 BauGB, § 80 Abs 1 S 1 BauO BB, § 146 Abs 4 VwGO, § 35 BauGB, § 30 Abs 2 NatSchAG BB, § 3 Abs 2 BNatSchG
Errichtung künstlicher Nisthilfen durch Privatpersonen in einem Windeignungsgebiet; Anspruch auf Beseitigung für die Errichtung von Windenergieanlagen gegen den Landkreis; naturschutzrechtlicher Beseitigungsanspruch;bauordnungsrechtlicher Beseitigungsanspruch; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 21.07.2020 - 5 L 176.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2020 - 11 S 72.20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71
Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2020 - 11 S 72.20
Der Begriff der baulichen Anlage im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und des § 2 Abs. 1 BbgBO sei nur unwesentlich enger gefasst und setze voraus, dass "die Anlage in einer auf Dauer gerichteten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden ist" (BVerwG, Urteil vom 31. August 1973 - IV C 33/71 -).Rn. 19 Hinsichtlich des Begriffs der baulichen Anlage im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und des § 2 Abs. 1 BbgBO verweist die Antragstellerin selbst auf die Definition im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1973 - IV C 33/71 - (…juris Leitsatz 1 und Rz. 19, 20).
- VG Cottbus, 30.09.2024 - 9 L 80/24
Organisationsermessen, sachliche Weisung, Verwaltungsaktqualität, Zuweisung eines …
Dies setzt unter dem Gesichtspunkt der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs voraus, dass zumindest überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23. Oktober 2020 - OVG 11 S 72/20 - juris Rn. 10;… B. v. 29. September 2017 - OVG 4 S 32.17 - juris Rn. 3;… OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 31. August 2023 - 1 M 59/23 - juris Rn. 2;… Sächsisches OVG, B. v. 16. März 2022 - 2 B 166/21 - juris Rn. 2).Für den Anordnungsgrund bedeutet dies, dass der Antragsteller glaubhaft machen muss, dass ihm ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. BVerwG, B. v. 08. September 2017 - 1 WDS-VR 4/17 - juris Rn. 15;… B. v. 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2.04 - juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23. Oktober 2020 - OVG 11 S 72/20 - juris Rn. 10;… B. v. 28. Juni 2010 - OVG 4 S 98.09 - juris Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2023 - 7 A 1109/23
Bauaufsichtsbehördliche Anordnung der Beseitigung einer Nisthilfe für Weißstörche
Die zitierte Beschwerdeentscheidung vom 23.10.2020 - OVG 11 S 72/20 -, juris, in der nicht angenommen wurde, dass eine Nisthilfe eine bauliche Anlage (im Sinne von § 2 der Brandenburgischen Bauordnung) sei, betraf den anders gelagerten Sachverhalt eines in einem Baumwipfel befindlichen Korbs. - VG Münster, 01.04.2022 - 10 L 112/22 Rn. 25 vgl. Beschluss vom 23. Oktober 2020 - OVG 11 S 72/20 -, juris,.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2021 - 4 S 35.21
Anrechnung von Vordienstzeiten auf die Probezeit
Das Verwaltungsgericht hat den Aspekt der Vorwegnahme der Hauptsache unter dem Begriff des Anordnungsgrunds rubriziert und für diesen qualifizierte Voraussetzungen formuliert, indem es schwere und unzumutbare Nachteile verlangt, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (ebenso OVG Lüneburg…, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 - juris Rn. 30; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - OVG 11 S 72/20 - juris Rn. 10;… anders Schoch in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2021, § 123 Rn. 145 und 146 ff.). - OVG Bremen, 01.06.2021 - 1 PA 57/21
Baurechtliche Relevanz der Erteilung einer einstweiligen vorläufigen Genehmigung …
Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts überwiegend wahrscheinlich ist und ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den Antragsteller schwere, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.10.2020 - OVG 11 S 72/20, juris Rn. 10 m. w. N.).
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