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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 11 S 76.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2036
OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 11 S 76.15 (https://dejure.org/2016,2036)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2016 - 11 S 76.15 (https://dejure.org/2016,2036)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 11 S 76.15 (https://dejure.org/2016,2036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 VwGO, § 1 BJagdG, § 21 Abs 1 BJagdG, § 37 BJagdG, § 29 JagdG BB
    Sinn und Zweck des Abschusses von Tieren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 VwGO, § 1 BJagdG, § 21 BJagdG, § 37 BJagdG, § 29 JagdG BB, § 56 JagdG BB
    Abschussplan; Festsetzung; Muffelwild; überhöhter Bestand; (keine) Abschussgenehmigung Muffelwidder Altersklassen 2/3; vorrangige Bejagung der Zuwachsträger; Vorwegnahme der Hauptsache; Einvernehmen Jagdbeirat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 C 62.89

    Jagdrecht - Abschußfestsetzung - Verpflichtung zur Interessenabwägung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 11 S 76.15
    Sie ist insoweit zu einer Abwägung der unterschiedlichen Interessen verpflichtet; Ermessen ist ihr nicht eingeräumt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - 3 C 62.89 -, juris, Rn. 25 f. m.w.N.;… G. Welp in Schuck, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 21 Rn. 12 f.).
  • VG München, 09.03.2016 - M 7 K 14.1557

    Abschussplan für Rehwild

    Das Gericht prüft, ob die Behörde den maßgeblichen Sachverhalt richtig gewertet und die verschiedenen Belange entsprechend der Zielvorgabe des Gesetzgebers zutreffend abgewogen hat (…BVerwG, U.v. 19.3.1992 - 3 C 62/89 - juris Rn. 25;… BayVGH, U.v. 30.4.1992 - 19 B 91.1220 - juris Rn. 38;… BayVGH, U.v. 19.5.1998 - 19 B 95.3738 - juris Rn. 91;… OVG RP, U.v. 13.8.1997 - 8 A 10391/96 - juris Rn. 25;… OVG NRW, U.v. 1.8.2014 - 16 A 805/13 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 7.1.2016 - OVG 11 S 76.15 - juris Rn. 9).
  • VG München, 10.02.2016 - M 7 K 15.3412

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Abschussplan für Rotwild

    Um den genannten rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, hat die untere Jagdbehörde zunächst den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln und die in den gesetzlichen Vorschriften enthaltenen Belange in die Entscheidung einzustellen, sowie einen Interessenausgleich der zum Teil gegenläufigen Interessen vorzunehmen (…BVerwG, U.v. 19.3.1992 - 3 C 62/89 - juris Rn. 25;… BayVGH, U.v. 30.4.1992 - 19 B 91.1220 - juris Rn. 38;… OVG RP, U.v. 13.8.1997 - 8 A 10391/96 - juris Rn. 25;… OVG NRW, U.v. 1.8.2014 - 16 A 805/13 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 7.1.2016 - OVG 11 S 76.15 - juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 03.06.2026 - 1 L 105.26
    Rn. 9 Eine Vorwegnahme der Hauptsache - wie hier die Verpflichtung des Antragsgegners zur Benachrichtigung und Gestattung der Anwesenheit der Antragsteller sowie zur Herausgabe der Überreste der Buchenstele nach ihrer Vernichtung und der Erstellung eines Nachweises über die Vernichtung - durch eine stattgebende Entscheidung kommt nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden bei Versagung der begehrten Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - juris Rn. 15 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 11 S 76.15 - juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 18.04.2017 - 26 L 138.17

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug im Sicherungsverfahren

    Für den Anordnungsgrund bedeutet dies, dass der Antragsteller glaubhaft machen muss, dass ihm ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre und die daher ein sofortiges Einschreiten des Gerichts erforderlich machen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - juris Rn. 15 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Januar 2016 - OVG 11 S 76.15 - juris Rn. 6).
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