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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,71658
LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07 (https://dejure.org/2008,71658)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07 (https://dejure.org/2008,71658)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 11 Sa 1908/07 (https://dejure.org/2008,71658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Hausmeisters in einen Arbeitstrupp "Arbeiten im Außenbereich" auf Grund des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts; Zulässigkeit einer Berufung des "richtigen Bekalgten" bei Klage gegen einen "falschen Beklagten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328, 334; BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris; BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969).

    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH 28.03.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764; BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris;… BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - a. a. O.).

    Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht durch die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (…BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - a. a. O.; dem folgend BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris).

    Dabei gilt der Grundsatz, dass die Klageerhebung gegen die in Wahrheit gemeinte Partei nicht an deren fehlerhafter Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen, auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris;… BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - a. a. O.).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris m. w. N.).

    Der Kläger hat allerdings die außergerichtlichen Kosten der H. Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH (Scheinbeklagte) zu tragen (vgl. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO), weil er die Klagezustellung an diese veranlasst hat (vgl. auch BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 18 juris).

  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328, 334;… BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris; BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969).

    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH 28.03.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764;… BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris; BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - a. a. O.).

    Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht durch die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - a. a. O.;… dem folgend BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris).

    Dabei gilt der Grundsatz, dass die Klageerhebung gegen die in Wahrheit gemeinte Partei nicht an deren fehlerhafter Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen, auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (…BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris; BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - a. a. O.).

  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH 28.03.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764;… BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris;… BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - a. a. O.).

    Die Scheinbeklagte hat auch nicht durch die Zustellung der Klageschrift an sie die Stellung der wahren Partei erlangt (vgl. näher BGH 05.10.1994 - VII ZR 53/93 - BGHZ 127, 156, 163; BGH 28.03.1995 - X ARZ 255/95 - NJW-RR 1995, 764).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06

    Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Es kann, wie aus § 106 Satz 1 GewO folgt, einzelvertraglich oder auch durch tarifliche Regelung innerhalb bestimmter Grenzen erweitert werden, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht (BAG 27.05.2004 - 6 AZR 192/03 - EzBAT § 8 BAT Direktionsrecht Nr. 56; BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 - Rz. 16 EzA § 2 KSchG Nr. 68 m. w. N.).

    Er muss seine Weisungen unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Falles und Berücksichtigung sowohl der betrieblichen als auch der Interessen des Arbeitnehmers erteilen (BAG 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 13; BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 - Rz. 16 EzA § 2 KSchG Nr. 68).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Daraus folgt, dass die von der Beklagten beabsichtigte ausschließliche Zuweisung von Gärtnerarbeiten durch die Versetzung des Klägers in den Arbeitstrupp "Arbeiten im Außenbereich" den Inhalt des Arbeitsvertrages vom 10.12.1993 ändern würde (vgl. BAG 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - NZA 1997, 709, 710).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328, 334;… BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rz. 7 juris; BAG 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung; …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Die Scheinbeklagte hat auch nicht durch die Zustellung der Klageschrift an sie die Stellung der wahren Partei erlangt (vgl. näher BGH 05.10.1994 - VII ZR 53/93 - BGHZ 127, 156, 163; BGH 28.03.1995 - X ARZ 255/95 - NJW-RR 1995, 764).
  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 564/06

    Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Rn. 23 a)Das in § 106 Satz 1 GewO normierte Weisungsrecht, das Ausfluss und Folge der vertraglichen Festlegung der Arbeitspflicht ist (vgl. nur BAG 13.06.2007 - 5 AZR 564/06 - Rz. 30 EzA § 106 GewO Nr. 2), erlaubt es dem Arbeitgeber, die Einzelheiten der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistungen zu bestimmen, soweit diese nicht anderweitig geregelt sind.
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Er muss seine Weisungen unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Falles und Berücksichtigung sowohl der betrieblichen als auch der Interessen des Arbeitnehmers erteilen (BAG 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 13;… BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 - Rz. 16 EzA § 2 KSchG Nr. 68).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07
    Es kann, wie aus § 106 Satz 1 GewO folgt, einzelvertraglich oder auch durch tarifliche Regelung innerhalb bestimmter Grenzen erweitert werden, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht (BAG 27.05.2004 - 6 AZR 192/03 - EzBAT § 8 BAT Direktionsrecht Nr. 56;… BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 - Rz. 16 EzA § 2 KSchG Nr. 68 m. w. N.).
  • ArbG Wuppertal, 20.09.2007 - 8 Ca 1574/07

    Hausmeistertätigkeit, Versetzung

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Berufung und Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten blieben erfolglos (LAG Düsseldorf 3. Juli 2008 - 11 Sa 1908/07 - BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZN 941/08 -).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung aufgrund langanhaltender …

    Seine hiergegen gerichtete Klage hatte in zwei Instanzen vor dem Arbeitsgericht Wuppertal (Aktenzeichen 8 Ca 1574/07) und dem LAG Düsseldorf (Aktenzeichen 11 Sa 1908/07) Erfolg.
  • ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08

    Keine negative Prognose bei Wiederaufnahme der Arbeit nach langanhaltender …

    Eine hiergegen erhobene einstweilige Verfügung wies das Arbeitsgericht ab, im entsprechenden Hauptsacheverfahren (Az: 8 Ca 1574/07 bzw. 11 Sa 1908/07) stellte das LAG Düsseldorf die Unwirksamkeit der Versetzung fest, im Rahmen der mündlichen Verhandlung in dem genannten Verfahren kam es mehrfach zu Vergleichsverhandlungen, in denen es um eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ging, diese scheiterten jedoch.
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