Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6589
LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07 (https://dejure.org/2007,6589)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.09.2007 - 11 Sa 259/07 (https://dejure.org/2007,6589)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. September 2007 - 11 Sa 259/07 (https://dejure.org/2007,6589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Tatkündigung bei Einreichung fingierter Abrechnungen über Heilbehandlung - unsubstantiierte Darlegungen zum Betrugsvorsatz - kein Nachschieben von Gründen zu Verdachtskündigung bei Betriebsratsanhörung lediglich zu Tatkündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Tatkündigung bei Einreichung unzutreffender Heilbehandlungsrechnungen durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zum Zwecke der Erstattung der Rechnungsbeträge; Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags beim Arbeitgeber; Folgen eines Nichtfeststehens ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07
    Der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung oder einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess auch bei unverändert gebliebenem Sachverhalt nicht nachgeschoben werden, wenn der Betriebsrat im Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG nur zu einer Tatkündigung angehört worden ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    a) Vollendete oder auch nur versuchte Straftaten des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers sind zwar an sich durchaus geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung und einen verhaltensbedingten Grund i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für eine ordentliche Kündigung zu bilden, wobei dies auch dann gilt, wenn die Straftaten vom Arbeitnehmer nicht bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten begangen werden, sich aber konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken, indem sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beeinträchtigen oder gar zerstören (BAG, Urteil vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82, AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I. 3. und 4. der Gründe; BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. b) der Gründe).

    Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II. 1. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969, zu B. I. 3. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Dies gilt auch dann, wenn der Vorwurf, bestimmte Pflichtverletzungen begangen zu haben, auf Schlussfolgerungen des Arbeitgebers beruht oder wenn der Arbeitgeber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Kündigungsschutzprozess nicht den vollen Beweis für seine Behauptungen erbringen kann, sondern nur ein begründender Verdacht nicht auszuschließen ist (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Eine Verdachtskündigung liegt auch nicht vor, soweit es um die Frage geht, ob bereits die den Verdacht begründenden (erwiesenen) Tatsachen selbst die Kündigung rechtfertigen, etwa weil sie - ohne Rücksicht auf den aus ihrem hergeleiteten Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine bestimmte strafbare bzw. pflichtwidrige Handlung begangen - selbst geeignet sind, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit bzw. Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers zu erschüttern (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Dies kann sowohl vor dem Prozess, etwa im Kündigungsschreiben, als auch später in den Tatsacheninstanzen geschehen (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Denn in diesem Fall ist für den Kündigungsentschluss maßgebend, dass der Arbeitnehmer die strafbare Handlung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) aa) der Gründe).

    Die Anhörung des Arbeitnehmers ist in diesem Fall grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) bb) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, a.a.O., zu B. I. 4. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Unterrichtet der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht von ihm bekannten Kündigungsgründen, so ist zwar die Kündigung nicht wegen Verstoßes gegen § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksam, jedoch kann der Kündigungsgrund im Kündigungsschutzprozess nicht mehr berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) der Gründe m.w. Nachw.).

    Gibt der Arbeitgeber dagegen zu erkennen, dass er lediglich einen Verdacht gegen den Arbeitnehmer hegt und ihm bereits dieser Umstand für eine Entlassung ausreichend erscheint, so erhebt der Betriebsrat erfahrungsgemäß eher nachdrückliche Gegenvorstellungen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) cc) der Gründe).

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07
    Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II. 1. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969, zu B. I. 3. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).

    Die Anhörung des Arbeitnehmers ist in diesem Fall grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung (BAG…, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) bb) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, a.a.O., zu B. I. 4. a) der Gründe m.w. Nachw.).

    Für ihn muss eine große Wahrscheinlichkeit bestehen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, a.a.O., zu B. II. 2. a) und b) der Gründe m.w. Nachw.).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07
    c) Konnten die Beklagten die Kündigung vom 18.07.2006 nach alledem mangels insoweit erforderlicher vorheriger Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG nicht auf den Verdacht des Betrugs durch den Kläger zum Nachteil des Beklagten zu 1. stützen, musste nicht darüber befunden werden, ob dem Kläger - was von diesem im Schriftsatz vom 02.07.2007 ausdrücklich in Abrede gestellt wurde - im Rahmen des in K geführten, im Anhörungsschreiben vom 14.07.2006 (dort im letzten Absatz der ersten Seite) erwähnten Gespräches seitens der Beklagten hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der Verdachtskündigung gegeben worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B. I. b) bb) der Gründe), oder ob die Beklagten von einer - weiteren - persönlichen Anhörung des Klägers absehen konnten, weil dieser im Rahmen seiner am 13.04.2006 erfolgten polizeilichen Vernehmung bereits ausreichend Gelegenheit hatte, sich mit den Verdachtselementen auseinander zu setzen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05

    Nachgeschobene Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07
    c) Konnten die Beklagten die Kündigung vom 18.07.2006 nach alledem mangels insoweit erforderlicher vorheriger Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG nicht auf den Verdacht des Betrugs durch den Kläger zum Nachteil des Beklagten zu 1. stützen, musste nicht darüber befunden werden, ob dem Kläger - was von diesem im Schriftsatz vom 02.07.2007 ausdrücklich in Abrede gestellt wurde - im Rahmen des in K geführten, im Anhörungsschreiben vom 14.07.2006 (dort im letzten Absatz der ersten Seite) erwähnten Gespräches seitens der Beklagten hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der Verdachtskündigung gegeben worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B. I. b) bb) der Gründe), oder ob die Beklagten von einer - weiteren - persönlichen Anhörung des Klägers absehen konnten, weil dieser im Rahmen seiner am 13.04.2006 erfolgten polizeilichen Vernehmung bereits ausreichend Gelegenheit hatte, sich mit den Verdachtselementen auseinander zu setzen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05, zitiert nach juris).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07
    a) Vollendete oder auch nur versuchte Straftaten des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers sind zwar an sich durchaus geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung und einen verhaltensbedingten Grund i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für eine ordentliche Kündigung zu bilden, wobei dies auch dann gilt, wenn die Straftaten vom Arbeitnehmer nicht bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten begangen werden, sich aber konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken, indem sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beeinträchtigen oder gar zerstören (BAG, Urteil vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82, AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I. 3. und 4. der Gründe; BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. b) der Gründe).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07
    a) Vollendete oder auch nur versuchte Straftaten des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers sind zwar an sich durchaus geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung und einen verhaltensbedingten Grund i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für eine ordentliche Kündigung zu bilden, wobei dies auch dann gilt, wenn die Straftaten vom Arbeitnehmer nicht bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten begangen werden, sich aber konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken, indem sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beeinträchtigen oder gar zerstören (BAG, Urteil vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82, AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I. 3. und 4. der Gründe; BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. b) der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im …

    Rn. 96 Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages - …

    Rn. 456 Soweit das Vorbringen der Beklagten dahin zu verstehen sein sollte, dass sie auch eine Überprüfung der außerordentlichen Kündigung vom 28.12.2015 nach Maßgabe der an eine Verdachtskündigung zu stellenden Anforderungen geltend macht, kommt dies vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagten dem Personalrat ausweislich Bl. 328, 329 d. A. zu einer Verdachtskündigung nicht angehört hat (BAG 11.04.1985 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62; 03.04.1986 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 63; s. LAG Köln 19.04.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007 444 LS).
  • LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11

    Beweiserhebungsverbot - Spinddurchsuchung

    Er ist mit diesem Vorbringen präkludiert (BAG Urteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - NZA 1992, 1121; BAG Urteil vom 03. April 1986 - 2 AZR 324/85 - NZA 1986, 677; LAG Köln Urteil vom 14. September 2007 -11 Sa 259/07- ArbuR 2007, 444).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19

    Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)

    Rn. 100 Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 79/14

    Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug

    Rn. 79 Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19

    Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation

    Rn. 142 Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 256/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Einzelhandel - Verdacht auf …

    Rn. 87 Ob der Verdacht, einen Bagatelldiebstahl begangen zu haben, insoweit ausreicht, ist fraglich (dagegen LAG Köln 14.09.2007 - 11 Sa 259/07, AuR 2007, 444 LS).
  • LAG Hessen, 04.12.2007 - 13 Sa 654/07

    Wirksamkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung

    Das Schrifttum und die Instanzgerichte sind dem überwiegend gefolgt (vgl. z. B. Hess. LAG vom 30. März 2000, NZA-RR 2000, 526; LAG Niedersachsen vom 08. Juni 2004, NZA-RR 2005, 24; LAG Rheinland-Pfalz vom 27. Januar 2004, NZA-RR 2004, 473; LAG Köln vom 14. September 2007 - 11 Sa 259/07 - zitiert nach juris;… KR-Fischermeier, 8. Aufl. 2007, § 626 BGB Rz 227 ff.;… ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl. 2008, § 626 BGB Rz 173 ff. und ErfK/Ascheid, a. a. O., § 1 KSchG Rz 296;… APS-Dörner, 3. Aufl. 2007, § 626 BGB Rz 345 ff. und 368 ff.; Lücke, BB 1997, 1842; Quecke, ZTR 2003, 10) .

    Dann wäre die Vertragsverletzung des Klägers nämlich als sicher behauptet und hätte der Ahndung durch eine sog. Tatkündigung bedurft (vgl. dazu BAG vom 03. April 1986, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen; LAG Köln vom 14. September 2007 - 11 Sa 259/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 19. Juli 2007 - 11 Sa 281/07 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 27. Januar 2004, NZA-RR 2004, 473) .

  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 1460/10

    Verdachtskündigung - Kündigungsverzicht durch Abmahnung - Annahmeverzugslohn - …

    Das Schrifttum und die Instanzgerichte sind dem weitgehend gefolgt (vgl. z. B. LAG Köln vom 14. September 2007 - 11 Sa 259/07 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen vom 08. Juni 2004, NZA-RR 2005, 24; LAG Rheinland-Pfalz vom 27. Januar 2004, NZA-RR 2004, 473; Hess. LAG vom 30. März 2000, NZA-RR 2000, 526;… KR-Fischermeier, a. a. O., § 626 Rz 227 ff.;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl. 2011, § 626 BGB Rz 173 ff.;… APS-Dörner, 3. Aufl. 2007, § 626 BGB Rz 345 ff. und 368 ff.; Lücke, BB 1997, 1842; Quecke, ZTR 2003, 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht