Rechtsprechung
| LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 613a Abs. 5, Abs. 6 Satz 1
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Information zu haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses auf der Grundlage eines Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber; Beginn der Widerspruchsfrist mit ordnungsgemäßer Unterrichtung der Arbeitnehmer von dem ...
Verfahrensgang
- ArbG München, 27.02.2007 - 19a Ca 10381/05
- LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07
- LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 395/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07
Das Erfordernis des Vertrauensschutzes muss auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG…, Urt. vom 14.12.06, a.a.O.; Urt. vom 15.2.2007, Az.: 8 AZR 431/06, NZA 2007, 793).Dabei müssen besondere Verhaltensweisen des Berechtigten wie auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG, Urt. vom 15.2.2007, a.a.O. m.w.N.).
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07
Es genügt grundsätzlich nicht, dass die Belehrung über die rechtlichen Folgen "im Kern richtig" und lediglich eine "ausreichende" Unterrichtung erfolgt (…BAG, a.a.O.; Urt. vom 13. Juli 2006, Az. 8 AZR 305/05, DB 2006, 2406)). - BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05
Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …
Auszug aus LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07
Das ergibt sich zum einen aus dem Wortlaut des § 613a Abs. 6 BGB, wonach der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats "nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5" widersprechen kann, als auch aus dem Sinn und Zweck der Unterrichtungspflicht (BAG, Urt. vom 14.12.2006, Az.: 8 AZR 763/05, NZA 2007, 682 m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06
Betriebsübergang, Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch …
Auszug aus LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07
Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf in der vom Kläger vorgelegten Entscheidung vom 15.11.2006, Az.: 7 (18) Sa 313/06, überzeugend dargelegt hat, steht einer Begrenzung des Unterrichtungsinhalts nach § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB auf lediglich objektiv nachteilige Auswirkungen der Wortlaut und Zweck der Norm entgegen.
- LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
Betriebsübergang
Die gesamtschuldnerische Haftung gehört zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs (ebenso LAG Düsseldorf in zahlreichen ähnlich gelagerten Verfahren, z.B. Urteil vom 4.7.2007 - 7 (18) Sa 416/06; LAG München vom 24.10.2007 - 11 Sa 396/07). - LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
Betriebsübergang, Information, Widerspruch
bb) Wie das Landesarbeitsgericht München bereits in einer Reihe von Entscheidungen in Parallelverfahren gegen die Beklagte (u. a., in chronologischer Reihenfolge, U. v. 23.11.2006, 3 Sa 644/06, U. v. 24.10.2007, 11 Sa 396/07, U. v. 10.01.2008, 2 Sa 397/07, U. v. 02.04.2008, 9 Sa 651/07) sowie nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich mit Urteilen vom 20.03.2008 (…8 AZR 1016/06, aaO, und 8 AZR 1030/06) sowie vom 24.07.2008 in einigen der zahlreichen einschlägigen Revisionsverfahren insbesondere zu Entscheidungen des LAG Düsseldorf ausgeführt/entschieden hat, war die Information der Fa. A. AG mit Schreiben vom 22.10.2004 insbesondere bereits deshalb unvollständig und damit fehlerhaft im Sinne des § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB - mit der Folge des fehlenden Beginns der Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 613 a Abs. 6 BGB -, weil weder auf den bereits aufgrund gesetzlicher Regelung erfolgenden Eintritt der neuen Betriebsinhaberin in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 Satz BGB hingewiesen worden noch insbesondere Angaben über die gesamtschuldnerische Weiterhaftung der bisherigen Arbeitgeberin gemäß § 613 a Abs. 2 BGB enthalten waren (…BAG, Ue. v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, - Rzn. 27 f - und 8 AZR 1030/06, ebenso u. a. U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/06 aaO - II. 1. d ff (1) der Gründe -).
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