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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1397
LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs 4 BUrlG - Schwerbehindertenzusatzurlaub

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mindesturlaubsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsanspruch bei Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Urlaubsabgeltung, Krankheit: Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsanspruch bei Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3
    Entstehung und Verfall von Urlaubsansprüchen bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Entstehung und Verfall von Urlaubsansprüchen bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1724
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Rn. 10 Das Arbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 in den verbundenen Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 befunden, dass der Klägerin Vergütung des nicht genommenen gesetzlichen Jahresurlaubs und des Zusatzurlaubs nach § 125 SGB IX zustehe.

    Rn. 28 (3) An der vorgenannten Rechtslage ändert sich auch nichts dadurch, dass nach dem bisherigen Verständnis des § 7 Abs. 3 BUrlG ein Urlaubsanspruch spätestens am Ende des Übertragungszeitraums unterging, soweit nicht gesetzliche Sonderregelungen eingriffen, was seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06, NZA 2009, 135) nicht mehr angenommen werden kann.

    Rn. 35 a) Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20.01.2009 in der Sache Schultz-Hoff, C-350/06, NZA 2009, 135, in der er wiederholend ausgeführt hat, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als "besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft" anzusehen ist, von dem die Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht abweichen und ihn nur in den von der Richtlinie selbst ausdrücklich gezogene Grenzen umsetzen dürfen, befunden, dass es nach den Richtlinien zwar nicht ausgeschlossen sei, dass nationale Regelungen einen Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums und eines Übertragungszeitraums vorsehen, dass Voraussetzung hierfür allerdings sei, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt, tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen.

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies wurde bisher vom Bundesarbeitsgericht so gesehen (st. Rspr. 21.12.1995 - 9 AZR 166/94 - ZTR 1995, 465 ff.), so hat es dies auch in seiner Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - bestätigt.
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies setzt auch voraus, dass der mit der Rechtsänderung verbundene Eingriff in erworbene und definierte Rechtspositionen einschneidend ist und die Bestandsinteressen der Betroffenen die Gründe für die rechtsfortbildende "rückwirkende" Rechtsänderung überwiegen würde (LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07 - ArbRB 2010, 110).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies wurde bisher vom Bundesarbeitsgericht so gesehen (st. Rspr. 21.12.1995 - 9 AZR 166/94 - ZTR 1995, 465 ff.), so hat es dies auch in seiner Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - bestätigt.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortgebildet und dabei entschieden, dass der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- und Teilurlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Sie ist daher eine auf Gesetz beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 24.11.1987 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG - Abgeltung;… Leinemann, Münchner Handbuch Arbeitsrecht § 87 Rz. 7).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU - "Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Wenn der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 26.06.2001 BECTU C-173/99 ausführt, dass die Mitgliedstaaten die Entstehung des sich unmittelbar aus der Richtlinie 93/104 ergebenden Anspruchs auf Jahresurlaub nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen können, so wäre schon eine hier nicht bestehende gesetzliche Regelung unwirksam, die die Entstehung des Mindesturlaubsanspruchs von 20 Arbeitstagen jährlich davon abhängig machen würde, dass die Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis nicht zum Ruhen gebracht wurden.
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld - …

    In Folge der Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG ist dies inzwischen umstritten (weiterhin bejahend z.B. LAG Baden-Württemberg 29.4.2010 - 11 Sa 64/09; LAG Düsseldorf 8.2.2011 - 6 Sa 1574/10 jeweils für Ruhen als Folge einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; a.A. z.B. LAG Baden Württemberg 9.6.2011 - 6 Sa 109/10; LAG Nürnberg 8.2.2011 - 6 Sa 500/10 - ZTR 2011, 550 jeweils bei Ruhen zum Zwecke des Arbeitslosengeldbezugs für den Bezug von Arbeitslosengeld, LAG Düsseldorf 5.5.2010 - 7 Sa 1571/09 - NZA-RR 2010, 568; LAG Köln 10.3.2011 - 3 Sa 1057/10 jeweils bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes, …

    Nach Auffassung der Berufungskammer - die sich insoweit in Übereinstimmung mit der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -) sieht, besteht jedoch insoweit kein Unterschied zwischen der Dauerarbeitsunfähigkeit und dem mehrjährigen Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, NZA-RR 1010/568) und der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -, zitiert nach juris, Rn. 49) an, wonach Beginn der Verfallfrist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, weil zu diesem Zeitpunkt der Abgeltungs- und Vergütungsanspruch des Klägers entstanden ist und zugleich fällig wurde.

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