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Rechtsprechung
   LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9054
LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04 (https://dejure.org/2006,9054)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.05.2006 - 11 Sa 714/04 (https://dejure.org/2006,9054)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 11 Sa 714/04 (https://dejure.org/2006,9054)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tarifvertrag, Bezugnahme, Spartentarifvertrag, TV-N, Anwendungsvereinbarung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 a BAT, § 1 a BMT-G, TV-N
    Tarifvertrag, Bezugnahme, Spartentarifvertrag, TV-N, Anwendungsvereinbarung

  • Judicialis

    BAT § 1 a; ; BMT-G § 1 a; ; TV-N

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 1a; BMT-G § 1a
    Tarifvertrag, Bezugnahme, Spartentarifvertrag, TV-N, Anwendungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit eines Sparten-Tarifvertrages auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis; Vorliegen einer Gleichstellungsabrede im Falle einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag; Ersetzung des Tarifwerks durch einen Spartentarifvertrag; Wirksamkeit einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag mit einem tarifgebundenen Arbeitgeber auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge, ist unabhängig von der konkreten Formulierung der Klausel im Zweifel als Gleichstellungsabrede zu verstehen (BAG Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - zur Zeit nur als Juris-Pressemitteilung; BAG Urteil vom 27.11.2002 - 4 AZR 540/01 - AP NR. 29 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG Urteil vom 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Hinblick auf die Schuldrechtsmodernisierung die Änderung seiner Rechtsprechung zu den Auslegungsregeln nur angekündigt für solche Arbeitsverträge, die nach dem 01.01.2002 abgeschlossen worden seien (BAG Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - JURIS-Pressemitteilung).

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag mit einem tarifgebundenen Arbeitgeber auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge, ist unabhängig von der konkreten Formulierung der Klausel im Zweifel als Gleichstellungsabrede zu verstehen (BAG Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - zur Zeit nur als Juris-Pressemitteilung; BAG Urteil vom 27.11.2002 - 4 AZR 540/01 - AP NR. 29 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG Urteil vom 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Eine abweichende Auslegung der Klausel als "feste" Bezugnahme in dem Sinne, dass die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages (hier BAT/BMT-G) in der jeweiligen Fassung unabhängig von Veränderungen für dessen normative Geltung erfolgen soll, ist nur gerechtfertigt, wenn das in der Vereinbarung seinen Ausdruck gefunden hat oder sonstige Umstände dafür sprechen (BAG Urteil vom 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Die hiervon abrückende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den folgenden Jahren betraf Fälle des Verbandswechsels auf Seiten des Arbeitgebers bzw. Fälle des Betriebsüberganges (BAG Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 581/99 - AP NR. 12 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; Urteil vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) und sind daher mit dem hier streitigen Fall nicht vergleichbar.

    Wird den Bedenken Rechnung getragen, die gegen eine so weit gefasste, auf einen anderen Tarifvertrag gerichtete Bezugnahme geäußert werden (Hanau, NZA 2005, 489, 491 m.w.N.; BAG Urteil vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag), findet die Ersetzung des ursprünglich in Bezug genommenen Tarifvertrages durch den Spartentarifvertrag jedenfalls gemäß § 1 a BAT/BMT-G statt.

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Es handelt sich damit um eine dynamische Klausel, die auch künftige Änderungen betrifft (BAG Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Altersteilzeit).

    Ein hiervon abweichender Schutz der Arbeitsvertragsparteien, die ein Tarifwerk in Bezug genommen haben, kommt nur in Betracht, wenn die zur Diskussion stehende Tarifänderung schlechterdings nicht voraussehbar war und billigerweise nicht erwartet werden konnte (BAG Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - AP NR. 20 zu § 1 TVG Altersteilzeit), also unter Voraussetzungen, die hier ersichtlich schon deshalb nicht vorliegen, weil der Spartentarifvertrag bzw. sein Vorgänger bereits seit Jahren existiert und die Notwendigkeit spezieller Regelungen für den Nahverkehr bereits seit Jahrzehnten diskutiert wird (zur Entwicklungsgeschichte des Tarifwerks: Schart, ZTR 2002, 13).

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an …

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Allein aus dem Umstand, dass es sich bei sämtlichen vertragsschließenden Beteiligten um tariffähige Parteien handelt, kann zunächst nicht geschlossen werden, dass die Vereinbarung ein Tarifvertrag ist (BAG 05.11.1997 - 4 AZR 872/95 - BAGE 87, 45, zu II 1.2 der Gründe m.w.N.).

    Zwar ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien sich in Bezug auf die in Art. 9 Abs. 3 GG bezeichneten Regelungsgegenstände dieser Gestaltungsmöglichkeit bedienen wollen, da sie auf Grund der ihnen zustehenden Tarifautonomie die Möglichkeit zu unmittelbarer Rechtssetzung nach dem TVG besitzen (BAG Urteil vom 05.11.1997 - 4 AZR 872/95 - a.a.O.; 26.01.1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307).

  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 404/00

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Die Anwendungsvereinbarung ist selbst ein Tarifvertrag (BAG Urteil vom 27.09.2001 - 6 AZR 404/00 - EZA Nr. 44 zu § 1 TVG).

    Es kann jedoch unterschiedliche Gründe dafür geben, warum tariffähige Koalitionen den Inhalt von Verständigungen nicht in Form eines Tarifvertrags, sondern in sonstigen Übereinkünften festhalten wollen (vgl. im einzelnen BAG Urteil vom 27.09.2001 - 6 AZR 404/00 - EZA Nr. 44 zu § 1 TVG unter II 2 c der Gründe).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der …

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Ob es tatsächlich zu der angekündigten Änderung der Rechtsprechung kommt, bleibt außerdem im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des EuGH (09.03.2006 - C-499/04 - DB 2006, 673) fraglich (Nicolai, DB 2006, 670).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05

    Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Dem von den klagenden Beschäftigten vorgetragenen Argument, es sei für sie von Bedeutung gewesen, dass sie sich mit der Bezugnahmeklausel einem Verbandstarifvertrag unterworfen hätten und nicht einem Firmentarifvertrag, wird vom Bundesarbeitsgericht mit einleuchtenden Erwägungen keine Bedeutung beigemessen (BAG Urteil vom 14.12.2005 - 10 AZR 296/05 - n.v., unter II 1 b dd der Gründe).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Ein solcher Wille der Parteien ergibt sich zum einen aus der beabsichtigten Zukunftswirkung des Arbeitsverhältnisses, zum anderen daraus, dass die Parteien mit einer solchen Vereinbarung den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer ersichtlich einem tarifgebundenen Arbeitnehmer gleichstellen wollten (BAG Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz unter B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04
    Die hiervon abrückende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den folgenden Jahren betraf Fälle des Verbandswechsels auf Seiten des Arbeitgebers bzw. Fälle des Betriebsüberganges (BAG Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 581/99 - AP NR. 12 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; Urteil vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) und sind daher mit dem hier streitigen Fall nicht vergleichbar.
  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04

    Zusatzurlaub - Ablösung

  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 14.05.1964 - 5 AZR 239/63

    Urlaubszeit - Gesetzliche Wochenfeiertage - Lohnausfallprinzip - Feiertagsgeld - …

  • LAG Hamm, 10.06.2008 - 4 Sa 89/08

    Einführung TV-N, Tarifeinheit, selbstständige Betriebsabteilung, gewillkürte …

    Soweit zur Ersetzung des BMT-G bzw. BAT durch den TV-N Rechtsprechung vorliegt, geht diese ohne Weiteres von der Wirksamkeit der Ablösung aus (BAG…, Urteil vom 14.12.2004 a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 05.05.2006 - 11 Sa 714/04 = ZTR 2007, 253 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 17.12.2004 - 10 Sa 1161/04 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 15.04.2005 - 10 Sa 1893/04 - juris).
  • LAG Köln, 18.10.2017 - 11 Sa 595/16

    Gleichbehandlung; Arbeitszeit

    Mit der Anlage 3 zu § 23 TV-N NW haben die Tarifparteien eine zulässige Gruppenbildung vorgenommen (LAG Köln, Urt. v. 05.05.2006 - 11 Sa 714/04 -).
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