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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46412
LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 (https://dejure.org/2012,46412)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 (https://dejure.org/2012,46412)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2012 - 11 Sa 84/12 (https://dejure.org/2012,46412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung in Klinikverbund; Feststellungsklage zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum entleihenden Unternehmen bei nicht vorübergehender Überlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirksame Arbeitnehmerüberlassung in Klinikverbund; Feststellungsklage zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum entleihenden Unternehmen bei nicht vorübergehender Überlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerüberlassung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolge unzulässiger dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung ist die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung begründet ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehr Rechtssicherheit zur dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung geschaffen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.2011 - XI ZR 220/08

    Arglistige Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen durch einen …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12
    Während ein Teil des Schrifttums annimmt, dass es sich insoweit lediglich um eine Beschreibung ohne eigenen Regelungsgehalt handelt und die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher von den Richtlinien bzw. vom AÜG von vornherein gar nicht erfasst, jedenfalls aber nicht für unzulässig erklärt worden sei (vgl. Lembke DB 2011, 411; Rieble-Vielmeier, EuZA 2011, 474; Thüssing-Stiebert, DB 2012, 632) entnehmen andere der Leiharbeitsrichtlinie bzw. der deutschen Neuregelung dagegen ein klares Verbot der Dauerüberlassung (Düwell ZESAR 2011, 449; Hamann EuZA 2009, 287; Sansone Gleichstellung von Leiharbeitnehmer nach deutschem und Unionsrecht 2011 S. 460 ff.; Schüren/Wank RdA 2011, 1; Ulber AuR 2010, 10).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11

    Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12
    (BAG 18.07.2012, 7 AZR 451/11).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auf die Revision der Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 22. November 2012 - 11 Sa 84/12 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

    (Abweichung von OVG Nordrhein-Westfalen 23. März 2010 - 16 A 2423/08.PVL - PersV 2010, 389 Anschluss an LAG Baden-Württemberg 22. November 2012 - 11 Sa 84/12 - juris).

    Rn. 113 aa) Zum Tatbestandsmerkmal der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung hat die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 23. November 2012 - 11 Sa 84/12 - juris) folgendes ausgeführt, dem sich die vorliegend zur Entscheidung berufene 4. Kammer vollumfänglich anschließt:.

    Denn wenn schon der Überlassungsvertrag bei an sich zulässiger vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung unwirksam ist, wenn der Verleiher über keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt, muss dies erst recht gelten, wenn schon die Arbeitnehmerüberlassung selbst wegen ihrer Dauerhaftigkeit unzulässig ist und deshalb schon gar keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erteilt werden kann (mit ähnlichem Ergebnis zu § 9 Nr. 1 2. Alt. in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG: LAG Baden-Württemberg 22. November 2012 aaO; LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - juris;… Ulmer AÜG 4. Aufl. § 4 Rn 231d).

    Rn. 128 Zwar haben die 11. Kammer des LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 22. November 2012 aaO) sowie das LAG Berlin-Brandenburg (…LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 aaO) zu Recht erkannt, dass wenn eine Servicegesellschaft Arbeitnehmer einstellt zum Zwecke der dauerhaften Überlassung an eine (konzernzugehörige) Krankenhausgesellschaft, der Arbeitsvertrag zwischen der Servicegesellschaft und den Arbeitnehmern gemäß § 9 Nr. 1 2. Alt. AÜG unwirksam wäre und deshalb zwischen dem Arbeitnehmer und der Krankenhausgesellschaft über § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gölte.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer ist die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls seit in Kraft treten der Regelungen im Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - vom 28.04.2011 (BGBl. I, S. 642 f.) mit Wirkung zum 01.12.2011 unzulässig (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris;… Ulber, AuR 2012, S. 422 ff.;… Düwell, ZESAR 2011, S. 449 ff.;… Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.;… a.A. Thüsing/Stiebert, Der Betrieb 2012, S. 632 ff.;… Lembke, BB 2012, S. 2497 ff.).

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer liegt eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann vor, wenn der Entleiher einen bestimmten Leiharbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung entleiht und auf einem Arbeitsplatz, für den ein dauernder Beschäftigungsbedarf besteht, einsetzt bzw. einsetzen will (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris;… Brors, AuR 2013, S. 108 ff.;… Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.).

    Nach einer zweiten Auffassung (vgl. mit weiteren Nachweisen LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris;… so auch Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.; kritisch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris) soll im Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG analog anzuwenden sein.

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 4 Sa 18/13

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung - Streikbruch durch …

    Zum Anderen soll damit die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleiherbetriebs in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindert werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Pressemitteilung des BAG Nr. 47/13; LAG Baden-Württemberg 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 - juris; LAG Baden-Württemberg 23. November 2012 - 11 Sa 84/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - juris).
  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 424/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende …

    26 a) Als Tatbestandsmerkmal einer Arbeitnehmerüberlassung schränkt das Erfordernis der vorübergehenden Überlassung die Zulässigkeit der Arbeitnehmerüberlassung ein, vergleiche LAG Baden-Württemberg vom 22. November 2012, 11 Sa 84/12, Juris und LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, 15 Sa1635/12, Juris mit weiteren Nachweisen.

    Rn. 29 bb) Ein anderer Teil der Rechtsprechung und der Literatur ist dagegen der Auffassung, die Richtlinie und eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung des § 1 AÜG enthalte ein Verbot der Dauerüberlassung auf einem Dauerarbeitsplatz beim Entleiher, Hamann, EuZA 2009, S. 287, Ulber AuR 2010, S. 10, Brors, AuR 2013, S. 108ff. und LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12 und LAG Baden-Württemberg vom 22.11.2012, 11 Sa 84/12.

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende …

    Rn. 26 a) Als Tatbestandsmerkmal einer Arbeitnehmerüberlassung schränkt das Erfordernis der vorübergehenden Überlassung die Zulässigkeit der Arbeitnehmerüberlassung ein, vergleiche LAG Baden-Württemberg vom 22. November 2012, 11 Sa 84/12, Juris und LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, 15 Sa1635/12, Juris mit weiteren Nachweisen.

    Rn. 29 bb) Ein anderer Teil der Rechtsprechung und der Literatur ist dagegen der Auffassung, die Richtlinie und eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung des § 1 AÜG enthalte ein Verbot der Dauerüberlassung auf einem Dauerarbeitsplatz beim Entleiher, Hamann, EuZA 2009, S. 287, Ulber AuR 2010, S. 10, Brors, AuR 2013, S. 108ff. und LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12 und LAG Baden-Württemberg vom 22.11.2012, 11 Sa 84/12.

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