Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 249, 253, 839; GG Art. 34; StrWG NRW §§ 9, 9a, 47
Radfahrerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Wirtschaftsweg, Schlagloch - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Radfahrer muss auf einem Wirtschaftsweg mit Schlaglöchern rechnen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Radfahrer muss auf Wirtschaftsweg mit Schlaglöchern rechnen - Radfahrer muss auf Wirtschaftsweg mit Schlaglöchern rechnen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Radunfall auf einem Wirtschaftsweg - Auf landwirtschaftlich genutzten Wegen müssen Radfahrer mit Schlaglöchern rechnen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schlagloch auf Wirtschaftsweg grundsätzlich keine Gefahrenquelle
- juraforum.de (Kurzinformation)
Auf Wirtschaftswegen muss mit Schlaglöchern gerechnet werden
Verfahrensgang
- LG Bochum, 10.07.2020 - 5 O 134/20
- OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 358
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 18.01.1996 - 18 U 14/95
Anforderungen an die Instandhaltung und die Verkehrssicherung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20
Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, vor denen ein - sorgfältiger - Verkehrsteilnehmer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht rechtzeitig erkennbar ist (…BGH, Urt. v. 13.07.1989, III ZR 122/88, Tz.11 - juris;… BGH, Urt. v. 21.06.1979, III ZR 58/78, Anm.2a - juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.1996, 18 U 14/95 = VersR 1997, 639;… Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 823 Rn.221).1.Die Eigenvorsorge durch den Verkehrsteilnehmer selbst tritt in solchen Verkehrsbereichen gegenüber der dem Träger der Straßenbaulast obliegenden Verkehrssicherungspflicht in den Vordergrund (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.1996, 18 U 14/95;… vgl. auch Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap.14 Rn.30).b) Zu Art und Lage des unfallursächlichen Schlaglochs ergibt sich nach den im Tatbestand der angefochtenen Entscheidung als unstreitig dokumentierten Angaben der Parteien, dass der Weg im Bereich der Unfallstelle etwa 5 m breit ist.
- OLG Hamm, 23.07.2014 - 11 U 107/13
Reichweite der Pflicht zur barrierefreien Straßengestaltung im Rahmen der …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20
Danach sind Unebenheiten von bis zu 4 cm in aller Regel noch von dem Radfahrverkehr als beherrschbar hinzunehmen, wobei der Senat aber die Ansicht vertritt, dass sich jede Festlegung auf einen bestimmten absoluten Wert verbietet, sondern vielmehr auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls (Verkehrsbedeutung der Straße, Art und Lage der Vertiefung, Erkennbarkeit) abzustellen ist (vgl. Senat, Urt. v. 23.07.2014, 11 U 107/13, Tz.19 - juris = NVwZ-RR 2014, 951;… OLG Koblenz, Urt. v. 16.07.2001, 12 U 124/00, Tz.9 - juris).Danach kann mit dem Landgericht nicht festgestellt werden, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Schlagloch um eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle gehandelt hat.a) Zunächst ist die Verkehrsbedeutung der Örtlichkeiten in den Blick zu nehmen. - OLG Koblenz, 16.07.2001 - 12 U 124/00
Schädigung eines Radfahrers aufgrund von Straßenschäden
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20
Danach sind Unebenheiten von bis zu 4 cm in aller Regel noch von dem Radfahrverkehr als beherrschbar hinzunehmen, wobei der Senat aber die Ansicht vertritt, dass sich jede Festlegung auf einen bestimmten absoluten Wert verbietet, sondern vielmehr auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls (Verkehrsbedeutung der Straße, Art und Lage der Vertiefung, Erkennbarkeit) abzustellen ist (…vgl. Senat, Urt. v. 23.07.2014, 11 U 107/13, Tz.19 - juris = NVwZ-RR 2014, 951; OLG Koblenz, Urt. v. 16.07.2001, 12 U 124/00, Tz.9 - juris).Danach kann mit dem Landgericht nicht festgestellt werden, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Schlagloch um eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle gehandelt hat.a) Zunächst ist die Verkehrsbedeutung der Örtlichkeiten in den Blick zu nehmen.
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20
Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, vor denen ein - sorgfältiger - Verkehrsteilnehmer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht rechtzeitig erkennbar ist (BGH, Urt. v. 13.07.1989, III ZR 122/88, Tz.11 - juris;… BGH, Urt. v. 21.06.1979, III ZR 58/78, Anm.2a - juris;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.1996, 18 U 14/95 = VersR 1997, 639;… Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 823 Rn.221).1. - BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20
Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, vor denen ein - sorgfältiger - Verkehrsteilnehmer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht rechtzeitig erkennbar ist (…BGH, Urt. v. 13.07.1989, III ZR 122/88, Tz.11 - juris; BGH, Urt. v. 21.06.1979, III ZR 58/78, Anm.2a - juris;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.1996, 18 U 14/95 = VersR 1997, 639;… Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 823 Rn.221).1. - OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 U 144/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem quer zur Fahrbahn …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 11 U 126/20
Darauf, dass das Schlagloch aufgrund der Lichtverhältnisse nicht erkennbar war, kann sich der Kläger gegenüber dem Sicherungspflichtigen nicht berufen (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 22.03.2001, 1 U 144/99, Tz.34 - juris;… OLG Stuttgart, Urt. v. 10.07.2013, 4 U 26/17, Tz.116 f - juris).
- LG Stuttgart, 05.12.2025 - 5 C 208/25 Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.1.2016 - 4 U 69/15, NJW-RR 2016, 919; OLG Stuttgart, Teilurteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 , BeckRS 2013, 22623; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012 - 4 U 480-10/145, BeckRS 2012, 03279 jeweils m.w.N.).
Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, vor denen ein - sorgfältiger - Verkehrsteilnehmer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht rechtzeitig erkennbar ist (statt vieler OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707 mit zahlreichen w.N.).
Die Eigenvorsorge durch den Verkehrsteilnehmer selbst tritt in solchen Verkehrsbereichen gegenüber der dem Träger der Straßenbaulast obliegenden Verkehrssicherungspflicht in den Vordergrund (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707; OLG Düsseldorf Urteil vom 18.01.1996 - 18 U 14/95, VersR 1997, 639).
Rn. 20 Darauf, dass das Schlagloch aufgrund der Lichtverhältnisse nicht erkennbar war, kann sich der Kläger gegenüber dem Sicherungspflichtigen darüber hinaus nicht berufen (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 22.03.2001 - 1 U 144/99, NVwZ-RR 2002, 170; OLG Stuttgart, Teilurteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 , BeckRS 2013, 22623; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707).
- LG Stuttgart, 05.12.2025 - 7 O 142/25 Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.1.2016 - 4 U 69/15, NJW-RR 2016, 919; OLG Stuttgart, Teilurteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 , BeckRS 2013, 22623; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012 - 4 U 480-10/145, BeckRS 2012, 03279 jeweils m.w.N.).
Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, vor denen ein - sorgfältiger - Verkehrsteilnehmer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht rechtzeitig erkennbar ist (statt vieler OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707 mit zahlreichen w.N.).
Die Eigenvorsorge durch den Verkehrsteilnehmer selbst tritt in solchen Verkehrsbereichen gegenüber der dem Träger der Straßenbaulast obliegenden Verkehrssicherungspflicht in den Vordergrund (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707; OLG Düsseldorf Urteil vom 18.01.1996 - 18 U 14/95, VersR 1997, 639).
Rn. 20 Darauf, dass das Schlagloch aufgrund der Lichtverhältnisse nicht erkennbar war, kann sich der Kläger gegenüber dem Sicherungspflichtigen darüber hinaus nicht berufen (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 22.03.2001 - 1 U 144/99, NVwZ-RR 2002, 170; OLG Stuttgart, Teilurteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 , BeckRS 2013, 22623; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707).
- OLG Hamm, 22.07.2025 - 11 U 125/24
Verkehrssicherungspflicht, Fahrrad, Sturz, Schlagloch
Der Verkehrssicherungspflichtige muss nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, vor denen ein - sorgfältiger - Verkehrsteilnehmer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht rechtzeitig erkennbar ist (Senatsbeschluss vom 11.11.2020, I-11 U 126/20 - Rz. 10 Juris;… Senatsurteil vom 23.07.2014, I-11 U 107/13 - Rz. 18 Juris).Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für den Radfahrverkehr Bodenunebenheiten von bis zu 4 cm in aller Regel noch als beherrschbar hinzunehmen, wobei sich aber jede Festlegung auf einen bestimmten absoluten Wert verbietet, sondern vielmehr auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls (Verkehrsbedeutung der Straße, Art und Lage der Vertiefung, Erkennbarkeit) abzustellen ist (Senatsbeschluss vom 11.11.2020, I-11 U 126/20 - Rz. 11 Juris;… Senatsurteil vom 23.07.2014, I-11 U 107/13 - Rz. 19 Juris; OLG Koblenz…, Urteil vom 16.07.2001, 12 U 124/00 - Rz. 9 Juris).
- LG Stuttgart, 20.02.2026 - 7 O 205/25
Unebenheit in der Fußgängerzone - Stadt haftet nicht für …
Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.1.2016 - 4 U 69/15, NJW-RR 2016, 919; OLG Stuttgart, Teilurteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 , BeckRS 2013, 22623; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012 - 4 U 480-10/145, BeckRS 2012, 03279 jeweils m.w.N.). - LG Stuttgart, 05.12.2025 - 7 O 101/25 Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.11.2020 - 11 U 126/20, BeckRS 2020, 39707; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.1.2016 - 4 U 69/15, NJW-RR 2016, 919; OLG Stuttgart, Teilurteil vom 10.07.2013 - 4 U 26/13 , BeckRS 2013, 22623; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012 - 4 U 480-10/145, BeckRS 2012, 03279 jeweils m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 18.09.2025 - 1 U 22/24
Schlaglöcher - Kontrollpflicht der Gemeinde
Soweit in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. April 2022 (…aaO) und vom 11. November 2020 (Beschluss vom 11. November 2020 - I-11 U 126/20 -, Rn. 11, juris) oder des Oberlandesgerichts Schleswig vom 14. November 2023 (…Beschluss vom 14. November 2023 - 7 U 114/23 -, Rn. 29, juris) der Eindruck erweckt wird, es gebe eine entsprechende Rechtsprechung, wird dabei übergangen, dass die Entscheidungen, in denen von einem solchen Maß gesprochen wird, jeweils noch tiefere Schlaglöcher oder Absätze behandeln.
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