Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.11.2000 - 11 U 1978/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesamtschuldnerische Haftung von Bauunternehmer und Architekt bei Planungs- und Ausführungsfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HOAI §§ 4, 10; BGB § 242
Wirksamkeit einer mündlichen Honorarvereinbarung; Erfordernis einer Kostenaufstellung) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksam einer mündlichen Architektenhonorarvereinbarung; Fälligkeit des Architektenhonorars; Anforderung an die Substantiierung von Mängeln im Bauprozess
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 25.11.1999 - 8 O 456/98
- OLG Koblenz, 10.11.2000 - 11 U 1978/99
Papierfundstellen
- BauR 2001, 828
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1997 - VII ZR 210/96
Inhalt einer Mängelrüge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96
Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85
Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 19.12.2016 - 17 U 81/16
Voraussetzungen des Zustandekommens einer schriftlichen …
Rn. 16 Der Senat stellt nicht in Abrede, dass es im Einzelfall gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen kann, sich auf die fehlende Schriftform einer Architektenhonorarvereinbarung zu berufen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22.1.2004, Az. 14 U 114/03, bei Juris; OLG Koblenz, Urteil vom 10.11.2000, Az. 11 U 1978/99, bei Juris;… Werner, in: Werner/Pastor, a. a. O, S. 448 / Rn. 794 m. w. N.). - LG Mainz, 23.06.2010 - 9 O 2/10
Berufung auf fehlende Schriftform treuwidrig?
Auch wenn eine Durchbrechung der Formnichtigkeit im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen und nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wäre es nach den Beziehungen der Parteien und den Gesamtumständen im vorliegenden Fall mit den Grundsätzen von Treu und Glauben völlig unvereinbar, die konkludent getroffene vertragliche Abrede am Formmangel scheitern zu lassen, weil die Folgen für die Beklagten nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar erscheinen (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 739 m.w.N.; OLG Koblenz, BauR 2001, 828). - OLG Nürnberg, 26.01.2005 - 4 U 2656/02
Gesonderte Abrechnung einzelner Bauabschnitte?
Grundsätzlich ist äußerste Zurückhaltung gegenüber einer "materiellen" Korrektur von Formvorschriften geboten (vgl. zuletzt OLG Koblenz, BauR 2001, 828; offenbar großzügiger Kammergericht BauR 1998, 818).
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