Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Impressum & Störerhaftung - Wer sich im Impressum einer Internetseite als verantwortlicher Diensteanbieterausweist oder ausweisen lässt, macht sich die Inhalte dieser Internetseite regelmäßig zu Eigen. Zur Haftungfür Beauftragte i.S.v. § 100 UrhG.
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- Justiz Hessen
§ 97 UrhG, § 100 UrhG, § 8 Abs 2 TDG, § 7 Abs 2 TMG
Urheberrechtsverletzung: Haftung eines Unternehmens wegen der Verwendung von Cartoons auf einer das Unternehmen bewerbenden Internetseite
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Vertragsstrafe mit Spanne muss doppelt so hoch sein wie feste Vertragsstrafe
- Judicialis
- JurPC
UrhG § 97; UrhG § 100; TDG § 8; TMG § 7
Haftung für Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Cartoons - kanzlei.biz
Keine Haftungsprivilegierung bei wissentlicher Nennung im Impressum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97; UrhG § 100; TDG § 8; TMG § 7
Kein Ausschluss von Unterlassungsansprüchen wegen Haftungsprivileg des § 8 Abs. 2 TDG (= § 7 Abs. 2 TMG) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verwertung von Cartoonvorlagen sowie Fotos und Texten aufgrund eines Lizenzvertrages ; Verweis auf eine Firma im Impressum einer Internetseite; Haftungsprivileg für eine beanstandete urheberrechtliche Nutzung von fremden Informationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Urheberrechtliche Mitstörerhaftung bei Nennung im Impressum
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wer im Impressum steht, muss haften!
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Mitstörerhaftung bei Nennung im Impressum
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.04.2007 - 6 O 680/06
- OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 385
- MMR 2008, 856 (Ls.)
- MIR 2008, Dok. 260
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89
Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Grundsätzlich ist jeder Berechtigte nur insoweit aktivlegitimiert, als die ihm zustehenden Rechte oder Befugnisse verletzt sind (BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz;… Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rdn. 19).Ausnahmsweise kann aber auch das aus der Einräumung urheberrechtlicher Befugnisse fließende Verbietungsrecht weiter gehen als das Benutzungsrecht, wenn dies zur Sicherstellung des vertraglichen Nutzungsrechts erforderlich ist (BGH GRUR 1957, 614, 616 - Ferien vom Ich; 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz;… Lütje in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rdn. 78).
- BGH, 14.02.1985 - I ZR 20/83
Vertragsstrafe bis zu ... II; Bemessung einer Vertragsstrafe bei durch einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Wenn der Unterlassungsschuldner statt eines festen Betrages eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragstrafe innerhalb eines Rahmens verspricht, so beseitigt ein solches Versprechen die Wiederholungsgefahr nur, wenn die Obergrenze der Spanne die Höhe eines fest zu vereinbarenden Betrages in angemessener Weise übersteigt (BGH GRUR 1985, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ... II).Als ungefährer Richtwert einer Obergrenze für den Regelfall wird zu Recht das Doppelte des im jeweiligen Fall angemessenen festen Betrages einer Vertragsstrafe genannt (BGH GRUR 1985, 155, 157 - Vertragsstrafe bis zu ... I; 1985, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ... II).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Hat der in Anspruch Genommene die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen, setzt die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach richtet, inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2007, 708, 711 - Internet-Versteigerung II).
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02
Meißner Dekor II
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Dazu zählen auch selbständige Unternehmer, wenn sie in die betriebliche Organisation des Betriebinhabers in der Weise eingegliedert sind, dass einerseits der Betriebsinhaber auf den Beauftragten einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss hat und andererseits die Geschäftstätigkeit des Beauftragten dem Betriebsinhaber zugute kommt (BGH GRUR 2005, 864, 865 - Meißener Dekor II). - OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Eigene Informationen im Sinne der §§ 8 ff. TDG sind auch fremde Inhalte, die sich der Diensteanbieter zueigen macht (OLG Brandenburg WRP 2004, 627, 628;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 26. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.27). - BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Aus der Berufungsschrift muss entweder für sich allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, wie etwa des ihr beigefügten erstinstanzlichen Urteils, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGHZ 113, 228, 230). - BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Als ungefährer Richtwert einer Obergrenze für den Regelfall wird zu Recht das Doppelte des im jeweiligen Fall angemessenen festen Betrages einer Vertragsstrafe genannt (BGH GRUR 1985, 155, 157 - Vertragsstrafe bis zu ... I; 1985, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ... II). - BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91
Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Beauftragter in diesem Sinne ist deshalb beispielsweise auch eine eingeschaltete Werbeagentur (BGH GRUR 1994, 219, 220 - Warnhinweis). - BGH, 16.03.1989 - VII ZB 24/88
Bezeichnung des Gerichts des ersten Rechtszuges in der Berufungsschrift
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
Ausreichend ist die Gewissheit über die Verteilung der Parteirolle in der mit der Rechtsmittelschrift eingeleiteten Instanz (vgl. BGH NJW 1989, 2395 f.). - LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07
das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/6 O 86/08, vom 25.04.2007 aufzuheben und die Klage abzuweisen. - BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56
Ferien vom Ich
- LG Hamburg, 06.05.2010 - 310 O 154/10
Pirate Bay-Sperrung
Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG können sich die Antragsgegner nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung findet (BGH GRUR 2004, 860 ff.; BGH GRUR 2007, 724 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f.; OLG Hamburg MMR 2009, 405ff.). - LG Hamburg, 08.01.2019 - 310 O 23/18 Vielmehr gilt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 385, juris-Rz. 36):.
- LG Hamburg, 04.03.2010 - 310 O 86/10 Der Begriff des Beauftragten ist weit zu verstehen und kann auch selbständige Unternehmer, zum Beispiel auch eingeschaltete Werbeagenturen, umfassen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f. m.w.N.).
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