Teledienstegesetz
| Abschnitt 3 - Verantwortlichkeit (§§ 8 - 11) |
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) 1Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. 2Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 9 bis 11 unberührt. 3Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
Fassung aufgrund des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) vom 14.12.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 21.12.2001 | Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) | 14.12.2001 |
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Rechtsprechung zu § 8 TDG
105 Entscheidungen zu § 8 TDG in unserer Datenbank:
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Urheberrechtsverletzung im Internet: Haftung des Betreibers eines frei ...
- KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08
Haftung eines Foto-Portals
- VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 5 K 3496/10
Haftung eines Domaininhabers für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten
- OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U 5/04
Recht am eigenen Bild: Übersendung von Papierabzügen von im Internet zugänglichen ...
- LG Bielefeld, 08.11.2005 - 20 S 49/05
Haftung einer Bildersuchmaschine
Zum selben Verfahren:
- AG Bielefeld, 18.02.2005 - 42 C 767/04
Haftung einer Bildersuchmaschine für die Speicherung von Thumbnails
- AG Bielefeld, 18.02.2005 - 42 C 767/04
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
- OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04
Auskunftspflicht eines Access-Providers
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 07.07.2004 - 308 O 264/04
Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern wegen Urheberrechtsverletzungen ...
- LG Hamburg, 07.07.2004 - 308 O 264/04