Teledienstegesetz
Abschnitt 3 - Verantwortlichkeit (§§ 8 - 11) |
(1) 1Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. | die Übermittlung nicht veranlasst, | |
2. | den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und | |
3. | die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben. |
2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) vom 14.12.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
21.12.2001 | Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) | 14.12.2001 |
Rechtsprechung zu § 9 TDG
70 Entscheidungen zu § 9 TDG in unserer Datenbank:
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 B 11175/22
Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet gegenüber ...
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14
Urheberrechtsverletzung im Internet: Haftung des Betreibers eines frei ...
- AG Bielefeld, 18.02.2005 - 42 C 767/04
Haftung des Suchmaschinenbetreibers
Zum selben Verfahren:
- LG Bielefeld, 08.11.2005 - 20 S 49/05
Haftung einer Bildersuchmaschine
- LG Bielefeld, 08.11.2005 - 20 S 49/05
- VG Koblenz, 10.05.2023 - 2 K 1026/22
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von ...
- VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 458/10
Domain Konnektierung Nameserver Nichtstörer Registrierungsstelle Störerhaftung
- LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04
Auskunftsanspruch gegen Provider
- VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 27 L 143/10
Domain Konnektierung Nameserver Nichtstörer Registrierungsstelle Störerhaftung ...
- BGH, 13.06.2002 - III ZR 156/01
Sittenwidrigkeit von Telefonsexgesprächen über 0190-Sondernummern
- OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01
Anwendbare Fassung des TDG bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen ...