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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.05.1992

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2683
OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91 (https://dejure.org/1991,2683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1991 - 11 U 31/91 (https://dejure.org/1991,2683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 11 U 31/91 (https://dejure.org/1991,2683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 985, § 1006 Abs. 1, 2

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zivilrecht; Eigentumsverhältnisse an Haushaltsgegenständen nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1706
  • MDR 1992, 381
  • FamRZ 1992, 670
  • DB 1992, 467
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 53/90

    Eigentumserwerb des anderen Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91
    Der von der Kl. zu führende Nachweis ihres Alleineigentums hing mithin entscheidend vom Inhalt der nach § 929 S. 1 BGB für den Eigentumsübergang erforderlichen Einigung mit dem Veräußerer ab (für die vergleichbare Rechtslage beim Erwerb von Haushaltsgegenständen durch Eheleute vgl. BGH NJW 1991, 2283, [2284] unter 2.).

    Zwar trifft es zu, daß diese vom Reichsgericht (vgl. RGZ 109, 167) entwickelte Konstruktion bei fehlendem Interesse des Veräußerers an der Person des Erwerbers im Falle von Bargeschäften des täglichen Lebens und - nach Auffassung des BGH unter Umständen sogar bei fehlender Barzahlung (NJW 1991, 2283 [2285]) - zum Eigentumserwerb desjenigen führen kann, den es tatsächlich angeht, also etwa desjenigen, der den Erwerb finanziert hat.

  • BGH, 25.01.1984 - VIII ZR 270/82

    Reichweite und Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91
    Insoweit findet § 1006 I 1 BGB zugunsten des Bekl. schon deshalb keine Anwendung, weil mit der bloßen Rücknahme des Teppichs von dem ohne Erfolg mit dessen Veräußerung beauftragten Kommissionär W. kein Eigentumserwerb verbunden war, was § 1006 BGB, der auf dem Zusammentreffen von Besitzerwerb und Eigentumserwerb aufbaut, indessen für seine Anwendbarkeit voraussetzt (vgl. BGH NJW 1984, 1456, [1457] m.w.N.).

    Dafür, daß sie auch danach Miteigentümer geblieben sind, spricht die allgemeine Rechtsfortdauervermutung (BGH NJW 1984, 1456, [1457] ;… MünchKomm./Medicus a.a.O., § 1006 Rn. 20;… Staudinger/Gursky, BGB , 12. Aufl., § 1006 Rn. 7 und 13 ; Weber JR 1988, 309, 311).

  • OLG Hamm, 28.09.1988 - 11 U 39/88

    Gesellschaftliche Grundsätze; Anschaffung eines Haushaltsgegenstandes; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91
    Eine Regel, bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften bestehe hinsichtlich der für den gemeinsamen Haushalt angeschafften Gegenstände ungeachtet deren Finanzierung durch nur einen Partner im Zweifel eine Bruchteilsgemeinschaft (so LG Aachen FamRZ 1983, 61) läßt sich ebensowenig aufstellen, wie die generelle Vermutung des Erwerbs von Alleineigentum des die Anschaffung finanzierenden Partners gerecht fertigt ist (Abgrenzung zu OLG Hamm NJW 1989, 909).

    Aber auch der Entscheidung des OLG Hamm (NJW 1989, 909), wonach in derartigen Fällen umgekehrt anzunehmen sei, daß der die Anschaffung finanzierende Partner auch deren Eigentümer sein wolle (…ebenso Palandt/Diederichsen a.a.O., Einf. vor § 1353 Rn. 31), vermag der Senat nicht uneingeschränkt zu folgen.

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 8/78

    Schadloshaltung eines Geschädigten bei Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91
    Denn es ist allgemein anerkannt, daß, wenn der Kl. einen Hauptantrag und einen Hilfsantrag gestellt hat und in erster Instanz dem Hauptantrage stattgegeben ist, durch die Berufung des Bekl. der Hilfsantrag ohne weiteres in dem Berufungsrechtszug anfällt, ohne daß es einer Anschlußberufung des Kl. bedarf (BGHZ 41, 38 [39] ; BGH VersR 1979, 645 [646]).
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63

    Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91
    Denn es ist allgemein anerkannt, daß, wenn der Kl. einen Hauptantrag und einen Hilfsantrag gestellt hat und in erster Instanz dem Hauptantrage stattgegeben ist, durch die Berufung des Bekl. der Hilfsantrag ohne weiteres in dem Berufungsrechtszug anfällt, ohne daß es einer Anschlußberufung des Kl. bedarf (BGHZ 41, 38 [39] ; BGH VersR 1979, 645 [646]).
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 13/54

    Begriff des Geschäfts für den, den es angeht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91
    Erforderlich ist allerdings auch in diesen Fällen immer, daß der Erklärungsempfänger auf der Erwerberseite den Willen hat, gerade für eben denjenigen zu erwerben, den es angeht (BGH NJW 1955, 587 [590] ;… Soergel/Mühl a.a.O., § 929 Rn. 22;… MünchKomm./Quack a.a.O., § 929 Rn. 69;… Palandt/Bassenge a.a.O., § 929 Rn. 25).
  • RG, 04.11.1924 - II 183/24

    Stellvertretung beim Eigentumserwerb; Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1991 - 11 U 31/91
    Zwar trifft es zu, daß diese vom Reichsgericht (vgl. RGZ 109, 167) entwickelte Konstruktion bei fehlendem Interesse des Veräußerers an der Person des Erwerbers im Falle von Bargeschäften des täglichen Lebens und - nach Auffassung des BGH unter Umständen sogar bei fehlender Barzahlung (NJW 1991, 2283 [2285]) - zum Eigentumserwerb desjenigen führen kann, den es tatsächlich angeht, also etwa desjenigen, der den Erwerb finanziert hat.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.1998 - 11 U 49/97
    Gegenstand der Vermutung des § 1006 BGB ist daher nur, daß der (frühere oder jetzige) Eigenbesitzer bei Besitzerwerb - und aufgrund dessen - Eigentümer geworden ist (…BGH a.a.O.; BGH NJW 1993, 935, 936; BGH NJW 1994, 939, 940 m.w.N.; Senat, NJW 1992, 1706, 1707 = OLGR Düsseldorf 1992, 68, 69; Senat, OLGR Düsseldorf 1992, 89, 90;… Staudinger/Gursky, § 1006 BGB, Rn. 7 m.w.N.;… MünchKomm./Medicus, § 1006 BGB Rn. 13).
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   OLG Hamm, 20.05.1992 - 11 U 31/91   

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https://dejure.org/1992,28297
OLG Hamm, 20.05.1992 - 11 U 31/91 (https://dejure.org/1992,28297)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.1992 - 11 U 31/91 (https://dejure.org/1992,28297)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 11 U 31/91 (https://dejure.org/1992,28297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 13 U 138/01

    Amtshaftungsklage gegen den Urkundsnotar: Kausalität einer Pflichtverletzung des …

    Vielmehr ist die Reaktion der Kläger durch die Nichtigkeit des Kaufvertrages herausgefordert worden und stellt sich keinesfalls als ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis dar (vgl. die Urteile des XI. ZS des BGH vom 07.01.1993 in NJW 1993 Seite 1587 ff., 1589 sowie vom 26.09.1997 in NJW-RR 1998 Seite 133, mit jeweils weiteren Nachweisen; Urteil des OLG Hamm vom 20.05.1992 zu Az: 11 U 31/91;… Karl Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl. 1997, Tz 853).
  • LG Göttingen, 28.06.2005 - 8 O 215/03

    Notarrecht - Notarhaftung bei nichtigem Bauträgervertrag?

    Auch die Entscheidung des OLG Hamm vom 20.05.1992 - 11 U 31/91 - steht der hier vorgenommenen Wertung nicht entgegen.
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