Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97; UrhG § 60c Nr. 1; UrhG § 69c Nr. 3
Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung einer Box mit Datenträger, Handbuch und Produktschlüssel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung einer Box mit Datenträger, Handbuch und Produktschlüssel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - 3 O 302/11
- OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
- BGH, 19.03.2015 - 1 I ZR 4/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 03.07.2012 - C-128/11
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Dieser in Rechtsprechung und Schrifttum bereits vor der Entscheidung des EuGH, Rs C - 128/11 usedsoft vertretene Ansatz (…vgl. etwa Wandke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 69 c Rn. 36; m.w.N; LG Düsseldorf, CR 2009, 221 m.w.N.) ist durch das erwähnte Urteil des EuGH vom 3.7.2012 letztlich insoweit bestätigt worden, als der EuGH die Anwendung des Grundsatzes der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht auf solche Programmkopien beschränkt, die auf einem materiellen Datenträger gespeichert sind.Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
- EGMR, 26.09.2024 - 26812/23
RÓZSA AND OTHERS v. HUNGARY
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Der Begriff des Verkaufs i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24 umfasst sämtliche Formen der Vermarktung eines Erzeugnisses, die dadurch gekennzeichnet sind, dass gegen Zahlung eines Entgelts, das es dem Inhaber des Urheberrechts ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie entsprechende Vergütung zu erzielen, ein unbefristetes Nutzungsrecht an einer Programmkopie eingeräumt wird.Erwirbt aber der Kunde des Urheberrechtsinhabers eine Programmkopie, die sich auf dessen Internetseite befindet, nimmt er beim Herunterladen auf seinen Computer eine nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24 zulässige Vervielfältigung vor.
- OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11
Weiterverkauf von Volumenlizenzen
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12).
- OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13
Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12). - LG Düsseldorf, 26.11.2008 - 12 O 431/08
Der Weitervertrieb von vorinstallierter Software von einem Distributor an den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Dieser in Rechtsprechung und Schrifttum bereits vor der Entscheidung des EuGH, Rs C - 128/11 usedsoft vertretene Ansatz (…vgl. etwa Wandke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 69 c Rn. 36; m.w.N; LG Düsseldorf, CR 2009, 221 m.w.N.) ist durch das erwähnte Urteil des EuGH vom 3.7.2012 letztlich insoweit bestätigt worden, als der EuGH die Anwendung des Grundsatzes der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht auf solche Programmkopien beschränkt, die auf einem materiellen Datenträger gespeichert sind. - OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12). - OLG Karlsruhe, 23.02.2000 - 6 U 204/99
Verletzung einer Marke durch isolierten Vertrieb von Software-Datenträgern
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Bringt ein Markeninhaber Software - Datenträger zusammen mit anderen Produktbestandteilen (Lizenzunterlagen, Handbuch, Verkaufsunterlagen, Verpackung) in Verkehr, so liegt im isolierten Vertrieb des Programms ohne die sonstigen Bestandteile eine Markenrechtsverletzung, denn der isolierte Vertrieb des Datenträgers verletzt die Integrität des Gesamtprodukts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.2.2000, 6 U 204/99 - bei juris).
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