Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§: 249, 839 BGB, Art. 34 GG, 9, 9a, 47 StrWG NRW
Fahrzeugschaden, umstürzender Straßenbaum, Verkehrssicherungspflicht - IWW
§§: 249, 839 BGB, Art. 34 GG, 9, 9a, 47 StrWG NRW
BGB; StrWG NRW - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Straßenbaum gegen Porsche
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Haftung bei Schaden am PKW durch umgestürzten Baum
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Porsche versus Baum: Gemeinde zahlt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn der Straßenbaum auf den Porsche stürzt...
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschädigung eines Autos durch umgestürzten Baum
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Esche fällt auf Porsche - Die Stadt Essen haftet für den Abbruch eines morschen Baums am Straßenrand
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung einer Kommune für die Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Straßenbaum
- haufe.de (Kurzinformation)
Haftung für Schäden an Autos durch abfallende Baumteile aus Verkehrssicherungspflicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung für Baumsturz auf Porsche ?
Verfahrensgang
- LG Essen, 09.01.2020 - 4 O 297/16
- OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 04.11.2013 - 11 U 38/13
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich von Straßenbäumen …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen deshalb nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen (BGH…, Urteil vom 21.01.1965, III ZR 217/63, NJW 1965, 815 f, - Rz. 12 f. bei Juris; BGH…, Urteil vom 04.08.2004, III ZR 225/03 - Rz. 5 bei Juris, OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, I-11 U 38/13).Rn. 16 Unabhängig von der Frage der Kontrolldichte ist der Verkehrssicherungspflichtige zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung - mit zum Teil aufwändigen Geräten wie etwa einem Hubsteiger oder Fractometer - erst dann verpflichtet, wenn bei der Regelkontrolle an dem betreffenden Baum konkrete Defektsymptome - wie etwa spärliche und trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall - erkennbar sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2012, I-11 U 108/11; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, I-11 U 38/13; BGH, NJW 1965, 815 f. - Rz 13 bei Juris;… BGH Urteil vom 08.10.2004, V ZR 84/04 - Rz. 11 bei Juris).
Die regelmäßige Durchführung derart eingehender Untersuchungen sämtlicher Bäume auch ohne Vorliegen konkreter Defektsymptome kann nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen gefordert werden, weil dies in Anbetracht der umfangreichen Baumbestände der Gebietskörperschaften deren wirtschaftliche Möglichkeiten bei weitem überfordern würde (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 24.09.2004, 9 U 158/02 - Rz. 9 bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, I-11 U 38/13).
- BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03
Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen deshalb nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen (BGH…, Urteil vom 21.01.1965, III ZR 217/63, NJW 1965, 815 f, - Rz. 12 f. bei Juris; BGH, Urteil vom 04.08.2004, III ZR 225/03 - Rz. 5 bei Juris, OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, I-11 U 38/13).Steht allerdings - wie hier - die Verkehrssicherungspflichtverletzung und der zeitlich nachfolgende Schaden fest und besteht nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder eine tatsächliche Wahrscheinlichkeit für den ursächlichen Zusammenhang, dann kann der Geschädigte der öffentlichen Körperschaft den Nachweis überlassen, dass der Schaden nicht auf die Amtspflichtverletzung zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 04.03.2004, III ZR 225/03 = NJW 2004, 1381 f.).
- BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63
Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen deshalb nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen (BGH, Urteil vom 21.01.1965, III ZR 217/63, NJW 1965, 815 f, - Rz. 12 f. bei Juris; BGH…, Urteil vom 04.08.2004, III ZR 225/03 - Rz. 5 bei Juris, OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, I-11 U 38/13).Rn. 16 Unabhängig von der Frage der Kontrolldichte ist der Verkehrssicherungspflichtige zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung - mit zum Teil aufwändigen Geräten wie etwa einem Hubsteiger oder Fractometer - erst dann verpflichtet, wenn bei der Regelkontrolle an dem betreffenden Baum konkrete Defektsymptome - wie etwa spärliche und trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall - erkennbar sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2012, I-11 U 108/11; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, I-11 U 38/13; BGH, NJW 1965, 815 f. - Rz 13 bei Juris;… BGH Urteil vom 08.10.2004, V ZR 84/04 - Rz. 11 bei Juris).
- BGH, 11.06.2013 - VI ZR 150/12
Verkehrsunfall zwischen Pkw und Straßenbahn: Anrechnung eines Mitverschuldens im …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20
Ist daher - wie hier - an der Entstehung des Schadens ein Kraftfahrzeug beteiligt, ist dem Eigentümer und Halter desselben, sofern er nicht den Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 2 StVG oder § 17 Abs. 3 StVG beweist, bei der Haftungsabwägung in erweiternder Auslegung des § 254 Abs. 1 BGB die Betriebsgefahr des Fahrzeugs anspruchsmindernd anzulasten (BGH, Urteil vom 11.06.2013, VI ZR 150/12 - Rz. 20 f. juris; OLG Thüringen…, Urteil vom 31.05.2010 - 4 U 884/10, Tz. 25 juris, Palandt-Grüneberg, 79. Auflage 2020, § 254 Rn. 10;… MüKoStVR/Almeroth, 1. Aufl. 2017, BGB § 254 Rn. 13). - BGH, 08.10.2004 - V ZR 84/04
Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf einem Grundstück
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20
Rn. 16 Unabhängig von der Frage der Kontrolldichte ist der Verkehrssicherungspflichtige zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung - mit zum Teil aufwändigen Geräten wie etwa einem Hubsteiger oder Fractometer - erst dann verpflichtet, wenn bei der Regelkontrolle an dem betreffenden Baum konkrete Defektsymptome - wie etwa spärliche und trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall - erkennbar sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2012, I-11 U 108/11; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, I-11 U 38/13; BGH, NJW 1965, 815 f. - Rz 13 bei Juris; BGH Urteil vom 08.10.2004, V ZR 84/04 - Rz. 11 bei Juris). - OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10
Thüringer Straßenverkehrssicherungspflicht: Kriterien zur Beurteilung der Straße …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20
Ist daher - wie hier - an der Entstehung des Schadens ein Kraftfahrzeug beteiligt, ist dem Eigentümer und Halter desselben, sofern er nicht den Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 2 StVG oder § 17 Abs. 3 StVG beweist, bei der Haftungsabwägung in erweiternder Auslegung des § 254 Abs. 1 BGB die Betriebsgefahr des Fahrzeugs anspruchsmindernd anzulasten (BGH…, Urteil vom 11.06.2013, VI ZR 150/12 - Rz. 20 f. juris; OLG Thüringen, Urteil vom 31.05.2010 - 4 U 884/10, Tz. 25 juris, Palandt-Grüneberg, 79. Auflage 2020, § 254 Rn. 10;… MüKoStVR/Almeroth, 1. Aufl. 2017, BGB § 254 Rn. 13). - OLG Hamm, 24.09.2004 - 9 U 158/02
Verkehrssicherungspflicht, Straßenbäume, Defektsymptome, Sichtprüfung, …
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2020 - 11 U 34/20
Die regelmäßige Durchführung derart eingehender Untersuchungen sämtlicher Bäume auch ohne Vorliegen konkreter Defektsymptome kann nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen gefordert werden, weil dies in Anbetracht der umfangreichen Baumbestände der Gebietskörperschaften deren wirtschaftliche Möglichkeiten bei weitem überfordern würde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2004, 9 U 158/02 - Rz. 9 bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, I-11 U 38/13).
- BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22
Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten - …
Mit diesem Regelwerk werden auf der Grundlage der Rechtsprechung zu Verkehrssicherungspflichten unter Berücksichtigung gesicherter Erkenntnisse der Wissenschaft und Erfahrungen der Praxis Anforderungen an Baumkontrollen zur Hilfestellung für die beteiligten Kreise bestimmt (zur Heranziehung der FLL-Baumkontrollrichtlinien etwa OLG Frankfurt 11. Mai 2023 - 1 U 310/20 - zu II der Gründe; OLG Hamm 30. Oktober 2020 - I-11 U 34/20 ua. - zu 1 c aa der Gründe).Danach wird für die Baumkontrolle iSd. Richtlinien lediglich eine Inaugenscheinnahme "von unten" vorausgesetzt (sh. auch OLG Hamm 30. Oktober 2020 - I-11 U 34/20 ua. - zu 1 c aa der Gründe;… vgl. zu Baumkontrollen nach dem "Visual-Tree-Assessment" BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 4, BAGE 127, 305).
- OLG Hamm, 04.11.2022 - 11 U 86/21
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich …
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen deshalb nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen (BGH…, Urteil vom 21.01.1965 - III ZR 217/63, juris Rn. 13; Senatsurteil vom 30.10.2020 - 11 U 34/20, juris Rn. 7;… Senatsbeschluss vom 04.11.2013 - 11 U 38/13, juris Rn. 13).Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht genügt es häufig, wenn der Verkehrssicherungspflichtige zweimal jährlich vom Boden aus ohne Geräte eine fachlich qualifizierte äußere Sichtprüfung des Baumes bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit vornimmt (Senatsurteil vom 30.10.2020 - 11 U 34/20, juris Rn. 8).
Die regelmäßige Durchführung solch eingehender Untersuchungen sämtlicher Bäume auch ohne Vorliegen konkreter Defektsymptome kann nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen gefordert werden, weil dies in Anbetracht der umfangreichen Baumbestände der Gebietskörperschaften deren wirtschaftliche Möglichkeiten bei weitem überfordern würde (Senatsurteil vom 30.10.2020 - 11 U 34/20, juris Rn. 9;… Senatsbeschluss vom 04.11.2013 - 11 U 38/13, juris Rn. 14).
Von seitens der Beklagten eingesetzten Baumkontrolleuren ist zu erwarten, dass sie in einer Weise geschult sind, dass ihnen die hier vorliegenden Anzeichen für ein Absterben des Baumes und die sich daraus möglicherweise ergebende Gefahr einer Instabilität des Baumes und der daraus folgenden Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, seien es weitere Untersuchungen bzw. eine Entnahme des Baumes bekannt sind (vgl. Senatsurteil vom 30.10.2020 - 11 U 34/20, juris Rn. 14).
- LG Aachen, 03.11.2022 - 12 O 466/21 Die Gemeinde hat dann zur Abwehr der von den angrenzenden Waldbäumen ausgehenden Gefahren diejenigen Maßnahmen zu treffen, die einerseits zum Schutz gegen Astbruch und Umsturz erforderlich sind, andererseits unter Berücksichtigung des umfangreichen Baumbestandes der öffentlichen Hand zumutbar sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2020 - I-11 U 34/20; LG Bonn, Urteil vom 19.03.2014 - 1 O 173/13).
Rn. 21 Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1965 - III ZR 217/63; BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 225/03; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013 - I-11 U 38/13; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2020 - I-11 U 34/20).
Dieser Umstand vermag jedoch schon aus ökologischen Gründen eine vorsorgliche Entfernung sämtlicher Bäume aus der Nähe von Straßen und Gehwegen nicht zu rechtfertigen, denn der Verkehr muss gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhen, als unvermeidbar hinnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1965 - III ZR 217/63; BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 225/03; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013 - I-11 U 38/13; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2020 - I-11 U 34/20).
Eine eingehende fachmännische Kontrolle ist erst dann erforderlich, wenn bei der Regelkontrolle an dem betreffenden Baum konkrete Defektsymptome erkennbar sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2012 - I-11 U 108/11; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013 - I-11 U 38/13; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2020 - I-11 U 34/20; BGH, Urteil vom 21.01.1965 - III ZR 217/63; BGH Urteil vom 08.10.2004 - V ZR 84/04).
Die regelmäßige Durchführung derart eingehender Untersuchungen sämtlicher Bäume auch ohne Vorliegen konkreter Defektsymptome kann nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen gefordert werden, weil dies in Anbetracht der umfangreichen Baumbestände der Gebietskörperschaften deren wirtschaftliche Möglichkeiten bei weitem überfordern würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013 - I-11 U 38/13; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2020 - I-11 U 34/20).
- OLG Hamm, 28.06.2023 - 11 U 170/22
Verkehrssicherungspflicht; Sturm; Straßensperrung
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt deshalb in solchen Fällen nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen (BGH…, Urteil vom 21.01.1965 - III ZR 217/63, juris Rn. 13; Senatsurteil vom 30.10.2020 - 11 U 34/20, juris Rn. 7;… Senatsbeschluss vom 04.11.2013 - 11 U 38/13, juris Rn. 13;… Senatsbeschluss vom 04.11.2022 - I-11 U 86/21 -, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 05.05.2021 - 11 U 34/20 |
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 09.01.2020 - 5 O 4585/18
- OLG Braunschweig, 05.05.2021 - 11 U 34/20
- BGH, 19.10.2021 - XI ZR 279/21
- BGH, 22.03.2022 - XI ZR 279/21
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