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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.2017 - I-11 U 73/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31041
OLG Hamm, 29.03.2017 - I-11 U 73/16 (https://dejure.org/2017,31041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2017 - I-11 U 73/16 (https://dejure.org/2017,31041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2017 - I-11 U 73/16 (https://dejure.org/2017,31041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1 ; BeurkG § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2
    Haftung des Notars wegen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages trotz nicht rechtzeitigen Vorliegens des Entwurfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Notars wegen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages trotz nicht rechtzeitigen Vorliegens des Entwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 121/12

    Notarhaftung: Abweichen von der Regelfrist von zwei Wochen zwischen …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 11 U 73/16
    Darüber hinaus muss der vom Gesetz bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz auf andere Weise als durch die Einhaltung der Regelfrist gewährleistet sein (vgl. BGHZ 196, S. 166).
  • BGH, 15.07.2016 - V ZR 168/15

    Beratungsvertrag über den finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2017 - 11 U 73/16
    Rn. 41 Aus den genannten Gründen geht der Hinweis der Kläger auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei fehlerhafter Anlageberatung nach der Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des BGH (Urteil vom 15.07.2016 zu V ZR 168/15) fehl.
  • OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16

    Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung

    Zu seinem Nachteil ist dann davon auszugehen, dass die darzulegende - positive - Tatsache nicht vorliegt (mittlerweile ständige Senatsrechtsprechung, vgl. unter anderem Urteile vom 22. September 2016 - 11 U 13/16, juris, Rn. 29 ff. sowie 11 U 73/16, Seite 8, n.V.).

    Die Frage, wie die Rechtslage zu beurteilen ist, wenn die Beklagte ihrer Erkundigungspflicht erfolglos genügt hat, stellte sich dem Senat erstmals in den Berufungsverfahren 11 U 73/16 und 11 U 13/16.

    Diese Unterstellung hielte der Senat für lebensfremd, weil derartige juristische Werke für einen durchschnittlichen Anleger in aller Regel so schwer verständlich sind, dass ihr Inhalt bestenfalls überflogen wird (vgl. bereits Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 11 U 73/16, Seite 11 f., n.V.).

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16

    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der …

    Selbst wenn die Beklagte diesen Handelsvertretern die allgemeine Weisung erteilt hatte, die Anleger "entsprechend diesem Test […] aufzuklären, ergibt sich daraus kein Rückschluss auf die regelhafte Einhaltung dieser Weisung (vgl. das Senatsurteil vom 22. September 2016 - 11 U 73/16, unter II. 4. d) dd) (4) der Gründe).
  • OLG Celle, 31.08.2016 - 11 U 3/16

    Grob fahrlässige Unkenntnis eines Anlegers im Hinblick auf das Lesen der …

    Deswegen stellt sich hier nicht die Frage, ob ein Bestreiten mit Nichtwissen prozessual zulässig gewesen ist (vgl. dazu den Hinweisbeschluss des Senats vom 1. August 2016, 11 U 73/16, bislang n.v.).
  • LG Duisburg, 11.01.2018 - 4 O 404/16

    Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung eines Notars im …

    Da die Frage der Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für den dadurch entstandenen Schaden zur haftungsausfüllenden Kausalität gehört, ist für deren Nachweis der Maßstab des § 287 ZPO anzulegen, wonach eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2017 - I-11 U 73/16 - juris).
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