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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 21.01.2015

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.03.2014 - 11 U 74/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23559
OLG Schleswig, 06.03.2014 - 11 U 74/13 (https://dejure.org/2014,23559)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.03.2014 - 11 U 74/13 (https://dejure.org/2014,23559)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. März 2014 - 11 U 74/13 (https://dejure.org/2014,23559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 276 Abs 1 S 2 BGB, § 110 Abs 1 S 1 SGB 7
    Arbeitsunfall auf einer Baustelle: Voraussetzungen eines Aufwendungsersatzanspruchs der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber; anwendbare Unfallverhütungsvorschriften für Absturzsicherungen während laufender Bauarbeiten

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 ; 12, 12a BGVC 22; 110 Abs. 1 SGB VII
    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber bei Mitarbeiterunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsunfall des Mitarbeiters - haftet der Arbeitgeber gegenüber der Unfallversicherung?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall des Mitarbeiters - haftet der Arbeitgeber gegenüber der Unfallversicherung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Arbeitgebers beim Arbeitsunfall seines Mitarbeiters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall des Mitarbeiters - haftet der Arbeitgeber gegenüber der Unfallversicherung?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall des Mitarbeiters - haftet der Arbeitgeber gegenüber der Unfallversicherung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch der Berufsgenossenschaft gegen einen Arbeitgeber hinsichtlich der Aufwendungen für einen Arbeitsunfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall des Mitarbeiters - haftet der Arbeitgeber gegenüber der Unfallversicherung?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung des Arbeitgebers beim Arbeitsunfall seines Mitarbeiters

  • schluender.info (Kurzinformation)

    § 110 SGB VII - Auslegung von Unfallverhütungsvorschriften

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - wer haftet?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall eines Mitarbeiters

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haftet nicht bei jeder Pflichtverletzung

  • weka.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall: Muss der Chef jetzt haften?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfall des Mitarbeiters: Arbeitgeber haftet gegenüber der Unfallversicherung nur bei besonders krassem und subjektiv unentschuldbarem Fehlverhalten - Nicht jeder Verstoß gegen einschlägige Unfallverhütungsvorschriften ist als grob fahrlässiges Verhalten zu werten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1353
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2014 - 11 U 74/13
    Im letzteren Fall kann der objektive Verstoß gegen elementare Sicherungspflichten ein solches Gewicht haben, daß der Schluß auf ein auch subjektiv gesteigertes Verschulden gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 -, Juris-Rn.14).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2014 - 11 U 74/13
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn eine besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH NJW 1988, 1265 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 23.10.2014 - 14 U 34/14

    Arbeitgeber zum Aufwendungsersatz verpflichtet

    Sicherungsmaßnahmen abgesehen hat (…BGH, aaO.; OLG Koblenz, Urteil vom 22. Mai 2014 - 2 U 574/12 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. April 2014 - 2 U 93/13 -, juris; -8- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06. März 2014 - 11 U 74/13 -, juris).

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06. März 2014 - 11 U 74/13 -, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1420
OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13 (https://dejure.org/2015,1420)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2015 - 11 U 74/13 (https://dejure.org/2015,1420)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 11 U 74/13 (https://dejure.org/2015,1420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines Kapitallebensversicherungsvertrages nach dem sog. Policen-Modell

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    Für eine seitens der Rechtsmittelführerin angeregte Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsbeschwerde, die - nicht von ihr - gegen die grundlegende Entscheidung des BGH, Urt. v. 16.07.2014 - IV ZR 73/13 (juris = BeckRS 2014, 15662), erhoben wurde, gibt es weder Grund noch Anlass; der Senat hat keinerlei Zweifel daran, dass die dort vom Bundesgerichtshof vertretene Rechtsauffassung mit dem Grundgesetz in Einklang steht.

    Der Bundesgerichtshof und die obergerichtliche Rechtsprechung vertreten demgegenüber die Meinung, das sogenannte Policenmodell sei europarechtskonform (vgl. insb. BGH, Urt. v. 16.07.2014 - IV ZR 73/13;… OLG Köln, Urt. v. 16.05.2014 - 20 U 31/14;… OLG München, Urt. v 20.06.2013 - 14 U 103/13, alle nachgewiesen bei juris und beck-online ).

    Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen, hat indes in einem Revisionsverfahren ausdrücklich bejaht, dass das sogenannte Policenmodell an sich mit den Vorgaben der Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG (der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung) vereinbar sei; die richtige Anwendung des europäischen Gemeinschaftsrechtes stehe, so heißt es explizit in der betreffenden Entscheidung, bei Berücksichtigung der Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Union bezogen auf das Policenmodell außer Zweifel, weshalb keine Vorlagepflicht gemäß § 267 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 AEUV bestehe (vgl. BGH, Urt. v 16.07.2014 - IV ZR 73/13, Rdn. 16, juris = BeckRS 2014, 15662).

    Der Senat teilt deshalb die in der Entscheidung des BGH, Urt. v 16.07.2014 - IV ZR 73/13, LS und Rdn. 32 ff. (juris = BeckRS 2014, 15662), vertretene Ansicht, wonach sich ein Versicherungsnehmer gemäß Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung nach jahrelanger Durchführung eines Vertrages nicht mehr auf dessen angebliche Unwirksamkeit stützen und daraus Bereicherungsansprüche ableiten kann, wenn er ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde.

    Sie kann schon dann zu bejahen sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Tun oder Unterlassen mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen; dass einer Seite ein Verschulden zur Last fällt, ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich (vgl. dazu BGH, Urt. v 16.07.2014 - IV ZR 73/13, Rdn. 33 und 37, juris = BeckRS 2014, 15662;… ferner Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 242 Rdn. 55, m.w.N.).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    Dem steht keineswegs entgegen, dass der Bundesgerichtshof - nach Verkündung des hier angefochtenen Urteils - in Umsetzung der Entscheidung des EuGH, Urt. v. 19.12.2013 - C-209/12, Endress v. Allianz (juris = BeckRS 2013, 82372), ausgesprochen hat, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG i.d.F. v. 21.07.1994 sei, um eine planwidrige Regelungslücke zu schließen, richtlinienkonform einschränkend dergestalt auszulegen, dass die Norm im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung sowie der Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung keine Anwendung finde, und das Widerspruchsrecht eines nicht ordnungsgemäß belehrten respektive informierten Versicherungsnehmers existiere regelmäßig fort (…so BGH, Urt. v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11, LS, juris = BeckRS 2014, 10269).

    Auch die Generalanwältin beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 (juris = BeckRS 2013, 81465) in der Rechtssache C-209/12 betreffend das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs zur Europarechtskonformität des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. angenommen, dass die Bestimmungen des deutschen Rechts zum Policenmodell europarechtswidrig seien.

    e) Zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung gelangt der Senat auch nicht unter Berücksichtigung der Argumentation in den Schlussanträgen der Generalanwältin beim EuGH vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12.

  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    Welche dies sind, folgt aus § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG in der - hier maßgeblichen - vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Juli 2001 geltenden (alten) Fassung, wonach der Beginn der Widerspruchsfrist unter anderem davon abhängig war, dass der Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich und in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht , den Fristbeginn und die Dauer unterrichtet wurde; gemäß der höchstrichterlichen Judikatur setzte eine wirksame Belehrung des Verbrauchers über sein Widerspruchsrecht ferner voraus, dass auf die gesetzlich vorgeschriebene Form und darauf hingewiesen wird, dass die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung die 14-tägige Frist wahrt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 28.01.2004 - IV ZR 58/03, LS und Rdn. 16 f., juris = BeckRS 2004, 03234, m.w.N.).

    Anders als in der Konstellation, die der Entscheidung des BGH, Urt. v. 28.01.2004 - IV ZR 58/03, Rdn. 18 (juris = BeckRS 2004, 03234), zugrunde liegt, geht die Belehrung hier keineswegs in dem Konvolut der übersandten Vertragsdokumente nahezu unter.

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    (2) Zwar lässt die höchstrichterliche Judikatur - in teleologischer Reduktion des Wortlautes von § 138 Abs. 4 ZPO - ein Bestreiten mit Nichtwissen ausnahmsweise dann zu, wenn die jeweilige Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an einen lange Zeit zurückliegenden Alltagsvorgang nicht mehr erinnern zu können (vgl. dazu BGH, Urt. v. 10.10.1994 - II ZR 95/93, Rdn. 20, juris = NJW 1995, 130;… Urt. v. 19.04.2001 - I ZR 238/98, Rdn. 28, juris = NJW-RR 2002, 612).

    Deshalb genügt die bloße Behauptung, sich nicht (mehr) zu erinnern, keineswegs; die Partei um muss vielmehr zum einen plausibel vortragen, weshalb ihr die präsente Kenntnis fehlt, und ist zum anderen verpflichtet, sich zu informieren, indem sie etwa ihre Unterlagen prüft, sich bei Dritten erkundigt oder ihre Erinnerung an Ort und Stelle auffrischt (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1994 - II ZR 95/93, Rdn. 20 f., aaO;… ferner BeckOK-ZPO/v. Selle, Edition 14, § 138 Rdn. 24; Lange, NJW 1990, 3233, 3234 und 3240;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 138 Rdn. 14).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2012 - 11 U 40/12

    Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beitragsrückzahlung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21.12.2012 - 11 U 40/12, 05.11.2014 - 11 U 18/13 und 26.11.2014 - 11 U 98/13 (abrufbar bei juris und beck-online ) ebenfalls angenommen, dass die gegen das Policenmodell erhobenen europarechtlichen Bedenken unbegründet sind.

    Daran sind aber grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen, um zu vermeiden, dass die eindeutige gesetzliche Regelung in ihr Gegenteil verkehrt sowie einem möglichen Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 21.12.2012 - 11 U 40/12, Rdn. 14, juris = BeckRS 2013, 01592).

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    a) Der Senat folgt - im Anschluss an die höchstrichterliche Judikatur (vgl. dazu speziell BGH, Urt. v. 25.07.2012 - IV ZR 201/10, juris = BeckRS 2012, 17641;… Urt. v. 17.10.2012 - IV ZR 202/10, juris = BeckRS 2012, 23754) - der inzwischen wohl ganz herrschenden Auffassung, wonach Regelungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die vorsehen, dass die Abschlusskosten entsprechend dem sogenannten Zillmerverfahren mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, und Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert und dem sogenannten Stornoabzug differenzieren, keiner AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten.
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    Von Abschlusskosten gänzlich frei bleiben muss auch nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, allein die Mindestleistung; die zweite Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals steht dem Versicherer indes für seine Kosten zur Verfügung (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2013 - IV ZR 39/10, Rdn. 56, juris = BeckRS 2013, 11764).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    Die sich hieraus ergebende Regelungslücke ist, wie der Bundesgerichtshof mittlerweile - in Fortführung und Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung - klargestellt hat (vgl. BGH, Urt. v. 11.09.2013 - IV ZR 17/13, juris = BeckRS 2013, 16933), durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    (2) Zwar lässt die höchstrichterliche Judikatur - in teleologischer Reduktion des Wortlautes von § 138 Abs. 4 ZPO - ein Bestreiten mit Nichtwissen ausnahmsweise dann zu, wenn die jeweilige Partei nach der Lebenserfahrung glaubhaft macht, sich an einen lange Zeit zurückliegenden Alltagsvorgang nicht mehr erinnern zu können (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 10.10.1994 - II ZR 95/93, Rdn. 20, juris = NJW 1995, 130; Urt. v. 19.04.2001 - I ZR 238/98, Rdn. 28, juris = NJW-RR 2002, 612).
  • BGH, 17.10.2012 - IV ZR 202/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2015 - 11 U 74/13
    a) Der Senat folgt - im Anschluss an die höchstrichterliche Judikatur (…vgl. dazu speziell BGH, Urt. v. 25.07.2012 - IV ZR 201/10, juris = BeckRS 2012, 17641; Urt. v. 17.10.2012 - IV ZR 202/10, juris = BeckRS 2012, 23754) - der inzwischen wohl ganz herrschenden Auffassung, wonach Regelungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die vorsehen, dass die Abschlusskosten entsprechend dem sogenannten Zillmerverfahren mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, und Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert und dem sogenannten Stornoabzug differenzieren, keiner AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten.
  • BGH, 07.01.2014 - IV ZR 216/13

    Mindestrückkaufswert bei Unwirksamkeit der in den Allgemeinen Bedingungen …

  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 3132/08

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen des Anspruchs auf Bruchteilsrestitution gem § 3 …

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 1942/12

    Nichtannahmebeschluss: Fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall verletzt nicht …

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit …

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Vereinbarkeit des Abschlusses von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-209/12

    Endress - Lebensversicherung - Rücktrittsrecht - Rücktrittsfrist - Beginn und …

  • OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13

    Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2 …

  • BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 723/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 09.05.2014 - 1 BvR 2020/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • OLG Köln, 16.05.2014 - 20 U 31/14

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer …

  • OLG Brandenburg, 26.11.2014 - 11 U 98/13

    Lebensversicherungsvertrag: Europarechtskonformität des Policenmodells; …

  • OLG Brandenburg, 05.11.2014 - 11 U 18/13

    Lebensversicherungsvertrag: Europarechtskonformität des Policenmodells; …

  • OLG Brandenburg, 06.05.2015 - 11 U 155/14

    Lebensversicherungsvertrag: Vereinbarkeit des sog. "Policenmodells" mit …

    Der Senat teilt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10, zitiert nach Juris), wonach Regelungen zur Berechnung des Rückkaufswerts insbesondere im Hinblick auf den Ausgleich der Abschlusskosten keiner AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten, der Versicherungsnehmer bei Schließung der sich daraus ergebenden Regelungslücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung aber nicht berechtigt ist, die Rückgewähr aller geleisteten Prämien zu verlangen (vergl. BGH, Urteil vom 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13; OLG Brandenburg, Urteile vom 14. Januar 2015, Az. 11 U 112/13 und 21. Januar 2015, Az. 11 U 74/13, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 11 U 110/14

    Lebensversicherung: Vereinbarkeit des sog. Policenmodells mit europäischem Recht; …

    Der Senat hat ebenfalls bislang die Ansicht vertreten, dass er europarechtliche Bedenken gegen das Policenmodell für unbegründet halte (vergl. Urteile vom 21. Dezember 2012, Az. 11 U 40/12, 05. November 2014, Az. 11 U 18/13, 26. November 2014, Az. 11 U 98/13, 23. Dezember 2014, Az. 11 U 107/13, vom 21. Januar 2015, Az. 11 U 74/13).
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