Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.01.1994 - 11 U 99/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 04.12.1996 - 15 U 3562/96 So hat die Rechtsprechung bisher überwiegend einen Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Abrechnungen durch die Telekom bejaht (LG Essen, NJW 1994, 2365; die Berufung des Telefonkunden gegen dieses landgerichtliche Urteil wurde durch das OLG Hamm unter Az. 11 U 99/93 - unveröffentlicht - zurückgewiesen, siehe Anmerkung der Schriftleitung der NJW in NJW 1994, 2367; ferner u.a. LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278 ).
- AG Westerstede, 20.02.2004 - 28 C 848/03
0190-Dialer-Urteil
Aufgrund des vorgelegten Einzelverbindungsnachweises spricht dort der erste Anschein dafür, dass die angeführten Verbindungen auch willentlich gewählt wurden, also vom objektiven Empfängerhorizont entsprechende Willenserklärungen abgegeben wurden (§§ 133, 157 BGB) (vgl. OLG Hamm, Az. 11 U 99/93, Archiv PT 1994, 242).
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