Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12978
VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93 (https://dejure.org/1995,12978)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.03.1995 - 11 UE 1283/93 (https://dejure.org/1995,12978)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. März 1995 - 11 UE 1283/93 (https://dejure.org/1995,12978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, § 5 Abs 2 WaffG, § 5 Abs 1 WaffG, § 47 Abs 2 WaffG, § 17 Abs 4 BJagdG
    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr - Fahreignungsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt - …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93
    Rn. 21 Die insbesondere seit der Änderung des § 17 Abs. 4 Bundesjagdgesetz durch Gesetz vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221) umstrittene Frage, ob eine einmalige Verurteilung wegen eines Vergehens nach § 316 StGB die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b Waffengesetz begründet, läßt der Senat - wie in seinem Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 - dahinstehen.

    Rn. 38 Dieses dem Kläger günstige medizinisch-psychologische Fahreignungsgutachten ist von Behörden und Gerichten bei der Prüfung, ob (noch) Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Betroffenen bestehen, zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 -).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93
    Rn. 22 Das Bundesverwaltungsgericht hat - vor der Änderung der entsprechenden inhaltsgleichen Vorschriften des Bundesjagdgesetzes - mit Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 36.87 - (BVerwGE 84, 17 (19 ff.)) die Auffassung vertreten, ein Vergehen nach § 316 StGB sei eine gemeingefährliche Straftat im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b WaffG:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1993 - 4 L 205/92

    Fahrlässige Trunkenheitsfahrt; Trunkenheitsfahrt; Waffenrechtliche …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93
    Rn. 26 Nach der "Entschärfung" des § 17 Abs. 4 Bundesjagdgesetz hat vor allem das OVG Schleswig-Holstein mit seinem Urteil vom 9. September 1993 - 4 L 205/92 - (Gewerbearchiv 1994, 124) die Diskussion über die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "gemeingefährliche Straftat" in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b WaffG neu entfacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 10 S 2213/87

    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93
    Rn. 25 Diese ursprünglich auf ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 1984 - 20 A 2555/83 - (RdL 1984, 83) zurückgehende strafrechtliche Bestimmung des Begriffs der gemeingefährlichen Straftat hat schon vor Inkrafttreten der Neufassung des § 17 Bundesjagdgesetz auch in der Rechtsprechung Kritik gefunden (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 20. September 1988 - 10 S 2213/87 -, Gewerbearchiv 1989, 68; ferner Kluth, DVBl. 1990, 241).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1984 - 20 A 2555/83
    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1995 - 11 UE 1283/93
    Rn. 25 Diese ursprünglich auf ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 1984 - 20 A 2555/83 - (RdL 1984, 83) zurückgehende strafrechtliche Bestimmung des Begriffs der gemeingefährlichen Straftat hat schon vor Inkrafttreten der Neufassung des § 17 Bundesjagdgesetz auch in der Rechtsprechung Kritik gefunden (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 20. September 1988 - 10 S 2213/87 -, Gewerbearchiv 1989, 68; ferner Kluth, DVBl. 1990, 241).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher …

    Die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH, U. v. 28.3.1995 - 11 UE 1283/93 -, VRS 90, 471; U. v. 22.11.1994 - 11 UE 1428/93 -, DVBl 1995, 380; offen gelassen im B. v. 14.10.2004 - 11 TG 2490/04 -, NVwZ-RR 2005, 324) zu der bis zum 31.3.2003 geltenden Regelung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) WaffG a.F.) vertretene Auffassung, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten sei bei der Prüfung, ob Bedenken gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestehen, zu berücksichtigen und könne im Einzelfall die Regelvermutung widerlegen, macht sich der Senat nicht zu eigen.
  • VG Gießen, 10.06.1998 - 7 G 1926/97

    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit trotz positiver Prognose in einem …

    Bei der unter § 316 Abs. 1 StGB fallenden Straftat "Trunkenheit im Verkehr" handelt es sich nach Überzeugung der Kammer entgegen der Auffassung des Antragstellers auch um eine "gemeingefährliche Straftat" i. S. d. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b WaffG, weil § 316 StGB unter der Rubrik des 27. Abschnittes des Strafgesetzbuches mit der Überschrift "Gemeingefährliche Straftaten" aufgelistet wird und es darüber hinaus auch dem Gesetzeszweck des Waffengesetzes entspricht, einer Person, die wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden ist, regelmäßig die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen, weil durch eine solche Tat (Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in betrunkenem Zustand) ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit zum Ausdruck kommt (vgl. hierzu BVerwG, 17.10.1989, 1 C 36/87 und vom 13.12.1994 -- 1 C 31.92 = GewArch 1995 343 ff.; Hess. VGH, 28.03.1995, 11 UE 1283/93).
  • VG Kassel, 10.01.2001 - 2 G 3151/00
    Dieser Begriff ist vielmehr im Sinne der Überschrift des 27. Abschnitts des besonderen Teils des StGB zu verstehen, weshalb ihm unter anderem abstrakte Gefährdungsdelikte wie vorsätzliche und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr unterfallen (ständige obergerichtliche Rechtsprechung; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.12.1989 - 1 C 38/87 - HessVGH, Urteil vom 28.03.1995 - 11 UE 1283/93 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht