Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14743
FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06 (https://dejure.org/2007,14743)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.02.2007 - 11 V 205/06 (https://dejure.org/2007,14743)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 11 V 205/06 (https://dejure.org/2007,14743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Reichweite des § 166 AO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 273 Abs. 4 AktG; § 34 AO; § 69 AO; § 166 AO
    Voraussetzungen für die Anordnung der Nachtragsliquidation im Rahmen einer Umsatzsteuer-Außenprüfung; Vorliegen einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Übernahme von Aufwendungen durch eine GmbH; Rechtmäßigkeit der Ansetzung verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) ...

  • Judicialis

    AktG § 273 Abs. 4; ; AO 1977 § 34; ; AO 1977 § 69; ; AO 1977 § 166

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 34 § 69 § 166
    Haftungsbescheid; Änderungsbescheid; Nachtragsliquidation; Pflichtverletzung; Summarische Prüfung - Grenzen des Rechtsbehelfs gegen einen erfolglos angefochtenen Verwaltungsakt im Haftungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Grenzen des Rechtsbehelfs gegen erfolglos angefochtenen Verwaltungsakt

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1050
  • EFG 2007, 1051
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.05.2004 - VII B 318/03

    Geschäftsführerhaftung; Beauftragung eines Steuerberaters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06
    Allerdings hängt das Maß dieser Verpflichtung von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (…BFH-Urt. v. 5. März 1985 VII R 134/80, BFH/NV 1986, 61; Beschl. v. 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).

    Mit dieser atypischen Fallkonstellation hätte sich der Antragsteller rechtlich auseinander setzen müssen (vgl. BFH-Beschl. v. 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06
    Er haftet jedoch nur für eigenes Verschulden, und zwar gerade auch dann, wenn er sich zur Erfüllung der ihm als Vertreter der GmbH durch § 34 Abs. 1 AO auferlegten Pflichten fremder Hilfe bedient (vgl. BFH-Urt. v. 30. August 1994 VII R 101/92, BStBl II 1995, 278).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06
    Die Vollziehung eines Haftungsbescheides ist für den Haftungsschuldner unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 05.03.1985 - VII R 134/80

    Inhalt steuerrechtlicher Pflichten von gesetzlichen Vertretern juristischer …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06
    Allerdings hängt das Maß dieser Verpflichtung von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (BFH-Urt. v. 5. März 1985 VII R 134/80, BFH/NV 1986, 61;… Beschl. v. 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).
  • BFH, 28.07.1966 - V 64/64

    Auslegung des § 119 Abgabenordnung (AO)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 11 V 205/06
    Das Haftungsverfahren dient nicht dazu, dem Haftungsschuldner eine erneute Überprüfungsmöglichkeit der Steuerfestsetzungen im Haftungsverfahren zu ermöglichen, wenn er bereits kraft eigenen Rechts zur Anfechtung der Steuerfestsetzungen befugt war oder die Steuerfestsetzungen wie im Streitfall bereits erfolglos angefochten hat (…RFH-Urt. v. 17. Januar 1939 I 345/38, RStBl. 1939, 325 zur Vorgängervorschrift § 119 Abs. 2 RAO; vgl. BFH-Urt. v. 28. Juli 1966 V 64/64, BStBl III 1966, 610, 611;… FG Saarland Urt. v. 17. Dezember 1964 II 227/64, EFG 1965, 196/197; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung (Loseblatt), § 166 AO Tz. 14; Heuermann in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung (Loseblatt), § 166 AO Tz. 3).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2014 - 3 K 1283/12

    Drittwirkung der außerhalb des Insolvenzverfahrens angefochtenen …

    Das Haftungsverfahren dient nicht dazu, dem Haftungsschuldner eine erneute Überprüfungsmöglichkeit der Steuerfestsetzungen im Haftungsverfahren zu ermöglichen, wenn er bereits kraft eigenen Rechts zur Anfechtung der Steuerfestsetzungen befugt war (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13. Februar 2007 - 11 V 205/06, EFG 2007, 1050).
  • FG Köln, 24.11.2014 - 13 V 2905/14

    Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden einer insolventen …

    § 166 AO ist eine Vereinfachungsnorm, die verhindern soll, dass dem von ihr erfassten Haftungsschuldner eine erneute Möglichkeit eröffnet wird, die Steuerfestsetzung gegen den Primärschuldner überprüfen zu lassen, weil er bereits zu deren Anfechtung rechtlich befugt war oder sie bereits  -  erfolglos  -  angefochten hat (zum Charakter als Vereinfachungsnorm vgl. z.B. FG Köln, Urteil vom 13. Oktober 2011 13 K 2582/07, EFG 2012, 778, Niedersächsisches FG, Entscheidung vom 13. Februar 2007  11 V 205/06, EFG 2007, 1050, und FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2014  3 K 1283/12, EFG 2014, 1166).
  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 7 K 116/05

    Beiträge für eine Betriebskostenversicherung nicht als Betriebsausgaben abziehbar

    Dieses Risiko ist -von den Fällen der Berufskrankheit abgesehen-regelmäßig der privaten Lebensführung zuzurechnen (ebenso Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. April 2007 1 K 1217/05, EFG 2008, 31, betr. Betriebsunterbrechungs-Versicherung; s. ferner Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. April 2007, EFG 2007, 1050 mit Anmerkung Hoffmann, betr. Betriebsunterbrechungs-Versicherung).
  • VG Oldenburg, 21.05.2007 - 2 B 4958/06

    Anfechtung; Ausschluss; Bescheid; Eilverfahren; Einwendung; …

    Es wäre mit den Grundsätzen des Haftungsrechts nicht vereinbar, einen ehemaligen Geschäftsführer einer Steuerpflichtigen für eine Steuerschuld haften zu lassen, die materiell-rechtlich nicht entstanden ist und nur deshalb gegenüber der Steuerpflichtigen geltend gemacht werden kann, weil spätere vertretungsberechtigte Personen den ergangenen Steuerbescheid durch Rücknahme von Rechtsbehelfen haben bestandskräftig werden lassen (vgl. VG München…, Beschluss vom 16. September 2004 - M 10 S 03.4931 -, juris, Rn. 37 und 39; unklar das FG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 11 V 205/06 -, juris, Rn. 20, das sinngemäß ausgeführt hat, das Haftungsverfahren diene nicht dazu, dem Haftungsschuldner eine erneute Überprüfungsmöglichkeit der Steuerfestsetzungen im Haftungsverfahren zu ermöglichen, wenn er bereits kraft eigenen Rechts zur Anfechtung der Steuerfestsetzungen befugt gewesen sei oder die Steuerfestsetzungen wie im Streitfall bereits erfolglos angefochten habe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht