Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchwarzArbG § 2 Abs. 1 ; MiLoG § 17 Abs. 2
Rechtmäßigkeit einer zollbehördlichen Prüfungsverfügung gegenüber eines europäischen Logistikunternehmens zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes - Anwendung des Mindestlohngesetzes auf ausländische Arbeitgeber im Transportgewerbe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer zollbehördlichen Prüfungsverfügung gegenüber eines europäischen Logistikunternehmens zur Kontrolle des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zollbehörde darf bei international tätigem Logistikunternehmen ohne Sitz in Deutschland Einhaltung des Mindestlohngesetzes prüfen - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gibt Möglichkeit für Prüfungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
- BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1928/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BFH, 17.12.2003 - I B 182/02
AdV; Auslegung von § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG 1999
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Rn. 44 c) Im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes ist außerdem zu berücksichtigen, dass dieses die Hauptsache grds. nicht vorwegnehmen darf (BFH, BFH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - I B 182/02, BFH/NV 2004, 815;… vom 30. Oktober 1990 - VII B 33/90, BFH/NV 1991, 607).Diese Regeln sind für den Bereich der einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) entwickelt worden, gelten aber ebenso für das Verfahren wegen Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung (BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - I B 182/02, BFH/NV 2004, 815 m.w.N.).
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Schließlich habe auch das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - in seinem Beschluss vom 25. Juni 2015 (1 BvR 555/15) festgestellt, es sei auslegungsbedürftig, wer unter den Begriff der im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 20 MiLoG falle.Soweit die Antragstellerin auf den Beschluss des BVerfG vom 25. Juni 2015 (1 BvR 555/15) verweise, in dem das BVerfG ausgeführt habe, es sei auslegungsbedürftig, wer unter den Begriff der im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer i.S.d. § 20 MiLoG falle, sei festzuhalten, dass die angeführte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden sei, weil sie dem Grundsatz der Subsidiarität nicht genügt habe.
- BFH, 30.10.1990 - VII B 33/90
Aufhebung von Pfändungsmaßnahmen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Rn. 44 c) Im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes ist außerdem zu berücksichtigen, dass dieses die Hauptsache grds. nicht vorwegnehmen darf (…BFH, BFH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - I B 182/02, BFH/NV 2004, 815; vom 30. Oktober 1990 - VII B 33/90, BFH/NV 1991, 607).
- EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Der EuGH hat mit Urteil vom 18. September 2014 (C-549/13, ECLI:EU:C:2014:2235, Bundesdruckerei) entschieden, dass eine Lohnschutzregelung - in jenem Fall § 4 Abs. 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen -, die ein festes Mindestentgelt vorgebe, das keinen Bezug zu den in dem Mitgliedstaat, in dem die Leistungen ausgeführt werden, bestehenden Lebenshaltungskosten habe, über das hinausgehe, was erforderlich sei, um zu gewährleisten, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht werde, und daher eine - nicht gerechtfertigte - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Art. 56 AEUV darstelle. - EuGH, 18.07.2007 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Im Übrigen habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits mit Urteil vom 18. Juli 2007 (C-490/04, Slg 2007, I-6095-6152) zu § 2 Abs. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) a.F., der einen dem § 17 Abs. 2 MiLoG vergleichbaren Regelungsinhalt gehabt habe und der dem heutigen § 19 Abs. 2 AEntG entspreche, entschieden, dass die Verpflichtung zur Übersetzung der zur Kontrolle der Zahlung des Mindestlohns erforderlichen Unterlagen zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle, jedoch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolge, nämlich den sozialen Schutz der Arbeitnehmer und die Kontrolle der Gewährleistung dieses Schutzes. - BFH, 21.06.1994 - VIII R 54/92
Für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung ist die Einordnung des zu prüfenden …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Sie ist in aller Regel ermessensgerecht, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 7 K 7024/07, EFG 2010, 463 unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 21. Juni 1994 - VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678, 679 zu einer Außenprüfung nach den §§ 193 ff. AO; ebenso BFH…, Beschluss vom 15. Februar 2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102, der die Grenze für eine Prüfung nach §§ 2 ff. SchwarzArbG ebenfalls im Willkürverbot sieht). - FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 7 K 7024/07
Kontrollen gegen Schwarzarbeit ohne schriftliche Ankündigung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Sie ist in aller Regel ermessensgerecht, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2009 - 7 K 7024/07, EFG 2010, 463 unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 21. Juni 1994 - VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678, 679 zu einer Außenprüfung nach den §§ 193 ff. AO; ebenso BFH…, Beschluss vom 15. Februar 2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102, der die Grenze für eine Prüfung nach §§ 2 ff. SchwarzArbG ebenfalls im Willkürverbot sieht). - BFH, 29.11.2005 - IX B 80/05
Spekulationsgewinne - Streitjahr 1995
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des BFH vom 29. November 2005 - IX B 80/05, BFH/NV 2006, 719;… vom 4. August 2003 - IX B 45/03, BFH/NV 2004, 37, m.w.N.;… Stapperfend in Gräber, FGO § 69 Rn. 196 f.;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 122). - BFH, 17.04.2013 - VII B 41/12
Die Prüfung nach dem SchwarzArbG ist keine Außenprüfung i.S. der AO
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (BFH, Beschluss vom 17. April 2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131; FG Münster, Urteil vom 12. Februar 2014 - 6 K 2434/13 AO, EFG 2014, 864). - FG Münster, 12.02.2014 - 6 K 2434/13
Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf der Grundlage des …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16
Besondere Anforderungen an die Prüfungsanordnung stellt das Gesetz nicht (BFH…, Beschluss vom 17. April 2013 - VII B 41/12, BFH/NV 2013, 1131; FG Münster, Urteil vom 12. Februar 2014 - 6 K 2434/13 AO, EFG 2014, 864). - BFH, 15.02.2008 - II B 79/07
Aussetzung der Vollziehung: Anforderungen an eine Prüfungsanordnung nach § 2 ff …
- BFH, 04.08.2003 - IX B 45/03
AdV, Einkünfte aus Spekulationsgeschäften
- FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG
- FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19
Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des …
Dieser Verwaltungsakt setzt sich zusammen aus dem mit "Prüfungsverfügung" überschriebenen Schriftstück und dem Anschreiben vom selben Tage, soweit darin der Umfang der beabsichtigten Prüfung in Bezug auf den Arbeitnehmer X und den Prüfungszeitraum (1.6. bis 10.7.2018) konkretisiert wird (…vgl. zur Würdigung von zwei Schreiben als Teile eines einheitlichen Verwaltungsakts in vergleichbaren Fällen: BFH-Beschluss vom 15.2.2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.7.2017 - 11 V 2865/16, juris; Hessisches FG, Beschluss vom 7.11.2018 - 7 V 476/18, juris).Sie wäre nur dann willkürlich, wenn die Vorschriften des MiLoG unter keinen denkbaren Gesichtspunkten auf die Antragstellerin Anwendung finden könnten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.7.2017 - 11 V 2865/16, juris und Sächsisches FG, Beschluss vom 23.8.2018 - 4 V 1019/18, juris).
Hieraus folgt auch die Verpflichtung, die in § 17 MiLoG bezeichneten Dokumente zu erstellen und bereitzuhalten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.7.2017 - 11 V 2865/16, juris).
Rn. 43 (4) Die bisherige finanzgerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass jedenfalls für Kabotagefahrten und grenzüberschreitende Beförderungen eine Prüfungsbefugnis der Zollbehörden besteht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.1.2019 - 1 K 1174/17, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.7.2018 - 11 K 544/16, DStRE 2019, 519; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.7.2017 - 11 V 2865/16, juris und Sächsisches FG, Beschluss vom 23.8.2018 - 4 V 1019/18, juris).
- FG Sachsen, 23.08.2018 - 4 V 1019/18
Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsverfügung der Zollverwaltung (hier: …
Auch diese Zeiten seien, neben den reinen Fahrzeiten im Bundesgebiet, unstreitig Arbeitszeiten (dazu Beschluss des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 28.07.2017, 11 V 2865/16).Sie ist in aller Regel ermessensgerecht, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde vor (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2017 - 11 V 2865/16 -, juris, unter Hinweis auf FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2009 - 7 K 7024/07, EFG 2010, 463 ; BFH-Urteil vom 21.06.1994 - VIII R 54/92, BFHE 174, 397 , BStBl II 1994, 678, 679 zu einer Außenprüfung nach den §§ 193 ff. AO ; ebenso BFH…, Beschluss vom 15.02.2008 - II B 79/07, BFH/NV 2008, 1102 , der die Grenze für eine Prüfung nach §§ 2 ff. SchwarzArbG ebenfalls im Willkürverbot sieht).
Im Hinblick darauf, dass § 17 Abs. 2 Satz 1 MiLoG die Aufbewahrung der mit der angefochtenen Prüfungsverfügung vom 01.03.2018 (Blatt 11 der Behördenakte) angeforderten Unterlagen für lediglich zwei Jahre vorschreibt, bestünde unter Berücksichtigung der üblichen Verfahrensdauer im Hauptsacheverfahren die Gefahr, dass bei einer stattgebenden Entscheidung im Aussetzungsverfahren die angeforderten Unterlagen nach Ablauf von zwei Jahren nicht mehr bereitgehalten werden müssten und auch nicht würden, wodurch deren Prüfung faktisch vereitelt und die Entscheidung in der Hauptsache im Ergebnis vorweggenommen würde (ebenso zum Ganzen ausführlich FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2017, Az. 11 V 2865/16, a. a. O.).
Der im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung stehenden Frage, ob auch kurzfristige Tätigkeiten im Inland von § 20 MiLoG erfasst sind bzw. ob §§ 16, 17 und 20 MiLoG für im Transportgewerbe tätige ausländische Arbeitgeber ggf. verfassungs- oder europarechtskonform einschränkend auszulegen sind, kommt jedenfalls im Rahmen eines gegen eine Prüfungsverfügung nach § 15 MiLoG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 SchwarzArbG gerichteten Verfahrens keine grundsätzliche Bedeutung zu, da sich dieses auf die Überprüfung beschränken muss, ob die Anordnung der Zollbehörden als unverhältnismäßig, sachwidrig oder willkürlich anzusehen ist (ebenso FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2017, Az. 11 V 2865/16, a. a. O.).
- BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1928/17
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen die Versagung von …
den Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2017 - 11 V 2865/16 -. - FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 3 V 1103/19
Aussetzung der Vollziehung: Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische …
Rn. 43 dd) Die bisherige finanzgerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass jedenfalls für Kabotagefahrten und grenzüberschreitende Beförderungen eine Prüfungsbefugnis der Zollbehörden besteht und es sich bei den diesbezüglichen Fahrern, soweit sie in Deutschland fahren, um im Inland beschäftigte Arbeitnehmer i:S.v. § 20 MiLoG handelt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.1.2019 1 K 1174/17, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.7.2018 11 K 544/16, DStRE 2019, 519; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.7.2017 11 V 2865/16, Sächsisches FG, Beschluss vom 23.8.2018 4 V 1019/18, juris und FG Münster, Beschluss vom 26. September 2019 9 V 1280/19 AO, EFG 2020, 294).
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