Rechtsprechung
| BVerwG, 03.08.1995 - 11 VR 22.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Duldung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Planung eines Vorhabens im Sinne des § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch den Eigentümer - Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes für die Planung des Baus einer Ersatzstraße aus Anlaß der Beseitigung eines ...
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 17 AEG, § 18 AEG, 75 VwVfG, § 37 StrGLSA, § 1 Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, notwendige Folgemaßnahmen bei Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen, Abgrenzung zu eigenständigen - in die Kompetenz anderer Planfeststellungsbehörden fallenden Maßnahmen, Planfeststellungsrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEG § 17 § 18; VwVfG § 75 Abs. 1 S. 1
Rechts des Schienenverkehrs: Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts für Planung bzw. Bau eines gemeindlichen Ersatzweges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3224 (Ls.)
- NVwZ 1996, 266
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93
Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des …
Auszug aus BVerwG, 03.08.1995 - 11 VR 22.95
Darunter sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts alle Regelungen außerhalb der eigentlichen Zulassung des eisenbahnrechtlichen Vorhabens zu verstehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme an den Betriebsanlagen der Eisenbahn aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30 = NVwZ 1994, S. 1002 ).
- BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18
Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg
Das gilt auch dann, wenn der für die andere Anlage zuständige Planungsträger mit einer weitreichenden Folgemaßnahme einverstanden ist (BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3 S. 2 f. …und vom 19. Februar 2015 - 7 C 11.12 - BVerwGE 151, 213 Rn. 31; Beschlüsse vom 3. August 1995 - 11 VR 22.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 10 S. 2 f. …und vom 3. Mai 2016 - 3 B 5.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 103.09
Notwendige Folgemaßnahme; Gebot der Problembewältigung; umfassendes eigenes …
§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG gibt mithin keine Handhabe, im Rahmen der Planfeststellung eines Vorhabens bereits entwickelte Planungskonzepte eines anderen Planungsträgers für sein Vorhaben mitzuerledigen, soweit sie über das zur Anpassung Notwendige weit hinausreichen (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12 S. 16 und vom 3. August 1995 - BVerwG 11 VR 22.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 10 S. 3); denn insoweit geht es im Wesentlichen nicht mehr um Folgenbewältigung, sondern um eine selbstständige Planungsaufgabe, die mit der Folgenbewältigung allenfalls in lockerem Zusammenhang steht.Rn. 6 Soweit in dem Beschluss vom 3. August 1995 (a.a.O.) die Qualifizierung einer solchen übergreifenden Planung als notwendige Folgemaßnahme wegen der mangelnden Verfestigung des gemeindlichen Konzepts der Flächennutzungsplanung in der Form eines wirksamen Bauleitplans verneint worden ist, liegt dem keine abweichende Beurteilung zu Grunde.
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08
Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den …
Unter einer solchen sind alle Regelungen außerhalb der eigentlichen Zulassung des eisenbahnrechtlichen Vorhabens zu verstehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme an den Betriebsanlagen der Eisenbahn aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30, Beschl. v. 03.08.1995 - 11 VR 22.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 10).Insoweit unterliegt der Begriff der notwendigen Folgemaßnahmen wegen seiner kompetenzerweiternden Wirkung räumlichen und sachlichen Beschränkungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.08.1995, a.a.O.).
- BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 105.09
Begriff der notwendigen Folgemaßnahme; Planungskompetenz des Vorhabenträgers
§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG gibt mithin keine Handhabe, im Rahmen der Planfeststellung eines Vorhabens bereits entwickelte Planungskonzepte eines anderen Planungsträgers für sein Vorhaben mitzuerledigen, soweit sie über das zur Anpassung Notwendige weit hinausreichen (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12 S. 16 und vom 3. August 1995 - BVerwG 11 VR 22.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 10 S. 3); denn insoweit geht es im Wesentlichen nicht mehr um Folgenbewältigung, sondern um eine selbstständige Planungsaufgabe, die mit der Folgenbewältigung allenfalls in lockerem Zusammenhang steht.Rn. 6 Soweit in dem Beschluss vom 3. August 1995 (a.a.O.) die Qualifizierung einer solchen übergreifenden Planung als notwendige Folgemaßnahme wegen der mangelnden Verfestigung des gemeindlichen Konzepts der Flächennutzungsplanung in der Form eines wirksamen Bauleitplans verneint worden ist, liegt dem keine abweichende Beurteilung zu Grunde.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 20 B 710/16
Planfeststellungsbeschluss für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Köln …
Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2010 - 9 B 103.09 -, NVwZ 2010, 1244, vom 3. August 1995 - 11 VR 22.95 -, NVwZ 1996, 266, und vom 19. Dezember 1989 - 4 B 224.89 -, NVwZ 1990, 463, sowie Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 54.84 -, NVwZ 1989, 153. - VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95
Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine …
Für Straßenführungen oder sonstige Baumaßnahmen, die ein darüber hinausgehendes Planungskonzept, insbesondere eine umfassende Verkehrsbereinigung im Bereich Mannheim-Blumenau und -Schönau zum Ziel gehabt hätten, wie sie offenbar der Kläger auch mit dieser Klage verfolgt, wäre die Bundesbahndirektion Karlsruhe (oder heute das Eisenbahn-Bundesamt) nicht zuständig (vgl. zu diesen Grenzen der Folgemaßnahmenkompetenz BVerwG, Beschl. v. 03.08.1995 - 11 VR 22.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 10). - OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98 Durch die vom Vorhabenträger mit zu erledigenden Folgemaßnahmen darf die originäre Planungskompetenz für andere Anlagen nicht in ihrem Kern angetastet werden; Umgestaltungen dieser Anlagen, die ein eigenes umfassendes Planungskonzept voraussetzen, müssen daher der eigenverantwortlichen Planung des zuständigen Hoheitsträgers überlassen bleiben (BVerwG, Urteil vom 12.02.1988, - 4 C 55.84 -, UPR 1988, 261 f.; Urteil vom 03.08.1995, - 11 VR 22/95 -, NVwZ 1996, 266; Urteil vom 26.05.1994, - 7 A 21/93 -, NVwZ 1994, 1002).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.07.1999 - 4 M 48/99 In jenen Fällen ging es aber - soweit ersichtlich - jeweils um den Einbau des Erdaushubs nur für die konkrete Straßenbaumaßnahme und dementsprechend um die Mitregelung von Folgemaßnahmen, die nicht über Anschluß und Anpassung an das planfestgestellte Vorhaben hinausgingen, für das eine originäre Planungskompetenz der Straßenbaubehörden bestand (zu den engen Grenzen insoweit vgl. BVerwG, Urteil vom 12.02.1988 - 4 C 55.84 -, UPR 1988, 261 f.; Urteil vom 03.08.1995 - 11 VR 22/95 -, NVwZ 1996, 266; Urteil vom 26.05.1994, NVwZ 1994, 1002).
- VG Weimar, 11.02.1997 - 6 E 2473/96 Ferner hat das BVerwG aber auch die Auffassung vertreten, daß etwa die Planung einer Ersatzstraße für einen wegfallenden Bahnübergang nicht mehr dem Begriff der Vorarbeiten nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AEG unterfallt, insbesondere wenn diese andere Planung ein eigenes umfassendes Planungskonzept erfordert (Beschluß vom 03.08.1995, NVwZ 1996, 266, 267).
- VG Leipzig, 11.12.1997 - 5 K 410/96
Zulassung eines Rahmenbetriebsplans; Geltendmachung von Mängeln eines …
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