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Rechtsprechung
   OLG München, 05.08.2004 - 11 W 1399/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5972
OLG München, 05.08.2004 - 11 W 1399/04 (https://dejure.org/2004,5972)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.2004 - 11 W 1399/04 (https://dejure.org/2004,5972)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 2004 - 11 W 1399/04 (https://dejure.org/2004,5972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvi-online.de

    InsO § 209 Abs. 1, § 210
    Kein Kostenfestsetzungsbeschluss mit Leistungsausspruch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 103; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3
    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den unterlegenen Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Erstattung der Kosten eines Rechtsstreits; Abgrenzung von Neumasseverbindlichkeiten und Altmasseverbindlichkeiten im Insolvenzrecht; Bestehen eines Vollstreckungsverbots nach der Anzeige von Masseunzulänglichkeiten durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2248
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1992 - V ZR 108/91

    Prozessualer Kostenanspruch bei Klage durch Prozeßunfähigen - Aufrechnung eines …

    Auszug aus OLG München, 05.08.2004 - 11 W 1399/04
    Denn der prozessuale Kostenerstattungsanspruch entsteht - zunächst aufschiebend bedingt durch den Erlass einer zumindest vorläufig vollstreckbaren Kostengrundentscheidung nach § 91 ff. ZPO - bereits mit Eintritt der Rechtshängigkeit (BGH, NJW-RR 1988, 1487; NJW 1988, 3204 ; 1992, 2575 ), durch die das Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet und der Rechtsgrund für den Kostenerstattungsanspruch geschaffen wird.
  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 191/87

    Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs vor Rechtskraft des Urteils

    Auszug aus OLG München, 05.08.2004 - 11 W 1399/04
    Denn der prozessuale Kostenerstattungsanspruch entsteht - zunächst aufschiebend bedingt durch den Erlass einer zumindest vorläufig vollstreckbaren Kostengrundentscheidung nach § 91 ff. ZPO - bereits mit Eintritt der Rechtshängigkeit (BGH, NJW-RR 1988, 1487; NJW 1988, 3204 ; 1992, 2575 ), durch die das Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet und der Rechtsgrund für den Kostenerstattungsanspruch geschaffen wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit …

    Auszug aus OLG München, 05.08.2004 - 11 W 1399/04
    Es darf daher nur noch ein Beschluss ergehen, durch den die Zahlungspflicht des Insolvenzverwalters als Kostenschuldner der Höhe nach festgestellt wird (wie der Senat LAG Stuttgart, ZIP 2001, 657;… Hefermehl in MünchKomm/InsO, § 208 Rdn. 65;… Kießler in FK- InsO , 3. Aufl., § 210 Rdn. 10;… Braun, InsO , § 210 Rdn. 7; a.M. OLG Naumburg, Rpfleger 2002, 3332).
  • BGH, 05.07.1988 - IX ZR 7/88

    Anwendung der Rang- und Quotenordnung bei drohender Masseunzulänglichkeit; …

    Auszug aus OLG München, 05.08.2004 - 11 W 1399/04
    Denn der prozessuale Kostenerstattungsanspruch entsteht - zunächst aufschiebend bedingt durch den Erlass einer zumindest vorläufig vollstreckbaren Kostengrundentscheidung nach § 91 ff. ZPO - bereits mit Eintritt der Rechtshängigkeit (BGH, NJW-RR 1988, 1487; NJW 1988, 3204 ; 1992, 2575 ), durch die das Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet und der Rechtsgrund für den Kostenerstattungsanspruch geschaffen wird.
  • OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04

    Kostenfestsetzung gegen den unterlegenen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung des …

    Der Anspruch war, aufschiebend bedingt durch die Kostenentscheidung im Berufungsurteil, jedenfalls mit der Einlegung der Berufung am 18. Dezember 2003 existent (…vgl. Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., vor § 91 Rn. 9) und stellt damit eine Masseverbindlichkeit dar, die bereits begründet war, als der Beklagte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 23. Dezember 2003 die Unzulänglichkeit der Masse gemäß § 208 Abs. 1 S. 1 InsO anzeigte (vgl. auch OLG München ZIP 2004, 2248).

    Demgemäß hat die von der Klägerin beantragte Kostenfestsetzung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; OLG München ZIP 2004, 2248; LG Kassel ZInsO 2004, 400; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; a. A. OLG Hamm ZInsO 2002, 831; OLGR Naumburg 2002, 309; OLGR Naumburg 2002, 527; offen gelassen von LG Köln ZInsO 2004, 456).

  • OLG Schleswig, 25.05.2005 - 9 W 92/05

    Zur Unzulässigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten …

    Nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist der Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten eines Altmassegläubigers - wie der Antragstellerin - unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 247/03, Juris Nr.: K0RE313192005 - OLG München, Beschluss vom 29. September 2003 - 11 W 1353/02, ZIP 2003, 2318 f; OLG München, Beschluss vom 5. August 2004 - 11 W 1399/04, ZIP 2004, 2248 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Oktober 2002 - 10 W 91/02, ZInsO 2003, 713; Thüringer LAG, Beschluss vom 3. September 2004 - 8 Ta 67/04 -, Rpfleger 2005, 219 f.; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Dezember 2001 - 13 W 430/01, Rpfleger 2002, 332).

    Dabei kann es offen bleiben, ob ein Feststellungsanspruch überhaupt zulässig ist (ablehnend OLG München, Beschluss vom 30. November 1999 - 11 W 3090/99, ZIP 2000, 555 zu § 57 KO; bejahend OLG München, Beschluss vom 29. September 2003 - 11 W 1353/02, ZIP 2003, 2318 f; OLG München, Beschluss vom 5. August 2004 - 11 W 1399/04, ZIP 2004, 2248 f; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 247/03, Juris Nr.: K0RE313192005), weil das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse nicht besteht.

  • OLG Celle, 03.06.2005 - 2 W 114/05
    Rn. 11 Ob ein Feststellungsausspruch im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt zulässig ist (vgl. einerseits OLG München ZIP 2004, 2248 f. [OLG München 05.08.2004 - 11 W 1399/04]; ZIP 2004, 138 f. [OLG München 30.04.2003 - 11 W 2839/01];… OLG Zweibrücken B.v. 20. August 2001, 1 W 44/01, juris Rechtsprechung, 15. Aufl., Stand 12. März 2005, Nr. KORE425932001; andererseits LG Kassel ZInsO 2004, 400 f.), hat der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung dagegen ausdrücklich offen gelassen.
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