Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 11 W 32/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
§§ 935, 940 ZPO
Einstweilige Verfügung bei Unterschwellenvergabe - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 935, 940
Rechtsschutz im Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts gem. § 2 VgV - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung bei Unterschwellenvergabe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterschwellenvergabe: Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ablehnung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in einem Vergabeverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ablehnung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in einem Vergabeverfahren
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Rechtsschutz unterhalb der Schwelle nur bei realistischer Zuschlagschance!
- heuking.de (Kurzinformation)
Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Rechtsschutz gegen Unterschwellenvergabe: Beweislast
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unterschwellenvergabe: Wie kann eine Wertungsmatrix angegriffen werden? (VPR 2016, 95)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Unterschwellenvergabe: Wie kann eine Wertungsmatrix angegriffen werden? (IBR 2016, 161)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 27.08.2015 - 2 O 290/15
- LG Gießen, 13.10.2015 - 2 O 290/15
- OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 11 W 32/15
Papierfundstellen
- ZfBR 2016, 290
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09
Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 11 W 32/15
In solchen Fällen kann zur Wahrung der Rechte des Bieters ein Anspruch auf Unterlassung des Zuschlags an einen dritten Bieter auch im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO gegeben sind (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2010, 27 U 1/09 - juris).
- OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 11 U 10/17
Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens wegen unvollständiger Angaben zur …
Auf die von der Beklagten im Rahmen der mündlichen Verhandlung erörterte Frage, ob dieser Primärrechtsschutz auf die Abwendung von Missbrauchs- bzw. Willkürkonstellationen beschränkt ist, oder - wofür nach Ansicht des Senats mehr spricht - grundsätzlich die Möglichkeit des Bieters besteht, Verstöße gegen bieterschützende Vergabevorschriften im Wege einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden, bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2015 - 11 W 32/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010 - 27 U 1/09;… Vavra ebenda § 2 Rn. 41;… Glahs in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Einleitung Rn. 24ff). - OLG Celle, 12.02.2026 - 13 W 8/26
Primärrechtsschutz in einem Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen im …
Auch im Unterschwellenbereich ist der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Pflichten nicht auf den Sekundärrechtsschutz durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschränkt, sondern hat die Möglichkeit, Primärrechtsschutz im Wege eines Anspruches auf Unterlassen des Zuschlags an einen konkurrierenden Bieter geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Januar 2010 - I-27 U 1/09, juris Rn. 32 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 11 W 32/15, juris Rn. 4; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 U 138/14, juris Rn. 34; KG…, Urteil vom 7. Januar 2020 - 9 U 79/19, juris Rn. 6). - OLG Stuttgart, 27.11.2025 - 2 U 109/24 § 47 Abs. 5 EnWG ist deswegen einerseits als Klarstellung der bisherigen Rechtslage, die zu dem damaligen Zeitpunkt angesichts der Diskussionen um die Zulassung gerichtlichen Rechtsschutzes für den unterlegenen Bieter im Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes noch notwendig erschien (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 11 W 32/15 = ZfBR 2016, 290; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 12 U 91/08, BeckRS 2009, 4827), und andererseits als Erleichterung des Rechtsschutzes im Hinblick auf das Erfordernis des Verfügungsgrundes zu verstehen.
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