Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.01.2023 - 11 W 44/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG, § 24 SGB VIII, § 5 KiBiz NRW
Amtshaftung, Amtspflichtverletzung, Kinderbildungsgesetz, Kinderbetreuung, Zuweisung, Betreuungsplatz, Rechtsschutz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1 ; BGB § 839 Abs. 3
Voraussetzungen der Amtshaftung wegen unterbliebener Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein dreijähriges Kind
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Amtspflichtverletzung der Kommune wegen fehlender KiTa-Plätze bei nicht rechtzeitiger Bemühung der Eltern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Amtshaftung wegen unterbliebener Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein dreijähriges Kind
Verfahrensgang
- LG Hagen, 27.06.2022 - 8 O 360/21
- OLG Hamm, 09.01.2023 - 11 W 44/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.2016 - III ZR 302/15
Nicht rechtzeitige Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2023 - 11 W 44/22
Wird trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs durch den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz für das Kind zur Verfügung gestellt, so bedeutet dies eine Nichterfüllung des Förderanspruchs aus § 24 Abs. 3 SGB VIII, in der zugleich eine Amtspflichtverletzung im Sinne von § 839 Abs. 1 S. 1 BGB liegt (BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15, juris Rn. 19).Diese Amtspflicht schützt auch nicht lediglich die Belange des zu betreuenden Kindes, sondern auch die Interessen der personensorgeberechtigten Eltern (BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15, juris Rn. 20 ff.).
- BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur …
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2023 - 11 W 44/22
Im Hinblick auf den bestehenden Rechtsanspruch wäre es für dieses Verfahren auch unerheblich gewesen, ob die Beklagte gemessen an den vorhandenen Kapazitäten und etwaigen weiteren Anträgen auf Nachweis eines Betreuungsplatzes in der Lage gewesen wäre, diesen Anspruch zu erfüllen, da der gesetzlich geregelte Anspruch gerade nicht unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten steht und daher auch durch eine bereits erfolgte Erschöpfung der Kapazitäten nicht berührt wird (BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16, juris Rn. 134; OLG Brandenburg…, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, juris Rn. 20). - OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
Ersatz von Verdienstausfall wegen unterbliebener Bereitstellung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2023 - 11 W 44/22
Im Hinblick auf den bestehenden Rechtsanspruch wäre es für dieses Verfahren auch unerheblich gewesen, ob die Beklagte gemessen an den vorhandenen Kapazitäten und etwaigen weiteren Anträgen auf Nachweis eines Betreuungsplatzes in der Lage gewesen wäre, diesen Anspruch zu erfüllen, da der gesetzlich geregelte Anspruch gerade nicht unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten steht und daher auch durch eine bereits erfolgte Erschöpfung der Kapazitäten nicht berührt wird (BVerfG…, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16, juris Rn. 134; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, juris Rn. 20). - LG Hagen, 27.06.2022 - 8 O 360/21
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2023 - 11 W 44/22
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 15.07.2022 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Hagen vom 27.06.2022 (Az. 8 O 360/21) wird zurückgewiesen.
- LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Bereitstellung eines …
Rn. 14 Eine Schadensersatzpflicht tritt nämlich dann nicht ein, wenn die betroffenen Eltern es unterlassen, um verwaltungsgerichtlichen (Eil-) Rechtsschutz nachzusuchen, obwohl absehbar ist, dass sie den beantragten Betreuungsplatz nicht (rechtzeitig) erhalten, § 839 Abs. 3 BGB (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 3, 6 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 6, 7, 11;… im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 40-42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 15).Entsprechend dem Zweck der Vorschrift sind unter Rechtsmittel daher alle Rechtsbehelfe im weitesten Sinne zu verstehen, welche sich unmittelbar gegen eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde richten (OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 6).
Es besteht richtigerweise eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass der Träger der Jugendhilfe einer vollziehbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung Folge geleistet hätte, selbst wenn er mitgeteilt hatte, dass keine freien Betreuungskapazitäten vorlägen, weshalb die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutz zumutbar und ihr Versäumen schuldhaft erscheint (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 4-7 m. w. N.; ausführlicher OLG Brandenburg…, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, Rn. 20-29; OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 8, 11;… stärker differenzierend OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 17).
- LG Stuttgart, 10.03.2026 - 7 O 84/25
1. Die Amtspflicht aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII zum Nachweis eines …
Diese Amtspflicht schützt auch nicht lediglich die Belange des zu betreuenden Kindes, sondern auch die Interessen der personensorgeberechtigten Eltern (vgl. BGH…, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15 -, juris, Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2023 - I-11 W 44/22 -, juris, Rn. 4).Hierzu gehören insbesondere auch Anträge im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 123 VwGO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2023 - I-11 W 44/22 -, juris, Rn. 6).
- OLG Brandenburg, 20.02.2024 - 2 W 3/24 Entsprechendes gilt für den Anspruch auf Förderung aus § 24 Abs. 3 SGB VIII (OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2023 - I-11 W 44/22 -, Rdnr. 4;… Etzold, in: BeckOnline-Großkommentar mit Stand 1. Juni 2023, § 24 SGB VIII Rdnr. 82 ff;… Tillmanns, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2024, § 24 SGB VIII Rdnr. 8).
- LG Stuttgart, 26.05.2026 - 7 O 17/26 Rn. 27 3. Der Anspruch scheitert jedoch gemäß § 839 Abs. 3 BGB daran, dass die Kläger es schuldhaft unterlassen haben, den geltend gemachten Schaden durch Gebrauch eines zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2023 - I-11 W 44/22 -, juris, Rn. 6 ff.; LG Stuttgart, Urteile vom 20. Mai 2022 - 7 O 397/21 (Anl. B1); vom 13. Juni 2023 - 7 O 214/22 (Anl. B2); vom 28. November 2023 - 7 O 122/23 (Anl. B3)).
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