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| OLG München, 22.03.1993 - 11 WF 582/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO §§ 23, § 40 Abs. 1, § 41 Abs. 1, § 128
Verfahrensgang
- AG Deggendorf - F 198/91
- OLG München, 22.03.1993 - 11 WF 582/93
Papierfundstellen
- AnwBl 1993, 530
- Rpfleger 1993, 463
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2022 - 9 E 181/21
Berechnung der Einigungsgebühr hinsichtlich Festsetzung eines einheitlichen …
Rn. 17 vgl. zu § 147 ZPO: OLG Celle, Beschluss vom 24. April 2014 - 17 WF 79/14 -, juris Rn. 15 (zwei Hauptsache- und ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2009 - II-10 WF 36/08 -, juris Rn. 6 (zwei selbständige Verfahren); OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2005 - 8 W 89/05 -, juris Rn. 14 (zwei selbständige Verfahren); OLG München, Beschluss vom 22. März 1993 - 11 WF 582/93 -, juris Rn. 3 (Hauptsache- und einstweiliges Rechtsschutzverfahren). - OLG München, 19.01.2010 - 11 W 2794/09
Kostenerstattung: Anwaltliche Terminsgebühren für außergerichtliche Verhandlungen …
Es trifft zwar zu, dass nach herrschender Meinung bei einer einheitlichen Einigung die Einigungsgebühr nur aus dem Gesamtwert entsteht (…Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, a.a.O. , VV 1003, Rn. 66; Senat JurBüro 1993, 673 = AnwBl. 1993, 530; OLG Zweibrücken JurBüro 2005, 539). - OLG Koblenz, 22.01.2008 - 11 WF 24/08
Streitwert bei Einigung über Gegenstände eines Eil- und des Hauptsacheverfahrens
Sofern die Parteien Gegenstände des Eilverfahrens und des Hauptprozesses in die Einigung einbezogen haben, entsteht für den Anwalt nur eine Einigungsgebühr, die aus den zusammengerechneten Werten zu berechnen ist (…Anwaltskommentar Schneider/Wolf, RVG , 3. Aufl., § 22 RVG , Rdn. 11;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 17 RVG Rdn. 13; vgl. zur alten Rechtslage nach § 7 Abs. 2 BRAGO : OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 310 f.; OLG München Rpfleger 1993, 463 ;… Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 23 BRAGO Rdn. 94;… Gerold/Schmidt-von Eicken, 14. Aufl., § 23 BRAGO Rdnr. 55;… Göttlich/Mümmler, BRAGO , 20. Aufl. "Vergleichsgebühr 5.3"). - LG Mönchengladbach, 29.06.2020 - 4 T 28/20
Streitwert Verbindung Hauptsacheverfahren einstweilige Verfügung
Für eine Zusammenrechnung spricht auch die verbreitete gerichtliche Praxis, bei Abschluss eines gerichtlichen Mehrvergleichs über den Gegenstand des Hauptsacheverfahrens bereits im Rahmen der Verhandlung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung den Vergleichswert aus der Addition der einzelnen Werte der Verfahren zu bestimmen (vgl. OLG München, Beschl. v. 22.03.1993 - 11 WF 582/93, juris; OLG München, Beschl. v. 28.02.1969 - 11 W 1458/68, NJW 1969, 938; OLG Hamburg, Beschl. v. 02.09.1958 - 2 W 128/58, MDR 1959, 401).
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