Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 3 - Angelegenheit (§§ 16 - 21) |
Verschiedene Angelegenheiten sind
1. | das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug, soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt, | ||
1a. | jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren), das Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung, das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und ein gerichtliches Verfahren, | ||
2. | das Mahnverfahren und das streitige Verfahren, | ||
3. | das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und das streitige Verfahren, | ||
4. | das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren | ||
a) | auf Anordnung eines Arrests oder zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, | ||
b) | auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung, | ||
c) | über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, über die Aufhebung der Vollziehung oder über die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie | ||
d) | über die Abänderung, die Aufhebung oder den Widerruf einer in einem Verfahren nach den Buchstaben a bis c ergangenen Entscheidung, | ||
5. | der Urkunden- oder Wechselprozess und das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden- oder Wechselprozess oder nach einem Vorbehaltsurteil anhängig bleibt (§§ 596, 600 der Zivilprozessordnung), | ||
6. | das Schiedsverfahren und das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme sowie das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der Zivilprozessordnung), | ||
7. | das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenes | ||
a) | Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung) oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (§ 15a Abs. 3 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung), | ||
b) | Verfahren vor einem Ausschuss der in § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes bezeichneten Art, | ||
c) | Verfahren vor dem Seemannsamt zur vorläufigen Entscheidung von Arbeitssachen und | ||
d) | Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen oder Schiedsstellen, | ||
8. | das Vermittlungsverfahren nach § 165 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren, | ||
9. | das Verfahren über ein Rechtsmittel und das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels, | ||
10. | das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und | ||
a) | ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren und | ||
b) | ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren, | ||
11. | das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren, | ||
12. | das Strafverfahren und das Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und | ||
13. | das Wiederaufnahmeverfahren und das wiederaufgenommene Verfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4 oder 5 des Vergütungsverzeichnisses richten. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) vom 21.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) | 21.12.2020 | |
18.01.2017 | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung | 21.11.2016 | |
01.08.2013 | Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) | 23.07.2013 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) | 17.12.2008 | |
01.02.2009 | Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 - WehrRÄndG 2008) | 31.07.2008 |
Rechtsprechung zu § 17 RVG
162 Entscheidungen zu § 17 RVG in unserer Datenbank:
- KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16
Pflichtverteidigerkosten: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen für die ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 31.03.2016 - 538 KLs 7/15
Notwendige Verteidigung: Anrechnung von Vorschüssen aus dem Ermittlungsverfahren ...
- LG Berlin, 31.03.2016 - 538 KLs 7/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2020 - L 7 AS 31/19
Dieselbe Angelegenheit; Einigungsgebühr; Prozesskostenhilfe; Stundenzettel; ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 7 AS 1/18
Abänderung; dieselbe Angelegenheit; Erinnerung; Prozesskostenhilfe; ...
- OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 2 Ws 10/15
Rechtsanwaltsgebühr; Berechnung der Dokumentenpauschale im Ermittlungs- und sich ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 438/19
Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - Kosten des Widerspruchsverfahrens
Zum selben Verfahren:
- SG Halle, 04.07.2019 - S 27 AS 2440/17
Anforderungen an das Vorliegen derselben Angelegenheit bei der Bemessung der ...
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Querverweise
Auf § 17 RVG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 18 (Besondere Angelegenheiten)