Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 31.01.2011 - 11 Wx 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 54; FamFG § 378
Vollmachtsvermutung für den Notar gem. § 378 Abs. 2 FamFG; hinsichtlich Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister; Vorlage einer Vollmachtsurkunde entbehrlich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 54; FamFG § 378
Ermächtigung des Notars zur Anmeldung von Rechtsänderungen zum Handelsregister - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anmeldung, Beurkundung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Notar, Satzungsänderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anmeldungen von Rechtsänderungen beim Handelsregister können auch wirksam von einem Notar statt von dem anmeldepflichtigen Geschäftsführer vorgenommen werden; Ermächtigung des Notars zur Anmeldung von Rechtsänderungen zum Handelsregister
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 389/99
Zur Anmeldung im Handelsregister
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2011 - 11 Wx 2/11
In eigenem Namen konnte der Beteiligte zu 2 dagegen kein zulässiges Rechtsmittel einlegen, da er durch die Verweigerung der Eintragung in eigenen Rechten nicht verletzt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16. Februar 2000, 3Z BR 389/99, NJW-RR 2000, 990 , juris-Tz.12;… Jansen, FGG , 3. Auflage, § 129 , Rn. 32;… Krafka in: Münchener Kommentar zur ZPO , § 378 FamFG, Rn. 11). - LG Weiden/Oberpfalz, 11.06.1980 - 3 T 294/80
Zum Antragsrecht des Notars
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2011 - 11 Wx 2/11
Die Landgerichte Weiden (Beschluss vom 11. Juni 1980 - 3 T 294/80, MittBayNot 1980, 174) und München I (Beschluss vom 30. Mai 1975 - 11 HKT 9127/75, MittBayNot 1975, 181) haben die Wirkung der Vollmachtsvermutung nach dem dem § 378 Absatz 2 FamFG entsprechenden § 129 FGG in Fällen, in denen die Eintragung von Gesellschafterbeschlüssen angemeldet war, bejaht, ohne zu problematisieren, dass Beschlüsse der Gesellschafter beurkundet worden waren, die Anmeldungen aber primär von dem Geschäftsführer vorzunehmen waren.
- OLG Frankfurt, 02.08.2022 - 20 W 251/19
Anmeldebefugnis des Notars zum Handelsregister
Letztlich gibt es unabhängig davon, ob § 378 Abs. 2 FamFG eine Vollmachtsvermutung enthält, die dann auch formlos, also etwa durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Registergericht widerlegbar wäre (h. M., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 08.05.1983, Az. 20 W 121/83 zur entsprechenden damaligen Regelung in § 129 FGG, zitiert nach beck-online; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2011, Az.11 Wx 2/11, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10.03.2015, Az. 31 Wx 60/15, jeweils zitiert nach juris;… Heinemann, a.a.O., Rn. 9;… Krafka, a.a.O., Rn. 10, jeweils auch zur vereinzelten Gegenansicht, die von einer unwiderleglichen gesetzlichen Vertretungsberechtigung ausgehen will und in diesem Zusammenhang zu Überlegungen einer entsprechenden Anwendung von § 15 GBO auch im Registerverfahren), vorliegend schon keinerlei Anhalt, dass das Handeln des Notars gegen den Willen der zur Anmeldung der Namensänderung der Beteiligten zu 1 gesetzlich ja verpflichteten Beteiligten zu 1 oder 2 erfolgt wäre; gegen einen solchen abweichenden Willen spricht auch bereits das eigene Auftreten der Beteiligten zu 1 gegenüber dem Registergericht unter ihrem Ehenamen etwa auch im Rahmen der Anmeldung und der neuen Gesellschafterliste. - KG, 30.01.2025 - 22 W 73/24
Vermutung von Notarvertretungs-Ermächtigung bei Unterschriftsbeglaubigung
Weder der Wortlaut noch der Zweck des § 378 Abs. 2 FamFG erfordern eine solche Einschränkung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 11 Wx 2/11 -, juris Rn. 14). - KG, 31.01.2025 - 22 W 73/24
Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung, eine Anmeldung der Änderung der …
Weder der Wortlaut noch der Zweck des § 378 Abs. 2 FamFG erfordern eine solche Einschränkung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 11 Wx 2/11 -, juris Rn. 14).
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