Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland; Anerkennung einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 23.05.2018 - W 6 K 17.1078
- VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62).Ferner lassen sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 67 ff.) keine mit dem Begriff "unbestreitbar" verknüpften Mindestanforderungen an die qualitative Beweis- bzw. Aussagekraft entnehmen.
Liegen unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats, wie insbesondere eine kurze Aufenthaltsdauer, vor, aus denen sich die Möglichkeit ergibt bzw. die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war, sind bei der Beurteilung dieser Frage alle Umstände des anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen, also auch die "inländischen Umstände" (EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 75;… stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 9.1.2018 - 16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff.).
- VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris;… B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (…vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).In der Zusammenschau deuten diese Umstände darauf hin, dass der Kläger in Polen einen Scheinwohnsitz begründet hat, um die strengeren Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland zu umgehen (vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - NJW 2018, 2343 = juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris; B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (…vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51).Wenn wie hier aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen darauf hinweisen, dass die im Führerschein eingetragene Angabe zum Wohnsitz unzutreffend ist, obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen, wenn er daran festhält, dass er das Wohnsitzerfordernis erfüllt (…BVerwG, B.v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris Rn. 8 ff., B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Hieraus folgt, dass es dem Beklagten nicht verwehrt war, der Frage nachzugehen, ob der Kläger bei der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis tatsächlich seinen ordentlichen Wohnsitz in Polen hatte (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - juris Rn. 90). - BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118). - EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Dass ggf. auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris;… B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass Angaben im Führerschein wie auch andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen gleichrangig ("oder") als Erkenntnisquellen genutzt werden dürfen (vgl. EuGH, B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - EuZW 2009, 735 Rn. 51). - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118). - BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Es genügt, wenn sie darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (…vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17
Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog. …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Liegen unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats, wie insbesondere eine kurze Aufenthaltsdauer, vor, aus denen sich die Möglichkeit ergibt bzw. die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war, sind bei der Beurteilung dieser Frage alle Umstände des anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen, also auch die "inländischen Umstände" (…EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 75;… stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NW, B.v. 9.1.2018 - 16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff.). - VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Die Verpflichtung zu gegenseitiger Amtshilfe nach Art. 15 Satz 1 der Richtlinie 2006/126/ EG vermittelt dem Aufnahmemitgliedstaat vielmehr das Recht, sich bei den Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats über das tatsächliche Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes zu erkundigen; dem steht die Verpflichtung dieses Staats gegenüber, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
- BVerwG, 28.01.2015 - 3 B 48.14
Verpflichtung zur Vorlage eines in der Tschechischen Republik erworbenen …
- VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458
Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines …
- OVG Niedersachsen, 29.03.2016 - 12 ME 32/16
Ausstellermitgliedstaat; Ausstellungsmitgliedstaat; Empfangsbekenntnis; …
- VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer …
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- VGH Bayern, 03.06.2013 - 11 CE 13.738
Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit; Wohnsitzverstoß; …
- VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022
Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 07.07.2020 - 11 ZB 19.2112
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
Rn. 17 Soweit sich der Kläger auf eine Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 9. Januar 2018 (…16 B 534/17 - juris Rn. 18) beruft, entspricht diese der des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 11 ZB 18.1387 - juris Rn. 20;… B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12 m.w.N.), der auch das Verwaltungsgericht (Urteilsgründe, S. 8 f.) gefolgt ist.Davon ausgehend hat es - ebenfalls der obergerichtlichen Rechtsprechung folgend - in einem zweiten Schritt ergänzend auch die "inländischen Umstände" berücksichtigt (…vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - a.a.O. Rn. 75; stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2019 a.a.O. Rn. 20 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 9.1.2018 a.a.O. Rn. 14 ff.).
- VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.88
Umtausch einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis
Auch der Verweis des Klägers auf die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 9. Januar 2018 (…16 B 534/17 - juris Rn. 18), die im Übrigen nicht von der des Senats abweicht (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 11 ZB 18.1387 - juris Rn. 20;… B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12 m.w.N.), führt nicht weiter. - VG Lüneburg, 26.07.2019 - 1 A 231/17
EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitz; Wohnsitzverstoß
Es genügt, wenn sie darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (…vgl. EuGH, Urt. v. 1.3.2012, a.a.O., Rn. 74 f.;… BVerwG, Urt. v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 = juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. März 2019 - 11 ZB 18.1387 -, juris Rn. 19, Beschl. v. 29.3.2018, a.a.O., Rn. 13).Eine behördliche Aussage des Ausstellermitgliedstaats, dass der Führerscheininhaber im fraglichen Zeitraum keinen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat gehabt habe, ist danach für die Feststellung eines Wohnsitzverstoßes nicht erforderlich (Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. März 2019, a.a.O., Rn. 19, Beschl. v. 29.3.2018, a.a.O., Rn. 13).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2023 - 4 LB 32/23
Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland; …
Bereits die Nichtbeachtung dieser sog. "Wohnsitzauflage" rechtfertigt die Weigerung eines Mitgliedstaates, den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen (…vgl. EuGH Urt. v. 13.10.2011 - C-224/10 -, juris Rn. 34;… Urt. v. 01.03.2012 - C-467/10 -, juris Rn. 61; VGH München, Beschl. v. 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387 -, juris Rn. 17). - VGH Bayern, 30.01.2020 - 11 CE 19.2319
Umschreibung einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis
Der Betreffende muss aber substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts sowie zu den persönlichen und beruflichen Bindungen machen, wenn er trotz der das Gegenteil ausweisenden Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat und der inländischen Umstände darauf beharrt, das Wohnsitzerfordernis eingehalten zu haben (BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 11 ZB 18.1387 - juris Rn. 22;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 30b).
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