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Rechtsprechung
   BSG, 26.08.1987 - 11a RA 34/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4233
BSG, 26.08.1987 - 11a RA 34/86 (https://dejure.org/1987,4233)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1987 - 11a RA 34/86 (https://dejure.org/1987,4233)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1987 - 11a RA 34/86 (https://dejure.org/1987,4233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von in Polen zurückgelegten Beitragszeiten nach Maßgabe des Fremdrentengesetzes (FRG) - Anspruch auf Herstellung einer Versicherungsunterlage für fremde Zeiten außerhalb eines Leistungsfeststellungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 109
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.12.1975 - 11 RA 6/75

    Überleitungsstelle für Sozialversicherung - Untersteiermark - Beitrag - …

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 34/86
    Dementsprechend haben der erkennende Senat (SozR 2200 § 1250 Nr. 9) und vor ihm eingehender der 5. Senat des BSG (…SozR Nr. 6 zu § 1321 RVO) bereits entschieden, daß § 17 Abs. 1 Buchst b FRG nur Zeiten erfaßt, die von einer fremden Versicherung auf die reichsgesetzliche Rentenversicherung übergegangen sind.
  • BSG, 23.06.1971 - 4 RJ 357/68

    Fremdenrentengesetz - Versicherungszeiten

    Auszug aus BSG, 26.08.1987 - 11a RA 34/86
    In einem Schreiben vom 22. Februar 1985 gab die Beklagte bekannt, entgegen ihrer informatorischen Mitteilung sei sie in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Juni 1971 - 4 RJ 357/68 - zu der Rechtsauffassung gelangt, daß die betreffenden fremden Beitragszeiten nicht nach § 17 Abs. 1 Buchst b FRG auf die deutsche Rentenversicherung übergegangen seien; das ergebe sich daraus, daß § 20 der Verordnung über die Einführung der Reichsversicherung in den eingegliederten Ostgebieten (OstgebietsVO) vom 22. Dezember 1941 (RGBl I 777) auf "Schutzangehörige und Staatenlose, polnischen Volkstums" keine Anwendung finde.
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Diese Entscheidung ist im Zusammenhang mit mehreren Urteilen des BSG (vgl. Urteile vom 26. August 1987 - 11a RA 34/86 - BSGE 62, 109 = SozR 5050 § 17 Nr. 11; vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 41/86 - SozSich 1988, 189) zu sehen, wonach Versicherungsverhältnisse und damit die Beiträge von damals sog. Schutzangehörigen polnischen oder jüdischen Volkstums, die zum polnischen Versicherungsträger entrichtet worden waren, nicht in die reichsdeutsche Versicherungslast übergegangen sein sollten.
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte …

    Des weiteren wären 1940 in diesem Gebiet zurückgelegte Beitragszeiten bei Eintritt eines Versicherungsfalls von einem deutschen Träger grundsätzlich nach Maßgabe der § 20 ff OstgebieteVO unter Anwendung reichsrechtlicher Vorschriften berücksichtigt worden (…vgl dazu BSG SozR Nr. 5 zu § 17 FRG; BSGE 62, 109 = SozR 5050 § 17 Nr. 11;… BSG SozR 5050 § 17 Nr. 12).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 12/97 R

    Kein Nachentrichtungsrecht für Verfolgten mit reichsgesetzlichen Beiträgen in den …

    Demnach bestand insbesondere bei polnischen Staatsangehörigen einschließlich der polnischen Juden wegen § 1 Abs. 1 Satz 3 Ostgebiete-VO keine Verpflichtung, die früher in den "eingegliederten Ostgebieten" an polnische Versicherungsträger entrichteten Beiträge wie nach den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze entrichtet zu behandeln (…BSG SozR Nr. 5 zu § 17 FRG; BSGE 62, 109 = SozR 5050 § 17 Nr. 11;… BSG SozR 5050 § 17 Nr. 12).

    Für diejenigen, die vor dem Stichtag Beiträge entrichtet hatten, wirkte dieser Ausschluß insoweit nach, als sie keine Beitragszeiten nach dem FRG anerkannt erhielten (…BSG SozR Nr. 5 zu § 17 FRG; BSGE 62, 109 = SozR 5050 § 17 Nr. 11;… BSG SozR 5050 § 17 Nr. 12) und dadurch eine Nachentrichtung ganz oder zum Teil ausgeschlossen wurde.

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96

    Anwendung des FRG in Ostoberschlesien

    Die damit nach Einführung von RVO und AVG zum 1. Januar 1940 allein in Betracht kommende originäre Beitragsentrichtung nach Reichsrecht zu Trägern, die für dessen Durchführung zuständig waren, steht zudem der Annahme durchgreifend entgegen, daß zu berücksichtigende Anwartschaften ihren Rechtsgrund in der Überleitung von bei polnischen Trägern erworbenen Anwartschaften gemäß §§ 20 ff Ostgebiete-VO (§ 17 Abs. 1 Buchst b FRG) oder dem Gesichtspunkt der Rechts- und Vermögensnachfolge (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ostgebiete-VO) haben könnten (vgl BSG in SozR 5050 § 17 Nr. 11, BSGE 10, 118, 121 und 27, 223).

    Die Vorschrift betraf bereits in ihrer bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 1990 (Art. 85 Abs. 5 RRG) gültigen Fassung eine Ausdehnung (nur) des persönlichen Anwendungsbereichs des FRG (vgl BT-Drucks III/1109, S 41) in der Weise, daß - ua nach §§ 20 ff Ostgebiete-VO übergeleitete Fremdbeiträge - auch den nicht von § 1 FRG Erfaßten zugute kommen konnten; nichts anderes kann demgemäß für ihre Erstreckung auf den durch § 1 Abs. 1 Satz 2 Ostgebiete-VO von ihrer Anwendung ursprünglich ausgeschlossenen Personenkreis der "Schutzangehörigen und Staatenlosen polnischen Volkstums" (vgl hierzu den Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 29. Juni 1942, AN II, S 408 f, insbesondere Abschnitt C und BSG SozR 5050 § 17 Nr. 11) mit der Folge gelten, daß auch bei ihm allein durch Entrichtung von Beiträgen an einen fremden Träger der RV begründete und in die reichsdeutsche Versicherung überführte Anwartschaften als berücksichtigungsfähig in Betracht kommen.

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 68/95

    Anspruch auf Altersruhegeld unter Berücksichtigung von im Ghetto Lodz …

    Diese Entscheidung ist im Zusammenhang mit mehreren Urteilen des BSG (vgl Urteile vom 26. August 1987 - 11a RA 34/86 - BSGE 62, 109 = SozR 5050 § 17 Nr. 11 und vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 41/86 - SozSich 1988, 189) zu sehen, wonach Versicherungsverhältnisse und damit die Beiträge von damals sog Schutzangehörigen polnischen oder jüdischen Volkstums, die zum polnischen Versicherungsträger entrichtet worden waren, nicht in die reichsdeutsche Versicherungslast übergegangen sein sollten.
  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 16/94

    Kriegsopfer- und Soldatenversorgung

    Das gilt aber auch für Fallgruppen, in denen nicht die Rechtsprechung, sondern der Gesetzgeber erkannt hat, daß jahrzehntelanges nationalsozialistisches Unrecht hingenommen wurde: Die versicherungsrechtliche Sonderbehandlung der Juden in den eingegliederten Ostgebieten wurde als Tatsache bewertet, deren rentenmindernde Auswirkungen jahrzehntelang hingenommen wurden (vgl noch BSGE 62, 109, 111 = SozR 5050 § 17 Nr. 11;… SozR 5050 § 17 Nr. 12 sowie Urteil des BSG vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 43/86, AmtlMittLVA Rheinpr 1988, 346 und die spätere Reaktion des Gesetzgebers durch § 17 Abs. 3 S 2 FRG idF des Ges. z. Reform d. gesetzl. Rentenversicherung (RRG 1992) vom 18. Dezember 1989, BGBl I 2261).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 24.89

    Tatbestandswirkung ablehnender Sozialverwaltungsakte - Ermessen des …

    Das Bundessozialgericht hat deshalb in Erstattungsstreitigkeiten die Geltendmachung verwaltungsverfahrensrechtlicher Einwendungen aus dem Sozialleistungsverhältnis abgelehnt und entschieden, daß selbst die im Sinne des § 77 SGG bindende (bestandskräftige) Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den erstattungspflichtigen Träger dem späteren Erstattungsbegehren nicht entgegensteht (so bereits zu der Rechtslage vor Inkrafttreten der §§ 102 ff. SGB X: BSG, Urteil vom 11. März 1970 - 3 RK 49/66 - ; aus der neueren Rechtsprechung vgl. BSGE 51, 44 ; 52, 117 ; 58, 119 [BSG 22.05.1985 - 1 RA 33/84]; 62, 113 [BSG 26.08.1987 - 11a RA 34/86]…sowie Urteil vom 14. Mai 1985 - 4 a RJ 21/74 - <…">104%20SGB%20X%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 6 S. 14>).
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 RJ 5/98 R

    Keine Neueröffnung der Beitragsnachentrichtungsfrist bei Beschäftigungszeiten im …

    Zwar erhielten Personen, die zu den sog Schutzangehörigen und Staatenlosen polnischen Volkstums gehörten, nach der Rechtsprechung des BSG für ihre vor dem 1. Januar 1942 (vgl § 1 Abs. 3 Ostgebiete-VO) an polnische Versicherungsträger entrichteten Beiträge wegen § 1 Abs. 2 Ostgebiete-VO grundsätzlich keine Leistungen aus der bundesdeutschen Rentenversicherung; Fremdrentenzeiten wurden bei diesem Personenkreis insoweit nicht berücksichtigt (…vgl BSG SozR Nr. 5 zu § 17 FRG; BSGE 62, 109, 111 = SozR 5050 § 17 Nr. 11;… SozR 3-5070 § 21 Nr. 7 S 33).
  • BSG, 20.09.1988 - 4a RJ 79/86

    Pole - Jüdischer Glaube - Altersruhegeld

    Wie der 11a Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 26. August 1987 - Az 11a RA 34/86 - (BSGE 62, 109 = SozR 5050 § 17 Nr. 11) und im Anschluß daran der 1. Senat des BSG mit den Urteilen vom 15. Oktober 1987 - Az 1 RA 41/86 und 1 RA 43/86 (SozSich 1988 S 189 und AmtlMitt LVA Rheinprovinz 1988 S 346) entschieden haben, beurteilt sich die Pflicht eines deutschen Rentenversicherungsträgers, zur polnischen gesetzlichen Rentenversicherung entrichtete Beiträge wie nach den Vorschriften der Reichsversicherungsgesetze entrichtete Beiträge zu behandeln, allein nach der Rechtslage während der Geltung der Reichsgesetze.
  • BVerfG - 1 BvR 1459/87 (anhängig)
    1 BvR 1459/87 des Herrn J. R., Tel Aviv gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. August 1987 - 11a RA 34/86 betr.: Anerkennung von Versicherungszeiten gem. § 17 Abs. 1 Buchstabe b Fremdrentengesetz.
  • BSG, 29.08.1991 - 4 RA 69/90

    Herstellung einer Versicherungsunterlage für in Polen zurückgelegte …

  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 41/86
  • BSG, 20.09.1988 - 4a BJ 189/87
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