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   VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247   

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https://dejure.org/2023,20338
VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247 (https://dejure.org/2023,20338)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2023 - 12 CE 23.1247 (https://dejure.org/2023,20338)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2023 - 12 CE 23.1247 (https://dejure.org/2023,20338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    UVG § 1, § 9; FamFG § 40, § 41, § 97, § 99
    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bzgl. Unterhaltsvorschussleistungen

  • rewis.io

    Unterhaltsvorschussleistungen, Sorgerecht, Aufenthalt in Dänemark, Internationale familiengerichtliche Zuständigkeit, Gesetzliche Prozessstandschaft, Vorläufiger Rechtsschutz, Eilbedürftigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 12 CE 20.985

    Keine Verpflichtung zur Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen im

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
    Im Übrigen liege in der beantragten Leistungsanordnung keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, wie sich bereits aus dem Senatsbeschluss vom 14. Mai 2020 (Az. 12 CE 20.985 - BeckRS 2020, 9522) und der daran orientierten Antragstellung ergebe.

    Schließlich verweist der Antragsteller zutreffend auf den Senatsbeschluss vom 14. Mai 2020 (12 CE 20.985 - BeckRS 2020, 9522 Rn. 23), wonach bei einer Befristung des beantragten Leistungsumfangs der einstweiligen Anordnung auf die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für die kommenden sechs Monate, längstens bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Hauptsache dem grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache und dem vorläufigen Regelungscharakter der einstweiligen Anordnung hinreichend Rechnung getragen ist.

  • OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14

    Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
    International zuständig für Sorgerechtsentscheidungen ist nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen der Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, im vorliegenden Fall daher Dänemark (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 5.6.2015 - 18 UF 265/14 - NJW-RR 2015, 1415).
  • OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20

    Anordnungsgrund; Verhältnis Unterhaltsvorschuss zu Leistungen nach SGB II;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
    Das notwendige Existenzminimum ist vielmehr stets aktuell zu sichern (vgl. OVG Bautzen, B.v. 28.10.2020 - 3 D 42/20 - BeckRS 2020, 29323 Rn. 12.ff.).
  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 15 ZB 20.25

    Auslegung einer durch einen nicht anwaltlich vertretenen Kläger eingelegten

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
    Aus der innerhalb der Beschwerdefrist vorgelegten Begründung des Prozesskostenhilfeantrags muss sich das Vorliegen von Beschwerdegründen jedenfalls "in groben Zügen" erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2020 - 15 ZB 20.25, 15 ZB 20.26 - BeckRS 2020, 2929).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2021 - A 11 S 2619/20

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für den noch zu stellenden Antrag auf

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
    Wird, wie im vorliegenden Fall, von einem anwaltlich nicht vertretenen Antragsteller Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Beschwerde gegen einen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen verwaltungsgerichtlichen Beschluss begehrt, ist es zur gebotenen Beurteilung der Erfolgsaussichten der Beschwerde nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO jedenfalls erforderlich, dass der Antragsteller bis zum Ablauf der Frist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO Beschwerdegründe in der Form darstellt, wie dies einem Verfahrensbeteiligten ohne anwaltlichen Beistand möglich ist (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, B.v. 12.2.2021 - A 11 S 26219/20 - BeckRS 2021, 289 Rn. 2).
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