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   VGH Bayern, 13.04.1994 - 12 CE 94.99   

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VGH Bayern, 13.04.1994 - 12 CE 94.99 (https://dejure.org/1994,33221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.1994 - 12 CE 94.99 (https://dejure.org/1994,33221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 1994 - 12 CE 94.99 (https://dejure.org/1994,33221)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2005 - L 29 B 1212/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Bescheid nach § 66 SGB 1 - Anordnungsanspruch -

    Sollte nämlich die gerichtliche Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Anordnungsanspruchs im Sinne des § 86 b Abs. 2 SGG deshalb nicht möglich sein, weil ein wirksamer Bescheid nach § 66 SGB I entgegensteht, könnte das dazu führen, dass der Sozialleistungsträger durch den Erlass von - auch rechtswidrigen, aber wirksamen - Bescheiden nach § 66 SGB I die Gewährung von Sozialleistungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 86 b Abs. 2 SGG gewissermaßen "blockieren" könnte, was nicht hinnehmbar wäre ( vergleiche zum Ganzen Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. April 1994, Az. 12 CE 94.99).
  • OVG Sachsen, 08.08.2022 - 3 B 178/22

    Zur Gewährung von Arbeitsassistenzleistungen im Wege der einstweiligen Anordnung

    In der sozial- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber in Ansehung von Art. 19 Abs. 4 GG und der aus Art. 20 GG abzuleitenden allgemeinen Garantie eines effektiven gerichtlichen Rechtschutzes anerkannt, dass auch bei Vorliegen eines - nicht bestandskräftigen - Versagungsbescheids einstweiliger Rechtschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO gewährt werden kann (BayVGH, Beschl. v. 13. April - 12 CE 94.99 -, juris Rn. 22 ff.; LSG BW, Beschl. v. 21. Juni 2021 - L 3 AS 1681/21 ER-B -, juris Rn. 23 m. w. N.; BayLSG, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - L 7 B 572/07 AS ER -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. November 2005 - L 29 B 1212/05 AS ER -, juris Rn. 14 ff.).
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