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   OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18   

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https://dejure.org/2018,12949
OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18 (https://dejure.org/2018,12949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2018 - 12 MN 40/18 (https://dejure.org/2018,12949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2018 - 12 MN 40/18 (https://dejure.org/2018,12949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB; § 214 Abs. 4 BauGB; § 47 Abs. 6 VwGO
    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die Windenergienutzung; Rechtsschutzbedürfnis für einen sich gegen die aktuelle Fassung des Flächennutzungsplans richtenden Normenkontrollantrag; Erlass einer einstweiligen Anordnung für einen gegen die ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die Windenergienutzung; Rechtsschutzbedürfnis für einen sich gegen die aktuelle Fassung des Flächennutzungsplans richtenden Normenkontrollantrag; Erlass einer einstweiligen Anordnung für einen gegen die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz nur gegen den aktuellsten Flächennutzungsplan!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Normenkontrolleilantrags

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Normenkontrolleilantrags

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 1229
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Dementsprechend ist vielmehr jedenfalls für die vorliegende Fallgestaltung des Angriffs gegen die Ausschlusswirkung in einem Flächennutzungsplan der neueren, in der o. a. Senatsrechtsprechung noch nicht thematisierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16.9.2015 - 4 VR 2/15 - juris) zu folgen, nach der gilt:.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 KN 49/07

    Normenkontrollantrag gegen die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergie" in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Denn es spricht Überwiegendes dafür, dass die Antragsgegnerin nach der zuvor referierten Begründung bereits beim Erlass der 23. Änderung ihres Flächennutzungsplans selbst davon ausgegangen ist, die erheblich weiter gehende Ausschlusswirkung i. d. F. der 16. Änderung entspreche mit der dafür ursprünglich gewählten Begründung den zwischenzeitlich in der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen nicht (mehr) und solle damit auch im Falle der Unwirksamkeit der nachfolgenden (23.) Änderung nicht wieder aufleben (vgl. Senatsurt. v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris, Rn. 17), zumal es sonst nicht zu der gewollten erheblichen Ausweitung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet käme.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Eine Konzentrationsplanung ist vielmehr bei erheblichen Fehlern bei der Darstellung dieser Konzentrations- oder Positivflächen insgesamt unwirksam (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2/04 - Leitsatz 1; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl., 2013, Rn. 108 -110).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Demnach wäre der Normenkontrolleilantrag grundsätzlich nur dann statthaft, wenn er so auszulegen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.1997 - 4 NB 30/96 -, juris, Rn. 9), dass er sich auf den Inhalt des Flächennutzungsplans i. d. F. der 25. Änderung bezieht.
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Hieran gemessen hat der Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin i. d. F. der 23. Änderung also auch hinsichtlich der Ausschlusswirkung nicht mehr allein Bestand, sondern ist diese Änderung als ein, wenn auch wesentlicher, Teilakt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.2010 - 4 CN 3/09 -, juris, Rn. 15, m. w. N.) - ebenso wie zuvor die 16. Änderung hinsichtlich der darin ausgewiesenen ersten Konzentrationsfläche - inhaltlich integraler Bestandteil des Flächennutzungsplans i. d. F. der 25. Änderung geworden, mit der die Größe der Konzentrationsflächen im Verhältnis zur vorhergehenden 23. Änderung knapp verdoppelt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; räumlicher Geltungsbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    a) Vorliegend besteht die Besonderheit, dass der Flächennutzungsplan grundsätzlich keine Norm darstellt; (nur) auf die in ihm enthaltene Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird aber § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO entsprechend angewandt (vgl. zuletzt etwa Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris, Rn. 25, m. w. N.).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Eine außer Kraft getretene Norm bleibt ausnahmsweise statthafter Gegenstand, wenn sie noch aktuell Rechtswirkungen entfaltet (b), etwa nach ihr noch in der Vergangenheit liegende Sachverhalte zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.7.1978 - 7 N 1/78 -, juris, Rn. 11; Dombert, in: Finkelnburg, Dombert, Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., 2017, Rn. 585, m. w. N).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Daher ist es insoweit auch unerheblich, dass erhebliche Bedenken an der Richtigkeit der - dem rückwirkenden Inkrafttreten der 23. Änderung offenbar zu Grunde liegenden - Annahme der Antragsgegnerin bestehen, sie könne einen in maßgebenden Teilregelungen - hier hinsichtlich des Umfangs der Positivflächen - bereits geänderten Bauleitplan (wegen formeller Mängel) rückwirkend allein für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum in Kraft setzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995 - 4 NB 30/95 -, juris, Rn. 9), hier also durch Beschluss vom 30. August 2016 ihren Flächennutzungsplan in der inhaltlichen Fassung der 23. Änderung (mit weißen Flächen) rückwirkend vom 23. Januar 2015 (nur) bis zum 17. Dezember 2015.
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 301/12

    Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn gegen die Ausweisung eines kombinierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18
    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen grundsätzlich derart gewichtige Gründe vorliegen, dass das Ergehen der einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 301/12 -, NVwZ-RR 2014, 25 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 33, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17

    Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel;

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20

    Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
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