Rechtsprechung
LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Abgrenzung verbotener krankheitsbezogener Lebensmittelwerbung von zulässiger Verbraucheraufklärung in Bezug auf den Moringa Baum und Detox
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung verbotener krankheitsbezogener Lebensmittelwerbung von zulässiger Verbraucheraufklärung (hier: in Bezug auf den Moringa Baum); Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen unerlaubter unlauterer Werbung; Gewerbsmäßiges Inverkehrbringen eines ...
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 7 Abs 3 EUV 1169/2011, Art 10 Abs 1 EGV 1924/2006, § 11 LFGB, § 5 Abs 1 UWG, § 308 ZPO
Wettbewerbsverstoß: Abgrenzung verbotener krankheitsbezogener Lebensmittelwerbung von zulässiger Verbraucheraufklärung in Bezug auf den Moringa Baum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13
Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15
Dagegen kann der Begriff des Anti-Aging nur als Verweise im Sinne von Art. 10 Abs. 3 HCV gewertet werden, mit dem lediglich allgemein und unspezifisch auf einen Vorteil von Moringa hingewiesen wird, ohne dass konkrete Wirkungen eines bestimmten Bestandteils des Lebensmittels für bestimmte Funktionen des Körpers angegeben würden (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2015 - I ZR 222/13 Rdnr. 34 - Lernstark). - BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13
RESCUE-Produkte
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15
Insoweit existiert bislang der in der genannten Bestimmung vorgesehene Katalog nicht, so dass ein Unterlassungsgebot hierauf nicht gestützt werden kann (vergleiche BGH, EuGH-Vorlage vom 12. März 2015 - I ZR 29/13 - RESCUE-Produkte). - OLG Hamburg, 24.04.2014 - 3 W 27/14
LowCarb, mit wenig Kohlenhydraten - Wettbewerbsverstoß: Nährwertbezogene Angabe …
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15
Er bezieht sich hierbei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. April 2014 - 3 W 27/14.
- EuGH, 15.07.2004 - C-239/02
Douwe Egberts
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15
Schon für die zwischenzeitlich aufgehobenen, inhaltlich gleichbedeutenden Vorschriften des §§ 12 LFGB, 18 LMBG war anerkannt, dass eine verbotene Krankheitswerbung dann vorliegt, wenn die werbliche Aussage eine bestimmte Krankheit oder ein bestimmtes Krankheitsbild direkt oder durch Hinweise auf Zustände anspricht, die der Verbraucher mit bestimmten Krankheiten in Verbindung bringen kann (vergleiche KG Berlin, Entscheidung vom 31. August 2009 - 24 U 30/09 -, juris mit Hinweis auf Forstmann GRUR 1997, 102; EuGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - C-239/02 -, juris). - BGH, 05.05.2011 - I ZR 46/09
Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15
Mit den Parteien ist in der mündlichen Verhandlung erörtert worden, dass selbst der Antrag "Lebensmittel mit Moringa" von vornherein wegen Verfehlens des Charakterischen des Verstoßes unbegründet sei (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 5.5.2011 - I ZR 46/09 - Werbeanrufe und Gewinnspiel). - KG, 31.08.2009 - 24 U 30/09
Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15
Schon für die zwischenzeitlich aufgehobenen, inhaltlich gleichbedeutenden Vorschriften des §§ 12 LFGB, 18 LMBG war anerkannt, dass eine verbotene Krankheitswerbung dann vorliegt, wenn die werbliche Aussage eine bestimmte Krankheit oder ein bestimmtes Krankheitsbild direkt oder durch Hinweise auf Zustände anspricht, die der Verbraucher mit bestimmten Krankheiten in Verbindung bringen kann (vergleiche KG Berlin, Entscheidung vom 31. August 2009 - 24 U 30/09 -, juris mit Hinweis auf Forstmann GRUR 1997, 102; EuGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - C-239/02 -, juris).
- VG Ansbach, 05.07.2023 - AN 14 K 20.01678
"Belebend" als gesundheitsbezogene Angabe, gesundheitsbezogene Angabe bei …
Sie werde vom Verbraucher jedoch nicht gesundheitsbezogen verstanden (mit Bezugnahme auf LG Freiburg, U.v. 2.5.2016 -12 O 148/15 - Tz. 294).Die Klägerin verweist hingegen auf ein Urteil des LG Freiburg, wonach "Baum des Lebens" - dort als Bezeichnung für einen Wunderbaum - lediglich eine "werbliche Anpreisung ohne sachliche Substanz" darstelle (vgl. LG Freiburg, U.v. 2.5.2016 - 12 O 148/15 - juris Rn. 294).