Rechtsprechung
   LG Freiburg, 03.11.2014 - 12 O 16/14   

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LG Freiburg, 03.11.2014 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2014,58967)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03.11.2014 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2014,58967)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03. November 2014 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2014,58967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Rechtspflicht zur Unterlassung der Nichtangabe des Grundpreises für nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche im geschäftlichen Verkehr angebotene Waren; Schutz der Verbraucher bei Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 2 PAngV, § 9 PAngV
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Verstoß gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe; gerichtliche Festsetzung der Vertragsstrafe nach billigem Ermessen bei einer Vielzahl von Aufrufen einzelner falsch ausgepreister Produkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus LG Freiburg, 03.11.2014 - 12 O 16/14
    Maßgeblich ist auch insoweit das Unterlassungsversprechen, das vertragsstrafenbewehrt ist (vergleiche BGHZ 146, 318 - Trainingsvertrag).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14

    Seifenblasenflüssigkeit - Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 03.11.2014 (12 O 16/14) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert wie folgt:.
  • AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15

    Zur Grundpreis-Angabe bei Online-Angeboten von Klebebändern

    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14- zitiert nach juris) erachtete in einem Fall von 7 Verstößen der hier in Rede stehenden Art bei einem Unternehmen, das 160 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaftete, eine Vertragsstrafe von insgesamt 28.000 Euro für noch billig, nachdem die Vorinstanz für 5 Verstöße 2.100 Euro gewährt hatte (LG Freiburg, Urteil vom 03. November 2014 - 12 O 16/14 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14   

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https://dejure.org/2017,31064
LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2017,31064)
LG Göttingen, Entscheidung vom 13.06.2017 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2017,31064)
LG Göttingen, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2017,31064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hautarzt haftet, wenn Proben nach unsicherer Zuordnung verwechselt werden

  • medizinrechtsiegen.de

    Arzthaftung bei Gewebeprobenvertauschung und unnötiger Operation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 16.12.2016 - 17 U 52/16

    Gemeinsame Unterbringung von Pferden verschiedener Tierhalter auf einem

    Auszug aus LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14
    Die Vorschrift dient der Überwindung der Beweisschwierigkeiten des Geschädigten, dessen Ersatzanspruch nicht daran scheitern soll, dass nicht mit voller Sicherheit festgestellt werden kann, wer von mehreren Beteiligten ("Tätern"), deren Handlung jede für sich geeignet war, den Schaden zu verursachen, der eigentliche Schädiger gewesen ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.12.2016 - 17 U 52/16 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14
    Es verbietet dem erkennenden Gericht indes nicht, die Beurteilung des Sachverständigen eigenverantwortlich darauf zu überprüfen, ob sie dem medizinischen Standard entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1994 - VI ZR 189/93 - Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24.05.2000 - 1 U 819/99 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 369/03

    Pflicht der Gerichte zur Anhörung oder Vernehmung einer Partei

    Auszug aus LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14
    Hiernach ist es als Ausprägung des Rechts auf ein faires Verfahren jedenfalls dann zur Wahrung der Waffengleichheit im Zivilprozess geboten, eine Partei gemäß § 448 ZPO von Amts wegen zu vernehmen, wenn die Partei sich deshalb in Beweisnot befindet, weil - etwa nach Gesprächen unter vier Augen - nur der anderen Partei ein Zeuge zur Verfügung steht und dieser Zeuge ausschließlich im Lager der anderen, gegnerischen Partei steht (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - III ZR 369/03 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.11.1998 - 34 U 68/98

    Schadensersatzanspruch im Falle mehrerer in Betracht kommender Ursachen bzw.

    Auszug aus LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass § 830 Abs. 1 S. 2 BGB nicht auch Zweifel darüber überbrückt, ob einem auf Schadensersatz in Anspruch Genommenen überhaupt eine rechtswidrige Handlung zur Last fällt, ob also (auch) er unerlaubt und mit Verletzungseignung in die Schutzsphäre des Betroffenen eingegriffen hat, weil der Anwendungsbereich der Vorschrift regelmäßig erst dann eröffnet ist, wenn eine Pflichtverletzung positiv feststeht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.11.1998 - 34 U 68/98 -, VersR 2000, 55, 57).
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 6/52
    Auszug aus LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14
    Denn eine Anwendung der Vorschrift ist vor dem Hintergrund des mit der Norm verfolgten Schutzzweckes auch in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden geboten, dann nämlich, wenn zwar nicht eine schuldhafte Pflichtverletzung eines jeden der Beteiligten feststeht, hingegen aber, dass jeder der mehreren Beteiligten, hätte er nachweislich den Schaden durch seine Handlung herbeigeführt, schuldhaft und rechtswidrig gehandelt hätte (so zutreffend OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1978 - 8 U 21/78 -, zitiert nach juris unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 17.12.1952 - VI ZR 6/52 = BGH LM § 830 Nr. 2 sowie Hauß, Anmerkung zu BGH LM § 830 Nr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1978 - 8 U 21/78
    Auszug aus LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14
    Denn eine Anwendung der Vorschrift ist vor dem Hintergrund des mit der Norm verfolgten Schutzzweckes auch in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden geboten, dann nämlich, wenn zwar nicht eine schuldhafte Pflichtverletzung eines jeden der Beteiligten feststeht, hingegen aber, dass jeder der mehreren Beteiligten, hätte er nachweislich den Schaden durch seine Handlung herbeigeführt, schuldhaft und rechtswidrig gehandelt hätte (so zutreffend OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1978 - 8 U 21/78 -, zitiert nach juris unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 17.12.1952 - VI ZR 6/52 = BGH LM § 830 Nr. 2 sowie Hauß, Anmerkung zu BGH LM § 830 Nr. 5).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2000 - 1 U 819/99
    Auszug aus LG Göttingen, 13.06.2017 - 12 O 16/14
    Es verbietet dem erkennenden Gericht indes nicht, die Beurteilung des Sachverständigen eigenverantwortlich darauf zu überprüfen, ob sie dem medizinischen Standard entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1994 - VI ZR 189/93 - Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24.05.2000 - 1 U 819/99 -, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 04.09.2015 - 12 O 16/14   

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https://dejure.org/2015,79840
LG Frankfurt/Oder, 04.09.2015 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2015,79840)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04.09.2015 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2015,79840)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04. September 2015 - 12 O 16/14 (https://dejure.org/2015,79840)
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