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OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2007 - 12 S 115.07 (https://dejure.org/2007,12842)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer bislang vollständig in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kreiskrankenhaus GmbH; Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für die Beschwerde gegen eine einstweilige ...
- Judicialis
VwGO § 17 a Abs. 5; ; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; LKrO § 29 Abs. 2 Nr. 18
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Pressemitteilung)
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Kreiskrankenhaus Belzig GmbH
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 03.08.2007 - 3 L 567/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 1318 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07
Diese Grundsätze sollen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - ebenso wie der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG - sicherstellen, dass jeder Bieter bei der Erstellung seines Angebots über die gleichen Chancen verfügt und das Veräußerungsverfahren unparteiisch durchgeführt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - Rs. C-458/03 [Parking Brixen] - zitiert nach juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2007 - 12 S 40.07
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07
An diese Entscheidung ist der Senat nach § 17 a Abs. 5 VwGO gebunden (vgl. Beschluss vom 16. Juli 2007 - OVG 12 S 40.07 - BA S. 3 m.w.N.).
- VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Potsdam Mittelmark
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Kreistag ein Beurteilungsspielraum zuzuerkennen ist (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. August 2007 -12 S 115.07-), da das von ihm herbeigeführte Abstimmungsergebnis Ausdruck einer politischen und planerischen Abwägung ist.