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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07   

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https://dejure.org/2007,12842
OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07 (https://dejure.org/2007,12842)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2007 - 12 S 115.07 (https://dejure.org/2007,12842)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2007 - 12 S 115.07 (https://dejure.org/2007,12842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer bislang vollständig in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kreiskrankenhaus GmbH; Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für die Beschwerde gegen eine einstweilige ...

  • Judicialis

    VwGO § 17 a Abs. 5; ; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; LKrO § 29 Abs. 2 Nr. 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Kreiskrankenhaus Belzig GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07
    Diese Grundsätze sollen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - ebenso wie der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG - sicherstellen, dass jeder Bieter bei der Erstellung seines Angebots über die gleichen Chancen verfügt und das Veräußerungsverfahren unparteiisch durchgeführt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - Rs. C-458/03 [Parking Brixen] - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2007 - 12 S 40.07
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07
    An diese Entscheidung ist der Senat nach § 17 a Abs. 5 VwGO gebunden (vgl. Beschluss vom 16. Juli 2007 - OVG 12 S 40.07 - BA S. 3 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08

    Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Potsdam Mittelmark

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Kreistag ein Beurteilungsspielraum zuzuerkennen ist (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. August 2007 -12 S 115.07-), da das von ihm herbeigeführte Abstimmungsergebnis Ausdruck einer politischen und planerischen Abwägung ist.
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