Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3699
LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 (https://dejure.org/2003,3699)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 (https://dejure.org/2003,3699)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 (https://dejure.org/2003,3699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer variablen Vergütung für einen Manager in Höhe der hälftigen Bruttobezüge; Obliegenheit des Arbeitgebers zur Festlegung der Voraussetzungen und der Höhe der variablen jährlichen Vergütung; Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers ; Billigkeit einer ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 315 BGB, § 611 BGB
    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von Zielvorgaben

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vergütung (variable) - Arbeitgeber unterlässt jährliche Festlegung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 Abs. 3 Satz 2 § 611 Abs. 1 § 615 Satz 1
    Ansprüche des Arbeitnehmers bei fehlenden Zielvorgaben der Arbeitgeberin im Rahmen variabler Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    In diesem Zusammenhang ist der Prüfungsansatz, ob bei der Vereinbarung des Leistungsbestimmungsrechts kündigungsschutzgesetzliche Mindeststandards eingehalten sind oder der gesetzliche (Änderungs-)Kündigungsschutz umgegangen wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 1032/94, PersR 1997, 179, Urteil vom 21.04.1993, 7 AZR 97/92, AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 07.10.1982, 2 AZR 455/80, AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung), unzureichend, denn die Frage der Zulässigkeit vereinbarter Bestimmungsrechte ist für jedes Arbeitsverhältnis gleich zu beantworten und darf nicht von der Anwendbarkeit des KSchG abhängen.
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    f) Der Arbeitgeber ist als derjenige, der die Leistungsbestimmung zu treffen befugt ist, darlegungs- und beweispflichtig für die Billigkeit der von ihm getroffenen Entscheidung (BAG, Urteil vom 11.10.1995, 5 AZR 1009/94, AP Nr. 45 zu § 611 BGB Direktionsrecht, LAG Nürnberg, Urteil vom 23. Juli 2002, NZA-RR 2003, 411).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    e) Ob es zulässig ist, die Festlegung eines variablen Vergütungsbestandteils dem freien Ermessen des Arbeitgebers zu überlassen, oder ob generell Billigkeit i.S.v. § 315 BGB bestehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.1962, 2 AZR 427/61, AP Nr. 2 zu § 65 HGB, Urteil vom 13.05.1987, 5 AZR 125/86, AP NR. 4 zu § 315 BGB Billigkeitskontrolle, Urteil vom 26.11.1986, 4 AZR 789/85, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), kann im Streitfall offen bleiben.
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    g) Das Leistungsbestimmungsrecht ist grundsätzlich unwiderruflich und als einmaliges Recht mit seiner Ausübung verbraucht (BAG, Urteil vom 09.11.1999, 3 AZR 432/98, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    Aus der Existenz dieser Gesetzesvorschrift ergibt sich, dass, auch wenn mit dem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers seine Obliegenheit korrespondiert, Voraussetzungen und Höhe der variablen Vergütung rechtzeitig festzulegen, die Verzögerung regelmäßig nicht zur Konsequenz hat, dass das Leistungsbestimmungsrecht auf den Arbeitnehmer übergeht und ein unmittelbarer Verzugslohn- oder Schadensersatzanspruch auf einen bestimmten Betrag oder gar auf den Höchstbetrag entsteht (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1983, 3 AZR 1165/79, n.v., Urteil vom 28.11.1989, 3 AZR 118/88, AP Nr. 6 zu § 88 BetrVG 1972, Hessisches LAG, Urteil vom 29.01.2002, AiB 2002, 575 f., Plander, ZTR 2002, 157).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02

    Umfang des Leistungsbestimmungsrechts eines Drittbegünstigten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    Zwar kann die Klage sogleich auf die Vergütung gerichtet werden, die bei einer der Billigkeit entsprechenden Bestimmung geschuldet würde (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.2003, NJW-RR 2003, 1355).
  • LAG Hessen, 29.01.2002 - 7 Sa 836/01

    Variable Gehaltsanteile nach Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    Aus der Existenz dieser Gesetzesvorschrift ergibt sich, dass, auch wenn mit dem Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers seine Obliegenheit korrespondiert, Voraussetzungen und Höhe der variablen Vergütung rechtzeitig festzulegen, die Verzögerung regelmäßig nicht zur Konsequenz hat, dass das Leistungsbestimmungsrecht auf den Arbeitnehmer übergeht und ein unmittelbarer Verzugslohn- oder Schadensersatzanspruch auf einen bestimmten Betrag oder gar auf den Höchstbetrag entsteht (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1983, 3 AZR 1165/79, n.v., Urteil vom 28.11.1989, 3 AZR 118/88, AP Nr. 6 zu § 88 BetrVG 1972, Hessisches LAG, Urteil vom 29.01.2002, AiB 2002, 575 f., Plander, ZTR 2002, 157).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94

    Eingruppierung einer Vorzimmersekretärin in die Vergütungsgruppe VI des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    In diesem Zusammenhang ist der Prüfungsansatz, ob bei der Vereinbarung des Leistungsbestimmungsrechts kündigungsschutzgesetzliche Mindeststandards eingehalten sind oder der gesetzliche (Änderungs-)Kündigungsschutz umgegangen wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 1032/94, PersR 1997, 179, Urteil vom 21.04.1993, 7 AZR 97/92, AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 07.10.1982, 2 AZR 455/80, AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung), unzureichend, denn die Frage der Zulässigkeit vereinbarter Bestimmungsrechte ist für jedes Arbeitsverhältnis gleich zu beantworten und darf nicht von der Anwendbarkeit des KSchG abhängen.
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83

    Einseitige Änderung vertraglicher Provisionsregelungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    Bei dieser Konstellation mag eine entsprechende Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB in Betracht kommen (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.1985, 3 AZR 405/83, AP Nr. 13 zu § 65 HGB, OLG Oldenburg, Urteil vom 20.04.2000, NZG 2000, 939, MüKo/Gottwald, 4. Aufl., § 315 BGB R z. 42).
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03
    e) Ob es zulässig ist, die Festlegung eines variablen Vergütungsbestandteils dem freien Ermessen des Arbeitgebers zu überlassen, oder ob generell Billigkeit i.S.v. § 315 BGB bestehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.1962, 2 AZR 427/61, AP Nr. 2 zu § 65 HGB, Urteil vom 13.05.1987, 5 AZR 125/86, AP NR. 4 zu § 315 BGB Billigkeitskontrolle, Urteil vom 26.11.1986, 4 AZR 789/85, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), kann im Streitfall offen bleiben.
  • LAG Nürnberg, 23.07.2002 - 6 Sa 269/01

    Bemessung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Erfolgsbeteiligung; Auslegung von

  • OLG Oldenburg, 20.04.2000 - 1 U 177/99

    Höhe der Tantieme eines GmbH-Geschäftsführers

  • BAG, 18.05.1982 - 3 AZR 1165/79
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Dem Arbeitgeber wird bei Zielvorgaben dabei allerdings zum Teil auch dann noch das Leistungsbestimmungsrecht zugestanden, wenn die Zielperiode bereits abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist (LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Annuß NZA 2007, 290, 295).
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Düsseldorf vom 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - betreffe den hier nicht vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber die Zielvorgaben sehr wohl, nur verspätet festgelegt habe.
  • LAG Köln, 06.02.2024 - 4 Sa 390/23

    Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe; Motivations- und Anreizfunktion;

    cc) Nach Auffassung der Berufungskammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung (ebenso LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - Rn. 56; LAG Köln 26.01.2018 - 4 Sa 433/17 - Rn. 44 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2015 - 8 Sa 201/15 - Rn. 79; LAG München 20.06.2012 - 10 Sa 951/11 - Rn. 54; LAG Hamm 02.10.2008 - 15 Sa 1000/08 - Rn. 92; aA LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Rn. 73; LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - Rn. 19; jeweils zitiert nach juris) , allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.

    Nach teilweise vertretener Auffassung gilt dies auch dann, wenn die Zielperiode abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist (LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - Rn. 19; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Rn. 73; jeweils zitiert nach juris) .

    Zudem ist es nicht möglich, den Umstand, dass die Leistungsbestimmung verzögert wurde, im Urteil zu berücksichtigen (LAG Hessen 30.04.2021 - 14 Sa 606/19 - Rn. 57; LAG Köln 26. Januar 2018 - 4 Sa 433/17 - Rn. 45; aA LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - Rn. 18, zitiert nach juris) .

  • LAG Düsseldorf, 28.07.2006 - 17 Sa 465/06

    Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe

    Voraussetzung für diesen Anspruch sei jedoch, dass der Arbeitnehmer darlege, welche Ziele der Arbeitgeber hätte festlegen müssen und dass er selbst diese Ziele auch erreicht hätte (vgl. Hess. LAG vom 29.01.2002 - 7 Sa 836/01, AiB 2002, 575 f.; LAG Düsseldorf vom 29.10.2003 - 12 Sa 900/03, n.v.; Riesenhuber/von Steinau-Steinrück, NZA 2005, 785, 791; für die Fälle unterbliebener einvernehmlicher Zielfestlegungen im Ergebnis ebenso LAG Hamm vom 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04, LAG Report 2005, 165 ff.; ArbG Düsseldorf vom 13.08.2003 - 10 Ca 10348/02, DB 2004, 1103 ff.).

    Der Umstand der Verzögerung der Leistungsbestimmung kann dabei mitberücksichtigt werden (vgl. LAG Düsseldorf vom 29.10.2003 - 12 Sa 900/03, n.v.).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05

    Bonus bei fehlender Zielvereinbarung; Initiativlast der Arbeitgeberin im

    Sie sind ihm also schuldlos unbekannt, während die Beklagte ihn unschwer über die von ihr berücksichtigten Umstände informieren kann (zu der Notwendigkeit eines Auskunftsanspruchs bei sog. variabler Vergütung z. B. LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 b der Gründe mit erläuternder Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5, das den Arbeitnehmer im Fall einer Zielvorgabe bei verbindlicher Festlegung der variablen Vergütung nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB durch den Arbeitgeber auf der Basis von §§ 242, 259 ff. BGB, 87 c HGB und 108 Abs. 1 GewO regelmäßig auf eine Klage auf Auskunftserteilung und Abrechnung verweist, aber in der Folge die Fragen des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB bei unbilliger oder verzögerter Leistungsbestimmung diskutiert und dem Arbeitnehmer die Darlegungslast für die Tatsachen der Leistungsbestimmung auferlegt; zu den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs bei Zielvorgaben auch Loritz RdA 1998, 257, 259; Mauer NZA 2002, 540, 549 und Riesenhuber/von Steinau-Steinrück NZA 2005, 785, 789; zum Informationsanspruch aus § 242 BGB allgemein BAG 18.01.1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25, zu I 2 a der Gründe; BAG 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 35, zu I 2 a der Gründe, jeweils m. w. N.).

    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang weder hinsichtlich des Problems der Darlegungs- und Initiativlast noch bezüglich der Rechtsfolgen in vollem Umfang beantwortet (vgl. demgegenüber aus der arbeitsgerichtlichen Instanzrechtsprechung Hessisches LAG 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AiB 2002, 575, in Rn. 69 f. der in juris veröffentlichten, im Übrigen nicht untergliederten Gründe (Auskunftsobliegenheit und daran geknüpfte Darlegungslast der Arbeitgeberin); LAG Köln 23.05.2002 - 7 Sa 71/02 - NZA-RR 2003, 305, zu III 2 der Gründe (Anspruch auf volles Zielgehalt nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Initiativlast der Arbeitgeberin, im Einzelfall offengelassen, ob es sich um eine Zielvereinbarung oder um eine Zielvorgabe handelte); LAG Köln 01.09.2003 - 2 Sa 471/03 - n. v. (ergänzende Vertragsauslegung "mit offenem Ausgang"); ArbG München 22.09.2003 - 4a Ca 2883/03 - n. v. (Anspruch auf volle Zielvergütung nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB); LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris, konventionell nur in der Kurzwiedergabe in AuA 2006, 744 veröffentlicht, zu A II 1 f der Gründe mit Besprechung Decruppe in jurisPR-ArbR 9/2004 Anm. 5 (Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die Billigkeit der im Rahmen der Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 und 3 Satz 1 BGB getroffenen Entscheidung); LAG Hamm 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - LAGReport 2005, 165, zu B I 2 c der Gründe (Darlegungslast des Arbeitnehmers für die Anhaltspunkte der Schätzung nach § 287 ZPO und v. a. für das Dringen auf eine Zielvereinbarung bzw. Zielvorgabe); LAG Düsseldorf 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635, zu II 1 der Gründe (primärer Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB, Ablehnung einer gerichtlichen Leistungsbestimmung auf der Grundlage eines sekundären Schadensersatzanspruchs in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).

  • LAG Hessen, 30.04.2021 - 14 Sa 606/19

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Zielvorgabe durch Arbeitgeber Pflicht zur

    cc) Nach Auffassung der Kammer ist eine in der Zielperiode pflichtwidrig und schuldhaft unterbliebene Zielvorgabe in gleicher Weise zulasten des Arbeitgebers schadensersatzauslösend, wie die pflichtwidrig und schuldhaft nicht abgeschlossene Zielvereinbarung ( ebenso LAG Köln 26. Januar 2018 - 4 Sa 433/17 - Juris; LAG München 20. Juni 2012 - 10 Sa 951/11 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 15. Dezember 2015 - 8 Sa 201/15 -Juris; LAG Hamm 2. Oktober 2008 - 15 Sa 1000/08 - Juris, a.A.: LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Juris; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Juris ), allerdings ohne dass ein Mitverschulden des Arbeitnehmers in Betracht kommt.

    Nach teilweise vertretener Auffassung gilt dies auch dann, wenn die Zielperiode abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist ( LAG Düsseldorf 29. Oktober 2003 - 12 Sa 900/03 - Juris; LAG Köln 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - Juris ).

  • LAG Köln, 26.01.2018 - 4 Sa 433/17

    Gerichtliche Festlegung der Zielvorgabe in einem Bonusprogramm

    Dies gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf auch dann, wenn die Zielperiode abgelaufen und wegen der Bonuszahlung ein Rechtsstreit anhängig ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 -, Rn. 18, juris; im Ergebnis auch LAG Köln, Urteil vom 15.12.2014 - 5 Sa 580/14 - juris).

    Ebenso wenig ist es möglich, den Umstand, dass die Leistungsbestimmung verzögert wurde, im Urteil zu berücksichtigen (so aber LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 -, Rn. 18, juris).

  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07

    Anspruch des Erben auf einen Erfolgsbonus

    Nach zutreffender höchstrichterlicher Spruchpraxis (BAG, Urteil vom 20.01.1998, 9 AZR 698/96, EzA Nr. 63 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung, Urteil vom 21.11.2000, 9 AZR 665/99, NJW 2001, 3804), der die Kammer gefolgt ist (Kammerurteil vom 29.10.2003, 12 Sa 900/03, Juris), begründet die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine von bestimmten betrieblichen oder individuellen Voraussetzungen abhängige Leistung zu erbringen, auch die Pflicht, den Arbeitnehmer über das Bestehen und den Umfang seines Rechts aufzuklären, wenn dieser selbst nicht in der Lage ist, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2011 - 5 Sa 490/11

    Unbillige Vergütungsfestsetzung bei betrieblicher Zielvereinbarung;

    Soweit ersichtlich, wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass bei einer unterbliebenen Aufstellung von Zielen die Festlegung der Ziele bei Zielvorgaben gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und bei Zielvereinbarungen in analoger Anwendung dieser Vorschrift durch Urteil erfolgen darf (vgl. hierzu: LAG Hessen 29.01.2002 - 7 Sa 836/01 - AIB 2002, 575; LAG Düsseldorf 29.10.2003 - 12 Sa 900/03 - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04

    Berücksichtigung von Varioanteilen des Arbeitsentgeltes bei der Bemessung des

    In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ( Urteil vom 29.10.2003,Az: 12 Sa 900/03) ging es zwar darum, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig die jährliche Festlegung der Voraussetzungen und der Höhe der variablen Vergütung verzögert oder unterlässt.
  • ArbG Hagen, 31.01.2017 - 5 Ca 1319/16

    Variable Prämie für einen Werkzeugmacher, deren Höhe von der Bewertung seines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht