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   LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06   

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LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06 (https://dejure.org/2006,5517)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06 (https://dejure.org/2006,5517)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 12 Sa 357/06 (https://dejure.org/2006,5517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vollstreckungsgegenklage - Rechtsschutzinteresse -Präklusion

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 767 ZPO, § 38 EStG, §§ 28 g, 28 e SGB IV
    Vollstreckungsgegenklage - Rechtsschutzinteresse -Präklusion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle durch den Arbeitgeber im Falle eines Streites über die Entstehung von Vergütungsansprüchen zwischen den Arbeitsvertragsparteien; Rechtsschutzinteresse für die Vollstreckungsgegenklage im Falle eines ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 767 ZPO, § 38 EStG, §§ 28 g, 28 e SGB IV
    Vollstreckungsgegenklage - Rechtsschutzinteresse -Präklusion

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767; EStG § 38; SGB IV § 28g § 28e
    Kein Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei fehlender Vollstreckungsabsicht des Gläubigers - kein Ausschluss des Erfüllungseinwandes bei Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen vor Verurteilung zu Bruttolohnzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Indem er - zulässsigerweise (BAG GS vom 07.03.2001, GS 1/00, MDR 2001, 1360, BAG, Urteil vom 19.02.2004, 6 AZR 664/02, ZTR 2004, 539) - im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus dem Zahlungstitel vom 20.08.2001 die volle Bruttoforderung beigetrieben hat, muss er dann nach dem Abschluss der Zwangsvollstreckung - in den Grenzen der Rechtskraft des Urteils vom 20.08.2001 und seiner nach den Urteilsgründen endgültig abgelehnten Einwände - nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben oder nach § 823 BGB oder § 826 BGB in der Zwangsvollstreckung Erlangtes zurückgewähren; andernfalls ist er einer Bereicherungsklage ("verlängerte Vollstreckungsgegenklage") oder einer Schadensersatzklage des Schuldners ausgesetzt (BGH vom 02.04.2001, VersR 2002, 242, OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.1992, MDR 1992, 903).

    Die Tatsachenlage erfährt mit der Rechtskraft des Zahlungsurteils und der Auszahlung der Arbeitsvergütung eine Veränderung: Die erfolgte Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages lässt nunmehr den besonderen öffentlichrechtlichen Erfüllungseinwand (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.2004, BSGE 92, 113) bzw. den (aufrechenbaren) Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers entstehen (BAG GS, Beschluss vom 07.03.2001, GS 1/00, MDR 2001, 1360).

    Diese Regelung bezweckt nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohn- und Gehaltszahlung, so dass der Arbeitgeber regelmäßig bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung berechtigt ist, den Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitsentgelt abzuziehen (BAG, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 395/05, ZTR 2006, 319, BAG GS vom 07.03.2001, a.a.O., Urteil vom 15.12.1993, 5 AZR 326/93, MDR 1994, 1129).

    Leistet er Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteil, wird er wirtschaftlich für Rechnung des Arbeitnehmers tätig und hat demnach gegen ihn einen Erstattungsanspruch analog § 670 BGB (BAG GS vom 07.03.2001, a.a.O., LAG C., Urteil vom 16.05.1990, LAGE Nr. 1 zu § 28g SGB IV, LAG Köln, Urteil vom 13.06.2001, AR-Blattei ES 860.4, Nr. 4, LAG C. LAGE Nr. 1 zu § 28 g SGB IV) oder nach § 826 BGB zu (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.1993, NZA 1994, 509).

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Indem er - zulässsigerweise (BAG GS vom 07.03.2001, GS 1/00, MDR 2001, 1360, BAG, Urteil vom 19.02.2004, 6 AZR 664/02, ZTR 2004, 539) - im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus dem Zahlungstitel vom 20.08.2001 die volle Bruttoforderung beigetrieben hat, muss er dann nach dem Abschluss der Zwangsvollstreckung - in den Grenzen der Rechtskraft des Urteils vom 20.08.2001 und seiner nach den Urteilsgründen endgültig abgelehnten Einwände - nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben oder nach § 823 BGB oder § 826 BGB in der Zwangsvollstreckung Erlangtes zurückgewähren; andernfalls ist er einer Bereicherungsklage ("verlängerte Vollstreckungsgegenklage") oder einer Schadensersatzklage des Schuldners ausgesetzt (BGH vom 02.04.2001, VersR 2002, 242, OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.1992, MDR 1992, 903).

    M.a.W.: Steht dem Arbeitnehmer die Bruttovergütung zu, erlangt er nach Vereinnahmung des Bruttobetrages im Umfang der vom Arbeitgeber abgeführten Steuern eine entsprechende Befreiung einer gegenüber dem Fiskus bestehenden Steuerschuld und ebenso durch die Abführung der Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung eine Leistung ohne Rechtsgrund, die er nach Maßgabe des § 818 BGB herauszugeben bzw. für die er Wertersatz zu leisten hat (BAG, Urteil vom 19.02.2004, 6 AZR 664/02, ZTR 2004, 539).

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Indem er - zulässsigerweise (BAG GS vom 07.03.2001, GS 1/00, MDR 2001, 1360, BAG, Urteil vom 19.02.2004, 6 AZR 664/02, ZTR 2004, 539) - im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus dem Zahlungstitel vom 20.08.2001 die volle Bruttoforderung beigetrieben hat, muss er dann nach dem Abschluss der Zwangsvollstreckung - in den Grenzen der Rechtskraft des Urteils vom 20.08.2001 und seiner nach den Urteilsgründen endgültig abgelehnten Einwände - nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben oder nach § 823 BGB oder § 826 BGB in der Zwangsvollstreckung Erlangtes zurückgewähren; andernfalls ist er einer Bereicherungsklage ("verlängerte Vollstreckungsgegenklage") oder einer Schadensersatzklage des Schuldners ausgesetzt (BGH vom 02.04.2001, VersR 2002, 242, OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.1992, MDR 1992, 903).

    Richtig ist, dass die Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 Abs. 1 ZPO dem Schuldner nur insoweit zur Verfügung steht, als nach der letzten mündlichen Verhandlung - vom Prozessgericht nicht rechtskräftig beschiedene - Tatsachenveränderungen eingetreten sind (BGH, Urteil vom 02.04.2001, VersR 2002, 242).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Danach kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlt und ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt hat oder es noch verlangen könnte (BSG, Urteil vom 29.06.2000, NZS 2001, 370), ob der Arbeitgeber während eines Kündigungsschutzprozesses die angebotene Arbeit nicht annimmt und dementsprechend auch nicht entlohnt (BSG, Urteil vom 14.07.2004, JuS 2006, 284).

    Die Anwendung des Entstehungsprinzips kann zu einer Inkongruenz zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht führen, wenn etwa einerseits die Parteien vor dem Arbeitsgericht z. B. über Ansprüche auf Verzugslohn streiten, andererseits die Einzugsstelle vom Arbeitgeber nach § 28e SGB IV die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erwartet (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.1981, VersR 1982, 970, vom 29.06.2000, NZS 2001, 370).

  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Nach zutreffender Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2004, BGHReport 2004, 776; ferner Urteil vom 11.07.2002, VersR 2003, 616, [zur Unmöglichkeit] OLG Hamm, Beschluss vom 18.02.1988, NJW-RR 1988, 1087, BVerwG, Urteil vom 28.03.1963, BVerwGE 16, 36) steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt zur letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) hätte geltend machen dürfen.
  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93

    Beitragsabzug bei verspäteter Lohnzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Diese Regelung bezweckt nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohn- und Gehaltszahlung, so dass der Arbeitgeber regelmäßig bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung berechtigt ist, den Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitsentgelt abzuziehen (BAG, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 395/05, ZTR 2006, 319, BAG GS vom 07.03.2001, a.a.O., Urteil vom 15.12.1993, 5 AZR 326/93, MDR 1994, 1129).
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Diese Regelung bezweckt nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohn- und Gehaltszahlung, so dass der Arbeitgeber regelmäßig bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung berechtigt ist, den Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitsentgelt abzuziehen (BAG, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 395/05, ZTR 2006, 319, BAG GS vom 07.03.2001, a.a.O., Urteil vom 15.12.1993, 5 AZR 326/93, MDR 1994, 1129).
  • BFH, 17.12.2003 - I R 1/02

    Arrestanordnung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    (aa) Der Arbeitnehmer wäre nach Beitreibung des Bruttobetrages gehalten, den in dem Bruttobetrag enthaltenen Steueranteil und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung selbst abzuführen (Küttner/Huber, Personalbuch 2005, 'Bruttolohnvereinbarung', Rz. 13, Küttner/Griese, Sozialversicherungsbeiträge', Rz. 10(6), ErfK/Preis, 6. Aufl., § 611 BGB Rz. 598, LAG Nürnberg, Urteil vom 26.05.2002, AR-Blattei ES 110, Nr. 85, LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.10.2003, InVo 2004, 334).
  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03

    Rechtsstellung des Käufers von Bauerwartungsland

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Nach zutreffender Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2004, BGHReport 2004, 776; ferner Urteil vom 11.07.2002, VersR 2003, 616, [zur Unmöglichkeit] OLG Hamm, Beschluss vom 18.02.1988, NJW-RR 1988, 1087, BVerwG, Urteil vom 28.03.1963, BVerwGE 16, 36) steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt zur letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) hätte geltend machen dürfen.
  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06
    Nach zutreffender Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2004, BGHReport 2004, 776; ferner Urteil vom 11.07.2002, VersR 2003, 616, [zur Unmöglichkeit] OLG Hamm, Beschluss vom 18.02.1988, NJW-RR 1988, 1087, BVerwG, Urteil vom 28.03.1963, BVerwGE 16, 36) steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt zur letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) hätte geltend machen dürfen.
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60

    Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und

  • LAG Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 12 Sa 15/93

    Arbeitnehmer; Vollstreckbares Bruttoentgelturteil; Vorsätzliche sittenwidrige

  • OLG Düsseldorf, 12.03.1992 - 10 U 121/91
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 175/91

    Einwand fehlender Titelumschreibung bei späterer Vollstreckung eines als

  • BFH, 17.06.2005 - VI B 176/04

    Arbeitslohn - Abgrenzung zu anderen Zuwendungen

  • OLG Köln, 30.08.2001 - 14 UF 143/00
  • ArbG Bamberg, 24.02.2015 - 4 Ca 845/14

    Versehentliche Leistung des Brutto-Arbeitsentgelts - ungerechtfertigte

    Denn nach Vereinnahmung des Bruttobetrages hat der Beklagte im Umfang der von der Klägerin abgeführten Steuern eine entsprechende Befreiung einer gegenüber dem Fiskus bestehenden Steuerschuld und ebenso durch die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung eine Leistung ohne Rechtsgrund erhalten, die er nach Maßgabe des § 818 BGB herauszugeben bzw. für die er Wertersatz zu leisten hat (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06 unter Verweis auf BAG vom 19.02.2004 - 6 AZR 664/02, juris).

    Auf Entreicherung hat sich der Beklagte nicht berufen (vgl. zur Möglichkeit des Entreicherungseinwandes ebenfalls LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris).

    Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerwG, der sich die erkennende Kammer anschließt, steht der Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung betrifft und der Vollstreckungsgläubiger redlicherweise die Forderung nicht (mehr) geltend machen dürfte (vgl. BGH vom 16.01.2004 - V ZR 166/03; vom 11.07.2002 - IX ZR 326/99; OLG Hamm vom 18.02.1988 - 14 W 147/87; BVerwG vom 28.03.1963 - II C 98.60, alle juris; im Anschluss daran auch LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris).

    Der Arbeitnehmer wäre nach Beitreibung des Bruttobetrages gehalten, den in dem Bruttobetrag enthaltenen Steueranteil und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung selbst abzuführen (LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06; LAG Nürnberg vom 28.05.2002 - 6 (2) Sa 347/01; LG Karlsruhe vom 07.10.2003 - 11 T 392/02, alle juris; Preis in: ErfK, 15. Aufl. 2015, § 611 BGB Rn. 476).

    Der Vollstreckung des auf eine unmögliche Leistung gerichteten Urteils muss durch die Vollstreckungsgegenklage begegnet werden können (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris).

    Des weiteren wollen die Parteien den Rechtsstreit über eine Bruttoforderung regelmäßig nicht mit der Klärung belasten, inwieweit Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuführen sind, und gehen übereinstimmend davon aus, dass etwaige vom Arbeitgeber abgeführte Beiträge unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Verurteilung stehen und bis dahin keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB sind (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris).

    Im allgemeinen geht es nämlich den Parteien darum und ist auch Sinn der Urteilsformel, die Bruttozahlungspflicht festzustellen und die sich nach der Abrechnung (§ 108 GewO) ergebende Abführung der Lohnabzüge als technische Abwicklungsfrage in das Vollstreckungsverfahren zu verlagern (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris unter Verweis auf Stöber in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 704 Rz. 6).

    Leistet er Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteil, wird er wirtschaftlich für Rechnung des Arbeitnehmers tätig und hat demnach gegen ihn einen Erstattungsanspruch analog § 670 BGB (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris unter Hinweis auf BAG GS vom 07.03.2001 - GS 1/00; LAG Berlin vom 16.05.1990 - 13 Sa 23/90; LAG Köln vom 13.06.2001 - 7 Sa 1426/00, alle juris) oder nach § 826 BGB zu (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris unter Hinweis auf LAG Baden-Württemberg vom 28.04.1993 - 12 Sa 15/93, juris).

    Ansonsten wäre der Arbeitnehmer aus § 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB zum Wertersatz in Höhe der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung verpflichtet (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris).

    Denn durch die Abführung hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Verpflichtung befreit, aus dem beigetriebenen Bruttobetrag, Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung selbst abzuführen (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris).

    M.a.W.: Steht dem Arbeitnehmer die Bruttovergütung zu, erlangt er nach Vereinnahmung des Bruttobetrages im Umfang der vom Arbeitgeber abgeführten Steuern eine entsprechende Befreiung einer gegenüber dem Fiskus bestehenden Steuerschuld und ebenso durch die Abführung der Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung eine Leistung ohne Rechtsgrund, die er nach Maßgabe des § 818 BGB herauszugeben bzw. für die er Wertersatz zu leisten hat (vgl. LAG Düsseldorf vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06, juris unter Hinweis auf BAG vom 19.02.2004 - 6 AZR 664/02, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 5 Sa 321/07

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen Entrichtung des

    Ob der Anspruch bereicherungsrechtlicher Natur ist, oder auf § 670 BGB zurückzuführen ist (so wohl LAG Düsseldorf Urteil vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06 - Insolvenz und Vollstreckung 2006, Seite 486) kann hier dahinstehen.

    Ob der Anspruch bereicherungsrechtlicher Natur ist, oder auf § 670 BGB zurückzuführen ist (so wohl LAG Düsseldorf Urteil vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06 - Insolvenz und Vollstreckung 2006, Seite 486) kann hier dahinstehen.

  • ArbG Essen, 29.08.2008 - 5 Ca 965/08

    Berücksichtigung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer

    Bezüglich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge greift aber die Präklusionswirkung des § 767 Abs. 2 ZPO nicht ein (vgl. hierzu ausführlich: LAG Düsseldorf v. 26.07.2006 - 12 Sa 357/06 - InVo 2006, 486).

    Streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Vergütungsansprüche, so gerät der Arbeitgeber in Schwierigkeiten, da die Einzugsstelle nach § 28e SGB IV die pünktliche Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erwartet (vgl. LAG Düsseldorf v. 26.07.2006 aaO sowie BSG v. 29.06.2000, NZS 2001, 370).

    Dementsprechend kann vorher auch nicht die Präklusion des § 767 Abs. 2 ZPO wegen Erfüllung eintreten (vgl. LAG Düsseldorf v. 26.07.2006 aaO, Rn.21).

  • LAG Nürnberg, 13.11.2015 - 3 Sa 126/15

    Sozialversicherungsbeitrag - versehentliche Zahlung an Einzugsstelle und

    Der Berufungsführer meint, das Arbeitsgericht habe in den Entscheidungsgründen des Urteils praktisch wortwörtlich die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 26.07.2006 - 12 Sa 357/06- wiedergegeben, ohne sich auch nur ansatzweise mit den Ausführungen und Einwendungen des Beklagten auseinanderzusetzen, insbesondere dass der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf eine von der hier streitgegenständlichen Fallgestaltung abweichende zugrunde lag.
  • OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers

    Die Verfolgung von Zahlungsansprüchen, von denen der Dienstherr aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bspw. steuerliche Abzüge vornehmen darf oder muss, ist nach allgemeiner Auffassung (der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt) in der Weise zulässig, dass auf den gesamten Bruttobetrag geklagt wird (vgl. etwa BGH, WM 1966, 758 f.. LAG Düsseldorf, BeckRS 2006, 43699. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., Rdnr. 51 zu § 611, Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rdnr. 6 zu § 704. Boewer in Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 54 zu § 78. Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl., Rdnr. 55 zu § 46 sowie Rdnr. 56 zu § 62).
  • LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 12 Sa 306/07

    Kindergeldbezogener Anteil im Ortszuschlag, rückwirkende Änderung der

    So hat die Beklagte tatsächlich die volle Brutto-Überzahlung verrechnet, während ihr sowohl bereicherungs- als auch schadensersatzrechtlich hinsichtlich der abgeführten Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung gegen den Arbeitnehmer zunächst nur ein Anspruch auf Abtretung seines gegen die Sozialversicherungsträger bestehenden Erstattungsanspruchs zusteht (vgl. BAG, Urteil vom 29.03.2001, 6 AZR 653/99, AP Nr. 1 zu § 6 SGB IV, LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2006, 12 Sa 357/06, InVo 2006, 486).
  • LAG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14 Sa 71/10

    Widerruflichkeit der Anpassung einer Betriebsrente als eine nach § 315 BGB

    Dementsprechend hat die Beklagte gegen den Kläger allenfalls einen Anspruch auf Abtretung dieses gegen den Sozialversicherungsträger bestehenden Anspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 29.03.2001, AP Nr. 1 zu § 6 SGB IV; LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2006 - 12 Sa 357/06 -, InVo 2006, 482).
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