Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7280
OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06 (https://dejure.org/2007,7280)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2007 - 12 U 100/06 (https://dejure.org/2007,7280)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 12 U 100/06 (https://dejure.org/2007,7280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Berechnung der Startgutschrift für rentennahe Pflichtversicherte unter Beachtung der Härtefallrechtsprechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Höhe einer Betriebsrente unter Berücksichtigung der Mindestgesamtversorgung; Vereinbarkeit des § 79 Abs. 2 ff der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) zur Berechnung der Betriebsrentenanwartschaften sog. rentennaher ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; BGB § 242; ; BetrAVG § 18 Abs. 2; ; VBLS § 79 Abs. 1; ; VBLS § 79 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Betriebsrentenanwartschaften sog. rentennaher Pflichtversicherter - Unzumutbare Härte nach Umstellung des Zusatzversorgungssystems der VBL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Eine darauf beruhende Startgutschrift legt - abgesehen von besonderen Härtefällen - den Anwartschaftswert verbindlich fest (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit Urteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05).

    Einwände gegen die generelle Wirksamkeit der §§ 78 i.V.m. 79 Abs. 2 VBLS sind auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, obwohl diese bisher von einem gegenüber der Auffassung des Bundesgerichtshofs stärkeren Besitzstandsschutz zugunsten der Versicherten ausgegangen ist, nicht begründet (vgl. etwa Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - veröffentlicht in Juris und im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, siehe außerdem ZTR 2007, 317).

    Bei der Anwendung dieser Prüfungsmaßstäbe auf die Startgutschriftenregelungen ist der Bundesgerichtshof, obwohl er die beiderseitigen Revisionen zurückgewiesen hat, in einigen wesentlichen Punkten zu anderen Erkenntnissen gekommen als der erkennende Senat (vgl. dazu etwa die Senatsurteile vom 24.11.2005 - 12 U 102/04 - und vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - jeweils veröffentlicht in Juris und im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, siehe außerdem ZTR 2005, 588 und ZTR 2007, 317).

    Nichts anderes gilt, wie der Senat bereits festgestellt hat (12 U 91/05 aaO unter B IV 3 c), bei den rentennahen Versicherten.

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Es genügt daher bereits, wenn sich beim Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Leistung, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (Senatsurteile vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - unter II 2 d und vom 20.09.2007 - 12 U 39/06 - unter B 7 b; vgl. auch BGH VersR 2000, 1530 unter II).

    Die insgesamt nicht mehr zumutbare Härte ist nach den im Versicherungsverhältnis besonders zu beachtenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu beheben (vgl. BGH VersR 2000, 1530 unter II).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Umstellung des Zusatzversorgungssystems der VBL und den Startgutschriftenregelungen rentenferner Pflichtversicherter (Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06) nötigt nicht dazu, von dieser Härtefallrechtsprechung abzuweichen.

    Der Senat hat die Frage geprüft, ob er unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2007 in der Sache IV ZR 74/06 künftig gehindert ist, an der dargelegten Härtefallrechtsprechung festzuhalten.

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Da die Satzung selbst eine Härtefallregelung nicht vorsieht, ist eine am Sinn und Zweck der Versorgungsordnung selbst orientierte Reduktion von einschränkenden Anspruchsvoraussetzungen notwendig (vgl. BAG DB 2002, 1459 unter III; oben III 1 c).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06

    Voraussetzung der weiteren Anwendbarkeit des § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Es genügt daher bereits, wenn sich beim Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Leistung, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (Senatsurteile vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - unter II 2 d und vom 20.09.2007 - 12 U 39/06 - unter B 7 b; vgl. auch BGH VersR 2000, 1530 unter II).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    An diesem Tage habe das Bundesverfassungsgericht fest, dass die bisherige Regelung des § 18 BetrAVG a.F. mit dem Grundgesetz unvereinbar sei, weiter habe es den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2000 eine Neuregelung zu schaffen (BVerfGE 98, 365 ff.).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits teilweise erbracht (vgl. BAGE 49, 57, 66 f; Höfer/Abt, BetrAVG Band I 2. Aufl. Arb.Gr. Rdn. 206 f.).
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Der Senat habe bereits im Urteil vom 14. Januar 2004 (IV ZR 56/03 VersR 2004, 453 unter II 1 a und b) ausgesprochen, die Satzungsbestimmung sei mit Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht für die Fortgeltung des früheren § 18 BetrAVG gesetzten Frist (bis zum 31. Dezember 2000) nicht mehr anzuwenden, die insoweit entstehende Regelungslücke in der Satzung sei durch die Anwendung des seit dem 1. Januar 2001 geltenden, neuen § 18 BetrAVG zu schließen.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Bei der Anwendung dieser Prüfungsmaßstäbe auf die Startgutschriftenregelungen ist der Bundesgerichtshof, obwohl er die beiderseitigen Revisionen zurückgewiesen hat, in einigen wesentlichen Punkten zu anderen Erkenntnissen gekommen als der erkennende Senat (vgl. dazu etwa die Senatsurteile vom 24.11.2005 - 12 U 102/04 - und vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - jeweils veröffentlicht in Juris und im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, siehe außerdem ZTR 2005, 588 und ZTR 2007, 317).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06
    Bei der Anwendung dieser Prüfungsmaßstäbe auf die Startgutschriftenregelungen ist der Bundesgerichtshof, obwohl er die beiderseitigen Revisionen zurückgewiesen hat, in einigen wesentlichen Punkten zu anderen Erkenntnissen gekommen als der erkennende Senat (vgl. dazu etwa die Senatsurteile vom 24.11.2005 - 12 U 102/04 - und vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - jeweils veröffentlicht in Juris und im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, siehe außerdem ZTR 2005, 588 und ZTR 2007, 317).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2019 - 12 U 418/14

    Abweichen von einer betriebsrentenrechtlichen Stichtagsregelung aus

    Auch ist bei der Härtefallprüfung für rentennahe Versicherte zu berücksichtigen, dass diesen durch die Systemumstellung keine Einbußen entstehen sollten (Senat, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 100/06 -, Rn. 58, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen

    In entsprechenden Einzelfällen hat der Senat die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (Senatsurteile vom 20.09.2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Senatsurteil vom 20.12.2007 - 12 U 100/06 - veröffentlicht in juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 178/06

    Unzumutbare Härte bei Umstellung des Zusatzversorgungssystems der VBL und der

    In entsprechenden Einzelfällen hat der Senat die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (Senatsurteile vom 20.09.2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Urteil vom heutigen Tage - 20.12.2007 - 12 U 100/06 -).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Betriebsrente eines Pflichtversicherten

    In entsprechenden Einzelfällen hat der Senat die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (Senatsurteile vom 20.09.2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 100/06).
  • OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12

    Berechnung einer Rente in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auch darauf, die Beklagte sei im Hinblick auf § 242 BGB wegen besonderer Härte im Einzelfall gehalten (vgl. etwa so ausdrücklich weiterhin vertreten durch das OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 100/06 -), sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht auf die Satzungsänderung zu berufen.
  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

    In entsprechenden Einzelfällen hat das OLG Karlsruhe die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 20. September 2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Urteil - 20. Dezember 2007 - 12 U 100/06 -).
  • OLG München, 22.04.2008 - 25 U 4393/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst in Bayern: Berechnung der Startgutschrift

    Auch der Senat hat insoweit keine Bedenken und teilt diesbezüglich die Auffassung des OLG Karlsruhe (vgl. OLG Karlsruhe, u.a. Urteile vom 07.12.2006 -12 U 91/05, 19.06.2007 - 12 U 43/06, 20.12.2007 - 12 U 100/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht