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   OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11   

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https://dejure.org/2012,59787
OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11 (https://dejure.org/2012,59787)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 (https://dejure.org/2012,59787)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 12 U 231/11 (https://dejure.org/2012,59787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümergemeinschaft kann Gewährleistungsansprüche gegen Bauträger in Prozessstandschaft geltend machen, wenn auch nur ein Wohnungseigentümer unverjährte Gewährleistungsansprüche besitzt; § 633 Abs. 3 BGB a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 641
    Zeitpunkt der Abnahme von Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsfrist für Mängel am Gemeinschaftseigentum wird individuell bestimmt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur ein Erwerber hat unverjährte Mängelrechte: Gemeinschaft kann für alle Eigentümer klagen! (IMR 2014, 256)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Konkludente Abnahme trotz wesentlicher Mängel möglich? (IBR 2014, 1107)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung beginnt mit der Abnahme: Das gilt auch für vorher entstandene Mängelansprüche! (IBR 2014, 338)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nur ein Erwerber hat unverjährte Mängelrechte: Gemeinschaft kann für alle Eigentümer klagen! (IBR 2014, 452)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    An die Voraussetzungen eines konkludenten Verzichtes auf die vereinbarte förmliche Abnahme sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH BauR 1977, 344 ff; NJW 1993, 1063 f; NJW 2001, 818).

    Dazu müssen Tatsachen festgestellt sein, aus denen sich der Verzicht unzweideutig ergibt (BGH NJW 1993, 1063).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Veräußerer eines Grundstückes, der auch Bauleistungen vertraglich übernimmt, für diese nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrages haftet, ohne dass es darauf ankommt, ob die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnet haben (BGH NJW 2007, 3275 m.w.N.) oder, ob das Objekt zum Zeitpunkt der einzelnen Veräußerungen nicht, teilweise, weitgehend oder auch vollständig fertig gestellt war (BGHZ 68, 372; WM 1985, 664).

    Dabei war auch zu berücksichtigen, dass der Beginn der Verjährungsfrist für das Gemeinschaftseigentum nicht generell, sondern individuell bestimmt wird, d. h., die Abnahme durch einzelne Erwerber oder durch eine Mehrheit von Erwerbern wirkt nicht für und gegen andere, hieran nicht beteiligte Erwerber (vgl. BGH NJW 1985, 1551; OLG Dresden BauR 2005, 766).

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    Selbst wenn keine Abnahme erfolgt sei, würde nach der Rechtssprechung des BGH (NJW 2000, 133) zu Altverträgen, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen worden seien, nicht die Verjährungsbestimmung gem. § 638 Abs. 1 BGB a. F. von fünf Jahren, sondern die dreißigjährige Verjährungsfrist für Erfüllungsansprüche gelten.

    49 Soweit die Beklagte meint, für Verträge vor dem 01.01.2002 gelte bei fehlender Abnahme eine dreißigjährige Verjährungsfrist für Erfüllungsansprüche (so BGH, Urt. v. 30.09.1999, Az: VII ZR 162/07, NJW 2000, 133), so dass gem. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB mit Ablauf des 31.12.2001 die kürzere Regelverjährungsfrist des § 195 BGB n. F. von drei Jahren laufe, so folgt der Senat dem nicht.

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZR 210/05

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei umfangreichen Ausbaupflichten?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    Wird die Gemeinschaft - wie vorliegend - im Rahmen ihrer Rechtsausübungskompetenz gemäß § 10 Abs. 6 S. 3 WEG tätig, liegt im Übrigen ein Fall gesetzlichen Prozessstandschaft vor (BGHZ 172, 42; NJW 2007, 3275).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Veräußerer eines Grundstückes, der auch Bauleistungen vertraglich übernimmt, für diese nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrages haftet, ohne dass es darauf ankommt, ob die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnet haben (BGH NJW 2007, 3275 m.w.N.) oder, ob das Objekt zum Zeitpunkt der einzelnen Veräußerungen nicht, teilweise, weitgehend oder auch vollständig fertig gestellt war (BGHZ 68, 372; WM 1985, 664).

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    An die Voraussetzungen eines konkludenten Verzichtes auf die vereinbarte förmliche Abnahme sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH BauR 1977, 344 ff; NJW 1993, 1063 f; NJW 2001, 818).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    Mit Urteil vom 08.07.2010 hat der BGH die durch die Beklagte zitierte Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (Urt. v. 08.07.2010, Az: VII ZR 171/08, NJW 2010, 3573).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 175/09

    Konkludente Abnahme durch Entgegennahme der Werkleistung: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    Eine konkludente Abnahme setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls voraus, dass das Werk im Wesentlichen vollständig erbracht ist (BGH, Beschl. v. 27.01.2011, VII ZR 175/09).
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 266/84

    Abrechnung von Zinsen bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    Der Gesetzgeber hat damit in typisierender Betrachtungsweise der Tatsache Rechnung getragen, dass die mit dem Besitz von Geld verbundenen Nutzungsmöglichkeiten in aller Regel geldwerten Vorteile bieten, deren Vorenthaltung rechtlich als Schaden anzusehen ist, gleichviel ob der Gläubiger das Geld verzinslich hätte anlegen können oder - wie hier - alsbald zur Mängelbeseitigung zu verwenden hatte (BGHZ 94, 330).
  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    An die Voraussetzungen eines konkludenten Verzichtes auf die vereinbarte förmliche Abnahme sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH BauR 1977, 344 ff; NJW 1993, 1063 f; NJW 2001, 818).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2012 - 12 U 231/11
    Demgemäß ist der Vorschussanspruch nach §§ 291, 281 Abs. 1 S. 2 BGB zu verzinsen (vgl. OLG Karlsruhe BauR 2006, 540; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB, 17. Aufl., § 13 Abs. 5 Rn. 224).
  • OLG Hamm, 24.11.1993 - 12 U 29/93

    Keine Abnahmefiktion durch ABG-Klausel "Abnahme mit dem Einzug"

  • OLG Dresden, 01.04.2004 - 15 U 20/04

    Bauträgervertrag: Kostenvorschussanspruch des einzelnen Erwerbers!

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 24.11.2009 - VII ZR 31/09

    Vorbehalt des Bestreitens für das Berufungsverfahren durch Unstreitigstellung

  • BGH, 25.10.2005 - V ZR 241/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Parteivorbringen wegen Überschreitung einer

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

  • OLG München, 14.06.2011 - 1 U 1109/11

    Arzthaftung: Voraussetzung für die Erholung eines Obergutachtens; Austritt von

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2021 - 22 U 66/21

    Fehlerhafte Berechnung zur Einsparung von Energie durch eine Solaranlage Haftung

    Unerkannte Mängel des Werks hindern die konkludente Abnahme nicht (BGH, Urt. v. 20.02.2014 - VII ZR 26/12, Rn. 18, BauR 2014, 1023; OLG Brandenburg, Urt. v. 05.07.2012 - 12 U 231/11, juris-Rn. 50; Lauer, IBR 1999, 326).
  • OLG München, 10.11.2015 - 9 U 4218/14

    Verjährungsbeginn für Mängelansprüche mit konkludenter Abnahme durch Zahlung bei

    Dem ist jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht zu folgen (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 -, zitiert nach juris, Rdn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2016 - 15 A 1984/14

    Ersatz von Mängelbeseitigungskosten aus einem Durchführungsvertrag zu einem

    vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08 -, juris, Rn. 14, 16 und 20 (= NJW 2010, 3573); Bbg. OLG, Urteil vom 5. Juli 2012 - 12 U 231/11 -, juris, Rn. 49.

    Dazu, dass bereits der ursprünglich eingeklagte Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung bei Rechtshängigkeit zu verzinsen ist, siehe BGH, Urteil vom 14. April 1983 - VII ZR 258/82 -, juris, Rn. 10 f.(= NJW 1983, 2191); Bbg. OLG, Urteil vom 5. Juli 2012 - 12 U 231/11 -, juris, Rn. 55.

  • LG Schweinfurt, 23.01.2015 - 22 O 135/13

    Konkludente Abnahme mit Ablauf der Prüfungsfrist nach Fertigstellung

    Dass ihm schon vor diesem Zeitpunkt Gewährleistungsansprüche gegen den Unternehmer zustehen könnten, ändere hieran nichts (so auch OLG Brandenburg, - 12 U 231/11 = BeckRS 2014, 08113).
  • OLG Nürnberg, 13.07.2021 - 2 U 2524/20

    Architektenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

    Soweit nach der Rechtsprechung die Verjährung für Mängel erst anlaufen soll, wenn eine Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 -, juris Rn. 16; Urteil vom 08.07.2010 - VII ZR 171/08 -, juris Rn. 16 f.; Urteil vom 12.01.2012 - VII ZR 76/11 -, juris 12, für den Mängelbeseitigungsanspruch nach der VOB/B; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11 -, juris 49; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14 -, juris Rn. 185 f.; OLG München, Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 Bau -, juris Rn. 27), betrifft dies Gewährleistungsansprüche nach §§ 633 ff. BGB, insbesondere auch gemäß § 635 BGB, in der bis 31.12.2001 geltenden, hier nicht einschlägigen Fassung (im Folgenden: a. F.).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2018 - 12 U 197/16

    Trotz fehlender Abnahme: Bauträger muss Baumängel beseitigen!

    An die Voraussetzungen eines konkludenten Verzichts auf die vereinbarte förmliche Abnahme sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1993, 1063 f.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 05.07.2012 - 12 U 231/11).
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