Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09, WpÜG 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 289 Abs 1 S 4 HGB, § 315 Abs 1 S 5 HGB, § 37n WpHG, § 37p WpHG, § 37t Abs 2 WpHG
Prognosebericht bei Rechnungslegung auch unter Hinweis auf die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht verzichtbar - Judicialis
HGB § 289 Abs. 1 S. 4; ; HGB § 315 Abs. 1 S. 5; ; WpHG § 37n; ; WpHG § 37p; ; WpHG § 37t Abs. 2; ; WpHG § 37u Abs. 2; ; WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 2; ; WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 3
- Betriebs-Berater
Fehlender Prognosebericht ist trotz Finanzkrise im Enforcementverfahren zu beanstandender Fehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Verzichts auf eine Prognoseberichterstattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit des Verzichts auf eine Prognoseberichterstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- audit-committee-institute.de
, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)
Prognosebericht trotz Hinweis auf Finanzkrise nicht entbehrlich
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 2440
- BB 2010, 111
- DB 2009, 2773
- NZG 2010, 63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 14.06.2007 - WpÜG 1/07
Enforcementverfahren des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09
Vielmehr verbleibt es insoweit bei dem auch in den übrigen Verfahrensordnungen der VvwGO, ZPO und im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren allgemeinen Grundsatz, wonach Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen können (so bereits Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07 - DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795).Ebenso wie dem Risikobericht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O.) kommt dem Prognosebericht mit seinen zukunftsgerichteten Informationen für den Kapitalmarkt eine besondere Bedeutung zu, da er aus der Sicht der Kapitalmarktteilnehmer für die Einschätzung des Erfolgspotentials und damit letztlich des Unternehmenswertes besonders wichtig ist (…vgl. Baetge/Prigge, a.a.O., S. 404/405;… Ruhwedel/Sellhorn/Lerchenmüller, a.a.O., S. 1305; Hirst/ Koonce/ Venkatamaran , Accounting Horizons 2008, 315 m.w.N.).
Wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 a.a.O. und vom 22. Januar 2009 - WpÜG 1 und 3/08 =DB 2009, 333 = ZIP 2009, 368 = AG 2009, 328) kann das Enforcementverfahren die ihm vom Gesetzgeber beigemessenen Ziele der präventiven Verhinderung unzutreffender Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und der Information des Kapitalmarktes über festgestellte diesbezügliche Unregelmäßigkeiten nur dann erreichen, wenn die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung auf der ersten oder zweiten Stufe des Enforcementverfahrens wie in § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG ausdrücklich vorgesehen im Regelfall auch die Pflicht zur Fehlerveröffentlichung nach sich zieht.
Zur Erreichung des Gesetzeszweckes der zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung und Verbesserung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen hat der Gesetzgeber gerade in Abkehr vom allgemeinen Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG als Regelfall die sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der B im Enforcementverfahren vorgesehen (vgl. Begründung RegE BilKoG, a.a.O., S. 20/21 sowie näher die Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007, a.a.O. und vom 29. November 2007 - WpÜG 2/07 = ZIP 2008, 312 = AG 2008, 125 = DB 2008, 629 = Konzern 2008, 178).
Hierzu hat der Senat bereits früher ausgeführt, dass es für diese Einschätzung auf die Sicht der Kapitalmarktteilnehmer und deren Interesse an einer korrekten Information ankommt und im Einklang mit der Gesetzesbegründung ein Absehen von der Anordnung der Fehlerveröffentlichung nur dann erfolgen soll, wenn es um offensichtlich unwesentliche Verstöße im Sinne eines Bagatellfalles geht, deren Auswirkungen aus Kapitalmarktsicht belanglos sind (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O., m. w. N.).
Denn es besteht zum einen unter dem Gesichtspunkt der Prävention weiterhin ein öffentliches Interesse an der Fehlerbekanntmachung unabhängig davon, wie lange die Publikation der beanstandeten konkreten Rechnungslegung zurückliegt und zum anderen dient die Veröffentlichung der aufgedeckten Fehler auch dazu, andere Unternehmen und die bei der Prüfung der Abschlüsse tätigen Wirtschaftsprüfer darüber zu informieren und damit der Wiederholung derartiger Rechnungslegungsfehler im Interesse des gesamten Kapitalmarktes entgegen zu wirken (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 1/08
Enforcement-Verfahren: Fehlerfeststellung nur bei wesentlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09
Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 22. Januar 2009 ( WpÜG 1 und 3/08 = DB 2009, 333, ZIP 2009, 368, AG 2009, 328) entschieden hat, ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem eingangs genannten Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften des Enforcementverfahrens, dass nicht jeder Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder sonstige Rechnungslegungsgrundsätze zu einer Fehlerfeststellung im Sinne des § 37 q Abs. 1 WpHG führt, sondern die Rechnungslegung erst dann fehlerhaft ist, wenn ein oder mehrere Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften allein oder in ihrer Gesamtheit wesentlich sind.Wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 a.a.O. und vom 22. Januar 2009 - WpÜG 1 und 3/08 =DB 2009, 333 = ZIP 2009, 368 = AG 2009, 328) kann das Enforcementverfahren die ihm vom Gesetzgeber beigemessenen Ziele der präventiven Verhinderung unzutreffender Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und der Information des Kapitalmarktes über festgestellte diesbezügliche Unregelmäßigkeiten nur dann erreichen, wenn die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung auf der ersten oder zweiten Stufe des Enforcementverfahrens wie in § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG ausdrücklich vorgesehen im Regelfall auch die Pflicht zur Fehlerveröffentlichung nach sich zieht.
- Drs-Bund, 17.02.2003 - BT-Drs 15/455
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09
Hierzu zählen insbesondere die typischerweise mit der Veröffentlichung einer fehlerhaften Rechnungslegung am Kapitalmarkt einhergehenden Nachteile (vgl. Stellungnahme des Rechtsausschusses zum BilkoG in BtDrucks 15/455, S. 22). - OLG Frankfurt, 12.02.2007 - WpÜG 1/06
Enforcementverfahren: Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09
Mit dem durch die §§ 342 b - e HGB und §§ 37 n - u WpHG durch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15. Dezember 2004 eingeführte Enforcementverfahren hat der Gesetzgeber sich in Abkehr von dem allgemeinen Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG für eine sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) entschieden, weil nur so der Gesetzeszweck einer zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen erreicht werden kann (vgl. Begründung RegE BilKoG BT-Drucks 15/3421, S. 20/21 sowie Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2007 - WpÜG 1/06 = DB 2007, 909 = BB 2007, 1383 = AG 2007, 207 = ZIP 2007, 768 und vom 14. Juni 2007 a. a. 0.). - OLG Frankfurt, 29.11.2007 - WpÜG 2/07
Enforcementverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09
Zur Erreichung des Gesetzeszweckes der zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung und Verbesserung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen hat der Gesetzgeber gerade in Abkehr vom allgemeinen Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG als Regelfall die sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der B im Enforcementverfahren vorgesehen (…vgl. Begründung RegE BilKoG, a.a.O., S. 20/21 sowie näher die Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007, a.a.O. und vom 29. November 2007 - WpÜG 2/07 = ZIP 2008, 312 = AG 2008, 125 = DB 2008, 629 = Konzern 2008, 178).
- OLG Frankfurt, 31.05.2012 - WpÜG 2/12
Enforcementverfahren: Rechnungslegungsfehler bei unterbliebener Angabe von …
Wie bereits in früheren Verfahren lässt der Senat auch hier dahinstehen, ob ein Rechtsschutzbedürfnis isoliert für die zunächst nur begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung in Bezug auf die Fehlerfeststellung gegeben sein könnte, obwohl insoweit wegen der nur feststellenden Wirkung eine Vollziehung im engeren Sinne und eine für die Antragstellerin schädliche Außenwirkung nicht in Betracht kommt (so bereits Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - WpÜG 11 und 12/09 = ZIP 2009, 2440 = NZG 2010, 63 = AG 2010, 79).Allein aus dem Umstand, dass die vorliegenden Rechnungslegungs-verstöße sich nicht auf das zahlenmäßig ausgewiesene Ergebnis auswirken, kann aber nicht darauf geschlossen werden, dass es sich um unwesentliche Fehler handelt (so bereits Senatsbeschluss vom 24. November 2009 a.a.O. zum unterlassenen Prognosebericht).
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Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 54/09, 12/09 EA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 34 Abs 2 Verf BB, Art 34 Abs 3 Verf BB, § 45 Abs 1 VerfGG BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 34 Abs. 2 und 3; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1
Erst-Thälmann-Gedenkstätte; Denkmal; Grundrecht; Staatsziel - Wolters Kluwer
Begründung subjektiver Rechte des Einzelnen oder einer gesellschaftliche Gruppe gegen den Staat auf Schutz der Kunst oder der Kulturdenkmäler aus Staatszielbestimmungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VerfG Brandenburg, 14.12.2000 - VfGBbg 62/00
Rechtsschutzbedürfnis; Staatszielbestimmung
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 54/09
Vielmehr handelt es sich um Staatszielbestimmungen, d.h. um Verfassungsnormen, die dem Staat lediglich eine objektivrechtliche Verpflichtung auferlegen, sein Handeln (auch) an dem betreffenden Staatsziel auszurichten (so zu Art. 34 Abs. 2 LV bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - VfGBbg 62/00 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de;… vgl. zu Art. 34 Abs. 2 und 3 LV auch Ernst, in: Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, EL 2008, 4.-6. zu Art. 34 und Iwers, Entstehung, Bindungen und Ziele der materiellen Bestimmungen der Landesverfassung Brandenburg (II), S. 543).
- VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 21/10
Ernst-Thälmann-Gedenkstätte; Denkmal; Grundrecht; Staatsziel
Die Beschwerdeführer seien nicht beschwerdebefugt, so das Verfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Januar 2010 (VfGBbg 54/09 und VfGBbg 12/09 EA, NVwZ-RR 2010, 337 = www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 10/10
Ernst-Thälmann-Gedenkstätte; Denkmal; Grundrecht; Staatsziel
Die Beschwerdeführer seien nicht beschwerdebefugt, so das Verfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Januar 2010 (VfGBbg 54/09 und VfGBbg 12/09 EA, NVwZ-RR 2010, 337 = www.verfassungsgericht.branden- burg.de).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - O 12/09 |
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| KAG Mainz, 10.06.2009 - M 12/09 Tr |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bistummainz.de
Neufestlegung von Arbeitszeiten
- zmv-online.de
Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung bei der Neufestlegung von Arbeitszeiten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00
Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens …
Auszug aus KAG Mainz, 10.06.2009 - M 12/09
Ein Sonderfall, der ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigte (vgl. LAG Berlin, NZA 2001, 53), liegt hier nicht vor. - LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung
Auszug aus KAG Mainz, 10.06.2009 - M 12/09
Deshalb kann nach ganz h. M. eine bloße Feststellung nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung - auch nicht einer Regelungsverfügung - sein (KG WRP 1996, 556; LAG Rheinland-Pfalz, BB 1997, 1643; LAG Düsseldorf NZA-RR 1996, 12; Berger, ZZP 110 (1997), 287, 292 ff.). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1996 - 9 Sa 725/96
Einstweilige Verfügung; Urlaub; Eilverfahren ; Beschäftigungsanspruch; …
Auszug aus KAG Mainz, 10.06.2009 - M 12/09
Deshalb kann nach ganz h. M. eine bloße Feststellung nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung - auch nicht einer Regelungsverfügung - sein (KG WRP 1996, 556; LAG Rheinland-Pfalz, BB 1997, 1643; LAG Düsseldorf NZA-RR 1996, 12; Berger, ZZP 110 (1997), 287, 292 ff.). - KG, 20.02.1996 - 5 U 7617/95
Auszug aus KAG Mainz, 10.06.2009 - M 12/09
Deshalb kann nach ganz h. M. eine bloße Feststellung nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung - auch nicht einer Regelungsverfügung - sein (KG WRP 1996, 556; LAG Rheinland-Pfalz, BB 1997, 1643; LAG Düsseldorf NZA-RR 1996, 12; Berger, ZZP 110 (1997), 287, 292 ff.).
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